Tenor: Mit Höhenunterschieden zwischen Bahnsteig und Wagon sei - im Übrigen auch bei Waggons anderer Bahnunternehmen - zu rechnen. Sie seien technisch unvermeidbar und daher von jedem Fahrgast hinzunehmen. Jeder muss deshalb beim Einsteigen die gebotene Aufmerksamkeit walten lassen, um nicht zu Schaden zu kommen.
Gericht: Landgericht Hildesheim
Aktenzeichen: 5 O 97/16
Datum: 2016-12-07
Quelle Urteil: https://dejure.org/dienste/vernet…5%20O%2097%2F16
Verständliche Zusammenfassung unter:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/…eigen-gestuerzt
Anmerkung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig und beim OLG Celle - 8 U 22/17 anhängig.