Hallo Zusammen,
ich bin ganz neu hier und hoffe mit meiner Frage im richtigen Forum unterwegs zu sein.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mich evtl. aufklären.
Ich arbeite bei einem Betreiber (Energie), der seinen Generalunternehmer (GU) beauftragt die wiederkehrende Prüfungen an den Arbeitsmitteln (Leitern, Traverse, Stapler, Hubbühnen, Sektionaltore, ...) und an den feuerhemmenden Türen und Fenster min. jährliche durchzuführen.
So wie ich es kenne und aus dem Prüfberichten 2015/2016 entnehmen konnte werden/wurden diese gemäß den DGUV/BGI/TRBS/etc. min. einmal jährlich geprüft.
Dieses Jahr wurden die wiederkehrenden Prüfungen wieder von dem GU, bzw. dessen beauftragte Prüfinstitution, durchgeführt. Dort steht diesmal nur der Vermerk gemäß BetrSichV.
Auf Rückfrage, ob die DGUV´s und Co berücksichtigt und warum diese nicht aufgelistete wurden, gab es folgenden Rückmeldung.
„...die Betriebssicherheitsverordnung ist höher gestellt als die DGUV, deswegen steht diese auf unserem Prüfbericht.
Aber in der Prüfung prüfen wir nach den geltenden Richtlinien/Vorschriften der Berufsgenossenschaften also der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung.“
Ich selbst kenne aus meiner bisherigen Praxis so, dass ich alle Richtlinien, Vorschriften und Co. aufliste, nach denen ich prüfe. Egal ob höher gestellt oder nicht.
Mir stellt sich nur die Frage, ist dieses Aussage, Durchführung und das Protokoll so korrekt und ist das ausreichend?
Bin ich als Betreiber entsprechend konform unterwegs?
Gibt es eine Übersicht wo das mit der Höherstellung (BetrSichV, DGUV, etc.) erklärt wird?
Was habe ich als Betreiber generell für Pflichten (wiederkehrende Prüfungen, regelmäßige Wartung, etc. z.B. an Klimasysteme, etc.)?
Müssen feuerhemmende Türen nicht regelmäßig nach BetrSichV, DGUV oder so geprüft werden (habe nur ein Wartungsprotokoll)?
Ich bin auf dem Gebiet selbst "noch" Laie und meine HSE ist (nennen wir es mal) "diskussionsfreudig".
Somit hoffe ich das Ihr mir helfen könnt.
Gruß
Maik