Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln

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  • Hallo Zusammen,

    ich bin ganz neu hier und hoffe mit meiner Frage im richtigen Forum unterwegs zu sein.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mich evtl. aufklären.

    Ich arbeite bei einem Betreiber (Energie), der seinen Generalunternehmer (GU) beauftragt die wiederkehrende Prüfungen an den Arbeitsmitteln (Leitern, Traverse, Stapler, Hubbühnen, Sektionaltore, ...) und an den feuerhemmenden Türen und Fenster min. jährliche durchzuführen.
    So wie ich es kenne und aus dem Prüfberichten 2015/2016 entnehmen konnte werden/wurden diese gemäß den DGUV/BGI/TRBS/etc. min. einmal jährlich geprüft.

    Dieses Jahr wurden die wiederkehrenden Prüfungen wieder von dem GU, bzw. dessen beauftragte Prüfinstitution, durchgeführt. Dort steht diesmal nur der Vermerk gemäß BetrSichV.

    Auf Rückfrage, ob die DGUV´s und Co berücksichtigt und warum diese nicht aufgelistete wurden, gab es folgenden Rückmeldung.

    „...die Betriebssicherheitsverordnung ist höher gestellt als die DGUV, deswegen steht diese auf unserem Prüfbericht.
    Aber in der Prüfung prüfen wir nach den geltenden Richtlinien/Vorschriften der Berufsgenossenschaften also der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung.“

    Ich selbst kenne aus meiner bisherigen Praxis so, dass ich alle Richtlinien, Vorschriften und Co. aufliste, nach denen ich prüfe. Egal ob höher gestellt oder nicht.


    Mir stellt sich nur die Frage, ist dieses Aussage, Durchführung und das Protokoll so korrekt und ist das ausreichend?

    Bin ich als Betreiber entsprechend konform unterwegs?

    Gibt es eine Übersicht wo das mit der Höherstellung (BetrSichV, DGUV, etc.) erklärt wird?
    Was habe ich als Betreiber generell für Pflichten (wiederkehrende Prüfungen, regelmäßige Wartung, etc. z.B. an Klimasysteme, etc.)?
    Müssen feuerhemmende Türen nicht regelmäßig nach BetrSichV, DGUV oder so geprüft werden (habe nur ein Wartungsprotokoll)?

    Ich bin auf dem Gebiet selbst "noch" Laie und meine HSE ist (nennen wir es mal) "diskussionsfreudig".

    Somit hoffe ich das Ihr mir helfen könnt. :)

    Gruß

    Maik

    "Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
    Konfuzius, (551 - 479 v. Chr.)

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  • Das die BetrSichV höher gestellt sein soll, sehe ich nicht:

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Maik,

    bleiben wir bei folgendem Beispiel:

    Der Arbeitgeber ist für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel verantwortlich, da er diese seinen Arbeitnehmern überläßt.
    Das sagt, im Kern die BetrSichV. Wie wird jetzt das Arbeitsmittel geprüft/überprüft, damit es konform ist? Regelt die BetrSichV denn genau die Prüfung eines Gabelstaplers, eines Elektrogerätes, einer Leiter, ..? Nein. Sie sagt nur: Du, lieber Arbeitgeber mußt prüfen. Jetzt hat der Arbeitgeber Freiheiten in Bezug auf die Intervalle der Prüfung. Er sollte per Gefährdungsbeurteilung feststellen, das ein sinniges Intervall vorhanden ist.
    Die Prüfung erfolgt dann gem. einer Regel oder Vorschrift: "Gepr. gem. DGUV ...." heisst das dann. Damit geht man etwas ins Detail.
    Dann wird es noch tricky. Es gibt überwachungspflichtige Anlagen. Da ist das Intervall vorgeschrieben. Gleichwohl kann das aber auch ein Arbeitsmittel sein (BetrSichV) und etwas anders. Beispiel: Kompressor. Das Ding ist ein Arbeitsmittel und ich denke per GB greift eine Überprüfung nach xxx Monaten. Ist xxx jetzt kleiner als der Intervall der Überwachungspflicht, kein Problem, größer schon. Vorschriften sagen dann auch noch, WER dabei prüfen darf.

    https://www.tuev-nord.de/fileadmin/Cont…ige-anlagen.pdf

    Reichlich kompliziert. Vielleicht kann die Übersicht ein wenig helfen?

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielen Dank für die Infos.

