Beiträge von MaikMolto

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    @Waldmann danke für die Info.
    Ich war die Tage zufällig selbst vor Ort.
    Da klebt ein schöner Aufkleber "geprüft nach BetrSichV / UVV" dran und die Arbeitsmittel wurden fleißig verwendet. Dann ist das wohl alles so richtig.
    Zudem findet demnächst noch eine HSE-Begehung statt. Bin mal auf das Ergebnis gespannt.

    @A_B die Unterlagen habe ich ja "noch" nicht. Hab eine ähnliche Grafik in meinen QM-Unterlagen wieder entdeckt.

    @martin s Danke für das Bild.

    Gruß

    Maik

    Vielen Dank für die Infos.

    @A_B du hast nicht zufällig eine entsprechende Quellenangabe zu der Grafik? :)

    @Waldmann vielen Dank. Dann habe ich die BetrSichV wohl doch verstanden. ^^

    Zusammengefasst würde das bedeuten:

    BetrSichV => Arbeitgeber muss sicheren Zustand gewährleisten
    Gefährdungsbeurteilung => Vorgabe u.a. Prüfintervalle
    DGUV, TRBS & Co. => Vorgabe Prüfumfang

    In meinem Fall wäre das dann bei den Leitern:

    Geprüft nach BetrSichV => Das Arbeitsmittel (Leiter) ist sicher und wurde von einem Sachverständigen geprüft

    Für mich geht nicht hervor nach was oder wie geprüft wurde. Kann ja nur im Vorbeigehen passiert sein.
    Mal davon abgesehen, dass ich die Prüfberichte eh nicht eindeutig zuordnen kann, weil wichtige Angaben fehlen.

    Reicht das denn nun aus und erfülle ich damit die rechtlichen Anforderungen (wenn es denn welche gibt) oder komme ich in "Teufelsküche" wenn meine Servicetechniker die Arbeitsmittel verwenden und es passiert ein Unfall?


    Oder stelle ich als Betriebsing., Qualitäter und Bauüberwacher zu viele Fragen?

    Gruß

    Maik

    Hallo Zusammen,

    ich bin ganz neu hier und hoffe mit meiner Frage im richtigen Forum unterwegs zu sein.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mich evtl. aufklären.

    Ich arbeite bei einem Betreiber (Energie), der seinen Generalunternehmer (GU) beauftragt die wiederkehrende Prüfungen an den Arbeitsmitteln (Leitern, Traverse, Stapler, Hubbühnen, Sektionaltore, ...) und an den feuerhemmenden Türen und Fenster min. jährliche durchzuführen.
    So wie ich es kenne und aus dem Prüfberichten 2015/2016 entnehmen konnte werden/wurden diese gemäß den DGUV/BGI/TRBS/etc. min. einmal jährlich geprüft.

    Dieses Jahr wurden die wiederkehrenden Prüfungen wieder von dem GU, bzw. dessen beauftragte Prüfinstitution, durchgeführt. Dort steht diesmal nur der Vermerk gemäß BetrSichV.

    Auf Rückfrage, ob die DGUV´s und Co berücksichtigt und warum diese nicht aufgelistete wurden, gab es folgenden Rückmeldung.

    „...die Betriebssicherheitsverordnung ist höher gestellt als die DGUV, deswegen steht diese auf unserem Prüfbericht.
    Aber in der Prüfung prüfen wir nach den geltenden Richtlinien/Vorschriften der Berufsgenossenschaften also der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung.“

    Ich selbst kenne aus meiner bisherigen Praxis so, dass ich alle Richtlinien, Vorschriften und Co. aufliste, nach denen ich prüfe. Egal ob höher gestellt oder nicht.


    Mir stellt sich nur die Frage, ist dieses Aussage, Durchführung und das Protokoll so korrekt und ist das ausreichend?

    Bin ich als Betreiber entsprechend konform unterwegs?

    Gibt es eine Übersicht wo das mit der Höherstellung (BetrSichV, DGUV, etc.) erklärt wird?
    Was habe ich als Betreiber generell für Pflichten (wiederkehrende Prüfungen, regelmäßige Wartung, etc. z.B. an Klimasysteme, etc.)?
    Müssen feuerhemmende Türen nicht regelmäßig nach BetrSichV, DGUV oder so geprüft werden (habe nur ein Wartungsprotokoll)?

    Ich bin auf dem Gebiet selbst "noch" Laie und meine HSE ist (nennen wir es mal) "diskussionsfreudig".

    Somit hoffe ich das Ihr mir helfen könnt. :)

    Gruß

    Maik