Einhausung von Batterieladestationen für Flurförderfahrzeuge

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  • Hallo zusammen

    Wir haben eine vielzahl an Batterieladestationen für Flurförderfahrzeuge im Betrieb. Um den Abstand zu brennbaren oder gelagerten Materialien von 2,5 m zu reduzieren, sind diese mit Einhausungen (nicht brennbar) versehen.

    Wie groß muß die Einhausung sein bzw. in welchen Abstand kann dann angrenzend hierzu wieder brennbares Material zB Pappe gelagert werden?
    Zudem wo dieses nachzulesen ist.

    Gruß
    MST

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  • Jetzt mal unabhängig vom Regelwerk:

    ich seh das mit der Einhausung prinzipiell kritisch:
    1. was generiert ein Ladevorgang (potentiell)? Wasserstoffgas. Mit einer Einhausung (je nachdem wie dicht sie ist) sammelst du das Gas bzw. lässt es nur noch "konzentriert" an wenigen Stellen entweichen.
    2. Gleichzeitig hast du auch noch immer die passende Zündquelle vor ort...

    Gerade eine gute Durchlüftung des Bereichs halte ich, neben den Abstandsregelungen für wichtig. Wenn Ihr so viele Stationen habt, bei denen die 2,5 m Abstand (die ja u.a. aus der von Andrasta zitierten DGUV - Info stammen) nicht einzuhalten sind, habt ihr evtl die Chance das ganze so zu zentralisieren, dass ihr nur noch wenige Bereiche habt?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • was generiert ein Ladevorgang (potentiell)? Wasserstoffgas. Mit einer Einhausung (je nachdem wie dicht sie ist) sammelst du das Gas bzw. lässt es nur noch "konzentriert" an wenigen Stellen entweichen

    läßt sich über eine Absaugvorrichtung lösen, muss man nur dran denken...


    Also so manche tun sich echt schwer mal ne Suchmaschine mit den entsprechenden Schlagwörtern

    deswegen habe ich das nicht verlinkt... :D

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  • Hallo

    In der BGI 5017 habe ich natürlich schon hineingesehen, habe dort jedoch nichts zu den entsprechenden Größen gefunden.
    Platte Antworten wie "....zu füttern und wollen alles vor die Nase getragen bekommen" helfen einen nicht wirklichg weiter.
    Hilfreich sind zB ..Die Einhausung muß X% größer als das Ladegerät sein...xxcm über die Abschlußkante heraus stehen,

    ....damit verringert sich der Sicherheitabstand auf???

    Habe ich nichts drüber über eine Suchmaschine gefunden.

    Gruß

    MST

  • Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Komisch steht die Antwort doch da. Wenn du Ersatzmaßnahme mit z.B. feuerfester Wand/Abtrennung hast, kannst das Teil doch direkt daneben Stellen.Vermerk das in deiner GB und gut ist.
    Steht nicht das mit dieser Ersatzmaßnahme ein weiterer Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Nur sicherstellen, das feuerfeste Abtrennung richtig dimensioniert ist. Oder seh ich das vielleicht falsch?
    Gruß Martin

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  • Das ist halt so dass man sich darüber Gedanken machen muss. Wie viele Batterien werden/sollen dort geladen werden. Wie groß ist der Bereich? Gibt es die Möglichkeit einer technischen Entlüftung? Oder Belüftung? Ist ausreichend Raum nach oben frei? Wenn eingehaust, wie Brandsicher und Explosionssicher ist die Einhausung? ....

    Das sind alles Fragen die du dir bei einer Gefährdungsbeurteilung stellst, danach liegt es in der Verantwortung des Unternehmers zu sagen, ok machen wir so, oder nee machen wir doch nicht.
    Alles sauber dokumentieren, mit Für und Wider und warum welche Entscheidung getroffen wurden.

    Die Zeiten wo einem für absolut alles die Verantwortung durch vorgegebene Maße abgenommen wird sind glaub ich schon lange passé.

    PS: Martin war schneller :)

  • Hallo

    Die Belüftung ist kein Problem, in der vds 2259 steht unter 4.2.6 steht nur das der Abstand reduziert werden kann. In der DGUV Information 209-067 - Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (bisher: BGI 5017) unter Punkt 4steht:
    Der Sicherheitsabstand von 2,5 m kann auf 1 m reduziert werden, wenn eine brandhemmende oder nicht brennbare Trennwand dazwischen errichtet wird.
    Eine Trennwand ist schon etwas anderes wie eine Einhausung, bei einer Wand würde ich es so bewerten das es direkt daran gestellt werden kann. Sollte der Brandfall eintreten werden die Flammen sicher aus einer Einhausung auch seitlich herausschlagen.
    Beispiel: Ich habe an einer Wand links und rechts eine Schwerlastregal stehen, zwischen diesen ist eine Nische von ca 80cm - Die Regalständer sind Feuerfest verkleidet. In den Regalen soll Pappe / Folie gelagert werden.
    Sicherlich habe ich es bisher als Ausreichend bewertet, durch Umstrukturierungen wird z.Z jedoch alles bis ins kleinste heruntergebrochen.

    Gruß
    MST

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  • Die Regale dienen als "Einhausung" ?

    PS: euch ist schon bewusst dass die Gefährdung nicht von der Ladestation an sich ausgeht sondern von den Batterien die geladen werden?