Guten Morgen liebe Fachkolleginnen und Fachkollegen, ich kann die neue ArbStättV und die konkretisierenden ASR studieren wie ich will, in einem Sachverhalt komme ich einfach nicht weiter. Eure/ Ihre Meinung ist gefragt.
Wir erbringen technische Dienstleistungen in Arbeitsstätten Dritter. Unsere Monteure reparieren deshalb alles was mit der Technik von Immobilien zu tun hat. Dafür gehen sie in die nicht regelmäßig mit Personen besetzten Technikräumen der Kunden. Ein Kunde hat in seinen Raumluft- Technikräume (da stehen die Lüftungsanlagen drin) aufgrund von Energieeinsparungsmaßnahmen Bedingungen geschaffen, die die Raumtemperatur in diesen Räumen im Sommer manchmal auf über 35 °C ansteigen lässt, nach den „Empfehlungen“ der ASR A3.5 ist damit der Arbeitsplatz als nicht mehr „geeignet“ beschrieben. Im Sommer versprechen auch die kurzfristigen manuellen Lüftungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit durch offenstehende Türen, nur marginale Besserungen in der Temperatur. Je nach Wartung oder Reparatur, kann ein Aufenthalt von ca. 20 Minuten bis hin zu 2-3 Stunden dauern. Übrigens passiert das durchaus auch in Heizungsräumen, oder anderen Technikräumen, z. B. in Wasseraufbereitungsanlagen von Schwimmbädern, oder Serverräume.
Mit der alten ArbStättV habe ich für diese temporären typischen Handwerkerarbeiten immer mit den zeitlichen (Ausnahmen) Einschränkungen (siehe auch LASi- LV 40- < 2 Std/ Tag oder 30 Tage im Jahr) argumentiert, sodass die Anwendung der alten ArbStättV nicht zu Anwendung kam, dieser Passus ist mit der neuen ArbStättV aber ersatzlos gestrichen worden. Als Arbeitgeber konnten wir als Maßnahme bisher nur Getränke stellen … ich habe keine Ahnung was wir noch tun könnten.
Frage: Wie beurteilt(en) Ihr/ Sie die Sachlage? Darf der Servicetechniker z. B. die Arbeit verweigern/ niederlegen?
Gruß
Sifuzzi