    @A_B du hast nicht zufällig eine entsprechende Quellenangabe zu der Grafik? :)

    @Waldmann vielen Dank. Dann habe ich die BetrSichV wohl doch verstanden. ^^

    Zusammengefasst würde das bedeuten:

    BetrSichV => Arbeitgeber muss sicheren Zustand gewährleisten
    Gefährdungsbeurteilung => Vorgabe u.a. Prüfintervalle
    DGUV, TRBS & Co. => Vorgabe Prüfumfang

    In meinem Fall wäre das dann bei den Leitern:

    Geprüft nach BetrSichV => Das Arbeitsmittel (Leiter) ist sicher und wurde von einem Sachverständigen geprüft

    Für mich geht nicht hervor nach was oder wie geprüft wurde. Kann ja nur im Vorbeigehen passiert sein.
    Mal davon abgesehen, dass ich die Prüfberichte eh nicht eindeutig zuordnen kann, weil wichtige Angaben fehlen.

    Reicht das denn nun aus und erfülle ich damit die rechtlichen Anforderungen (wenn es denn welche gibt) oder komme ich in "Teufelsküche" wenn meine Servicetechniker die Arbeitsmittel verwenden und es passiert ein Unfall?


    Oder stelle ich als Betriebsing., Qualitäter und Bauüberwacher zu viele Fragen?

    Gruß

    Maik

    "Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
    Konfuzius, (551 - 479 v. Chr.)

  • Hallo Maik,

    für die Leiter tuts ja auch die fachkundige Person. ^^

    Zu viele Fragen stellst du nicht.
    Ich finde, dass ist dein gutes Recht. Ich würde hinterfragen wie denn geprüft wurde! Also würde mich der Prüfbericht und die Grundlage interessieren. Ein Aufkleber könnte sein. Der ist "nice-to-have", will heissen: kann aber muss nicht sein.

    In die Küche des Teufels kommst du so nicht. Verweigere die Prüfungen wissentlich, dann vielleicht. Das war aber auch nicht deine Frage.
    Ich würde die überwachungspflichtigen Anlagen an die erste Stelle setzen. Einiges an Gerätschaften könnt ihr vielleicht bei kundigen Mitarbeitern selber machen und den Spezialkram extern vergeben?
    Aber das ist Deutschland. Alles korrekt machen und man hat eine Dauerarbeit.

    .........jetzt kommt eine Diskussion über die Sinnigkeit des Prüfens?

    (Duck und wech.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Diese Grafik oder eine ähnliche findest Du in den Unterlagen zur Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • @Waldmann danke für die Info.
    Ich war die Tage zufällig selbst vor Ort.
    Da klebt ein schöner Aufkleber "geprüft nach BetrSichV / UVV" dran und die Arbeitsmittel wurden fleißig verwendet. Dann ist das wohl alles so richtig.
    Zudem findet demnächst noch eine HSE-Begehung statt. Bin mal auf das Ergebnis gespannt.

    @A_B die Unterlagen habe ich ja "noch" nicht. Hab eine ähnliche Grafik in meinen QM-Unterlagen wieder entdeckt.

    @martin s Danke für das Bild.

    Gruß

    Maik

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  • Hallo Maik,

    für die Prüfung wäre nur noch ein Punkt wichtig, den ich hier noch nicht gesehen habe (ich hoffe, ich habe ihn nicht nur überlesen :rolleyes: :(
    An die "zur Prüfung befähigten Personen" nach TRBS 1203 gibt es ein paar kleinere Anforderungen. Am besten selbst mal in die TRBS hineinschauen.
    Kurz gesagt, die befähigte Person muss entsprechend der durchzuführenden Prüfung angemessen ausgebildet sein, und die Tätigkeit auch zeitnah ausüben (also der Elektriker, der seit 10 Jahren im Büro sitzt sollte keine elekrischen Prüfungen durchführen). Daneben muss er die Möglichkeit haben, sich entsprechend der Prüfungen fortbilden zu können und ist in seiner Prüfung weisungsfrei, auch ggü. dem Arbeitgeber!

    [Ich empfehle im Übrigen sowiso allen FaSis, ihr anzuwendendes Regelwerg (von Gesetzen / Verordnungen über technisches Regeln bis hin zum Regelwerk der BG´en / DGUV aber auch relevante DIN - Normen etc.) zumindenst zu kennen, als pdf auf dem Rechner zu haben und bei Bedarf einmal hineinzuschauen.]

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Hallo zusammen,

    existiert irgendwo eine Übersicht, welche Regelungen bei der Prüfung der einzelnen Arbeits- und Betriebsmittel jeweils zu beachten sind?

    Ich suche auch z.B. schon etwas länger nach allgemeinen Grundlagen für die Prüfung nichtelektrischer kraftbetriebener Betriebsmittel. Leider bisher ohne großen Erfolg.

    Viele Grüße,
    Klaus

  • Servus,

    wenn der Arbeitgeber für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel verantwortlich ist und deswegen prüfen muss, reicht dann neben der DGUV V3 eigentlich nicht die Wartung und vorbeugende Instandhaltung aus um dieser Forderung gerecht zu werden?

