Hallo zusammen
Wir haben eine vielzahl an Batterieladestationen für Flurförderfahrzeuge im Betrieb. Um den Abstand zu brennbaren oder gelagerten Materialien von 2,5 m zu reduzieren, sind diese mit Einhausungen (nicht brennbar) versehen.
Wie groß muß die Einhausung sein bzw. in welchen Abstand kann dann angrenzend hierzu wieder brennbares Material zB Pappe gelagert werden?
Zudem wo dieses nachzulesen ist.
Gruß
MST