    Habe das Thema momentan bei einem Kunden der alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch die Herstellerfirma durchführen lässt und das jährlich. Zusätzlich laufen die Prüfung nach DGUV V3 durch nen externen DL und eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch die MA.

    Was also soll er theoretisch noch machen? MMn ist dies so ausreichend.

    Oder irre ich mich etwa?

  • Hallo,

    die V3 regelt das "elektrische" aus Sicht der BG'n, also im Arbeitsschutz. Parallel dazu gibt es fast identische Prüfansätze von Seiten einiger Versicherer.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche Prüfansätze, die haben nichts damit zu tun. Fahrzeuge, Druckkessel, Anschlagmittel, PSA für ....., usw.

    Wir schaffen es auf dem Board nicht alles wegzudiskutieren. Die (gesetzlichen) Grundsätze sind da. Die meisten Punkte kann der Arbeitgeber, der ja für seine Arbeitsmittel verantwortlich ist, schon ein wenig ausdehnen. Hier ist in -D- schon etwas mehr Freiheit.

    Aber:
    Der Ansatz sollte heissen, nicht "wie mache ich eine Prüfung billig", sondern, "wie mache ich eine Prüfung sinnig" und etwas Sicheres kommt heraus (oder die Kröten fallen raus).

    Alte Argumentation:
    Was kosten drei Tage Arbeitsausfall mit allem was dazu gehört?
    Was kostet eine Prüfung?
    Was kostet ein Hand?
    ....
    Ok, alles kostet Geld.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin, Siggi,

    Was kostet ein Hand?

    ... das interessiert mich auch ... :)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Vokale muss man kaufen und Kosten 300€. :P

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Moin,

    Gehaltsempfänger mit einer ausgebenden Ehefrau.

    dann setz' Deine Frau in der nächsten Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" ab. :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • ervus,

    wenn der Arbeitgeber für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel verantwortlich ist und deswegen prüfen muss, reicht dann neben der DGUV V3 eigentlich nicht die Wartung und vorbeugende Instandhaltung aus um dieser Forderung gerecht zu werden?

    Habe das Thema momentan bei einem Kunden der alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch die Herstellerfirma durchführen lässt und das jährlich. Zusätzlich laufen die Prüfung nach DGUV V3 durch nen externen DL und eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch die MA.

    Was also soll er theoretisch noch machen? MMn ist dies so ausreichend.

    Oder irre ich mich etwa

    Hi...
    nochmal: die Art, Frist und Umfang der Prüfung von Arbeitsmitteln sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und zu dokumentieren.
    Die Betriebssicherheitsverordnung ist da tatsächlich absolut eindeutig. Sofern du innerhalb der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommst, die von dir beschriebenen Tätigkeiten sind ausreichend ist alles gut.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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  • Morgen Thorsten,

    das in der GB Art, Frist und Umfang festgelegt werden ist mir bekannt. Das Verhältnis zu dem Kunden von dem ich rede ist aber leider etwas schwieriger.
    Ich habe ihm gesagt er müsse seine Maschinen noch nach UVV prüfen lassen und jetzt möchte er genau wissen was das für ihn bedeutet, also was er wie durch wen zu prüfen hat etc.
    Selbst Fristen, befähigte Personen etc. festlegen will er nicht weil er "ja keine Ahnung von der Materie hat", ich soll es aber richten. Der Betriebsstättenleiter hat in dem Fall keine Lust selbst oder in Kooperation was zu entscheiden weil er der Meinung ist solange nachher nicht sein Name als entscheidende Person drunter steht ist er auf der sicheren Seite...Für das Verhalten ist er bei uns in der Gegend bekannt und hat auch schon mehrere Externe verschlissen.

    Da ich habe aber auch keine Ahnung von den Maschinen habe die er verwendet, viel Sonderbau etc, hab ich gedacht ich frag mal hier nach. Ich persönlich möchte auch keine Fristen und Prüfumfang festlegen, weil ich a) keine Erfahrung mit dieser Art von Maschinen habe und b) genau weiß, dass dieser Kunde mich im Zweifelsfall drauf festnageln wird.

    Ich werde das Ganze jetzt an die zuständige Person bei der BG weiterleiten. Der ist Spezialist für's Fachgebiet mechanische und physikalische Gefährdungen und kann da als Einziger eine rechtssichere Auskunft geben.

    Nur am Rande: Meinen Tipp an den Kunden doch einfach die BG zu fragen ob sein Werkstattmeister zur befähigten Person taugt hat er auch nie beachtet, wenn dann "solle ich das entscheiden"....denke das sagt alles.

    Einmal editiert, zuletzt von T/W (28. August 2017 um 09:23)