Befahren von Behältern: Fachkunde Freimessen

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  • Hallo liebe Schwarmintelligenz,

    mit wurde eine sehr interessante Frage zugetragen. Bei uns in der Firma kocht aktuell das Thema "Befahren von Behältern" hoch, in diesem Zusammenhang natürlich auch das Thema der Freimessung. Bisher wurde diese Tätigkeit von einem unserer Vorarbeiter durchgeführt. Liest man nun die relevanten Vorschriften (DGUV Regel 113-004 i.V.m. DGUV Grundsatz 313-002) taucht hier der Begriff "fakundige Person" auf. Der GDUV Grundsatz 313-002 schlägt sogar Ausbildungsinhalt und Umfang vor. Nun ist es ja keines Wegs so, dass man eine Fachkunde nur über einen Kurs (bei wem auch immer) erlangen kann. Daher stellt sich mir die Frage, ob nicht auch ein langjähriger MA mit Einweisung in die Gasmesstechnik und Unterweisung in die spezifischen Gefahren "fachkundig" ist. Wie sehr ihr das bzw. wie handhabt ihr das? Ich freue mich auf rege Beteiligung.

    Grüße,

    c.baum

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  • In der Regel wird doch immer wenn Fachkunde verlangt wird auch eine entsprechend lange andauernde Praxiserfahrung eingefordert. Somit ist der Kurs alleine nicht ausreichend. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob längere Praxiserfahrung ausreichend ist? Sind alle spezifischen Risiken bekannt? Ist genügend Fachwissen vorhanden, um das richtige Messgerät auszuwählen und dessen Messergebnisse zu verstehen? Sind die gängigen Querempfindlichkeiten der Messgeräte bekannt, um die Messergebnisse entsprechend zu bewerten? Wie und wo wird richtig gemessen? Was ist Stand der Technik bei den Messverfahren? Diese Fragen sollten in einem entsprechenden Fachkundekurs beantwortet werden. Kann sie der langjährige Mitarbeiter auch so beantworten, könnte er auch so geeignet und fachkundig sein. Ab und zu eine Weiterbildung in die entsprechende Richtung dürfte nicht schaden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Stellt sich hier die Frage, wann ist eine Person eine fachkundige Person? Wenn es ein Zertifikat in der Hand hält oder wenn diese mit den Messgeräte umgehen kann und weis was sie macht?
    Ich sehe das wie Du. Der Mitarbeiter ist in die Messtechnik und in die Gefahren unterwiesen, die Geräte sind geprüft und kalibriert --> dann sollte das ausreichen. Was bieten denn Ausbildungen mit Zertifikat mehr?
    Anbei noch ein Link nach NRW.
    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5738

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (17. Juli 2017 um 07:44) aus folgendem Grund: Link beigefügt

  • Na also ich wäre da Vorsichtiger.Wenn was schiefläuft wird immer gefragt ob derjenige der freigemessen hat die nötigen Kenntnisse nach DGUV 313-002 hat. Da hilft als Nachweis nur die Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten Kurs zum Freimessen.
    Ich würde hierfür lieber die 500 bis 600 Euronen für einen Kurs investieren unabhängig davon ob sich der Arbeitgeber mit dem begnügt was der Mitarbeiter schon alles kennt.
    Gruß Martin

  • Die BG RCI schreibt:

    Für die Auswahl der Fachkundigen zum Freimessen ergeben sich somit folgende Kriterien:

    • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen,
    • Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse
    • geistige und charakterliche Eignung,
    • körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist.
      Bei einzelnen Messverfahren können die Ergebnisse durch unterschiedliche Farbtöne abgelesen werden. Kommen derartige Verfahren zum Einsatz, kann die Eignung durch eine Untersuchung des Farbsinns festgestellt werden, die u. a. im Grundsatz G37 "Bildschirmarbeitsplätze" enthalten ist.

    Von den ausgewählten Personen wird erwartet:

    • die Fähigkeit, Gefährdungen zutreffend beurteilen zu können,
    • Verständnis für Zusammenhänge zwischen Gefahrstoffen und den jeweiligen Messmethoden (u. a. Querempfindlichkeiten),
    • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

    Die erforderliche Ausbildung umfasst die theoretischen Grundlagen wie:

    • rechtliche Grundlagen,
    • Grundlagen zu Gefahrstoffen,
    • Gasmesstechnik,
    • Messtaktik.

    Neben der Theorie sollen die Fähigkeiten durch praktische Übungen vermittelt werden, diese umfassen:

    • Umgang mit Geräten/Verfahren,
    • Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung,
    • Beispielmessungen.

    Die Befähigung schließt eine Prüfung und eine Unterweisung über die unternehmensspezifische Situation ein.
    Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Dazu findet man im Grundsatz einen Anhang mit dem Muster einer Beauftragung.
    Im Grundsatz werden außerdem Hinweise zur Qualifizierung der Ausbilder gegeben.
    Die Zeiten für die jeweiligen Ausbildungsinhalte stellen empfohlene Richtwerte dar, die je nach Vorkenntnissen, Ausbildungsstand und betrieblicher Situation (Art und Menge der vorhandenen Gefahrstoffe, eingesetzte Messtechnik, Befahrsituation, mögliche Schutzmaßnahmen) angepasst werden können.

    Quelle: https://www.bgrci.de/fachwissen-por…ern/freimessen/

    FS

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  • @FSCH
    Genau das ist es ja.

    Hat er alles, sonst wäre er nicht bei uns Vorarbeiter.


    Von den ausgewählten Personen wird erwartet:


    die Fähigkeit, Gefährdungen zutreffend beurteilen zu können,

    Verständnis für Zusammenhänge zwischen Gefahrstoffen und den jeweiligen Messmethoden (u. a. Querempfindlichkeiten),

    die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

    Auch das ist Voraussetzung für die Tätigkeit,


    Wir sind ein Abfallentsorger, daher hat er zum Thema Gefahrstoffe ausreichend Kenntnis. Gasmesstechnik machen wir auch jährlich, da wir täglich damit zu tun haben. Rechtliche Grundlagen und Messtaktik...Gut, das könnte man nachholen.

    Neben der Theorie sollen die Fähigkeiten durch praktische Übungen vermittelt werden, diese umfassen:


    Umgang mit Geräten/Verfahren,

    Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung,

    Beispielmessungen.

    Die Anwendung unserer Gasmesstechnik wird jeden Tag durchgeführt. Es würde sich nur der Ort ändern.

    Es ist also zu 95% alles vorhanden. Was macht nun der Kurs anders (außer natürlich, dass ich eine Bescheinigung mit einem schönen Stempel habe, was offensichtlich bei uns extrem wichtig ist)? Ich stimme euch ja, wenn es darum geht, dass mir das Dokument zur Ausbildung eine gewisse Rechtssicherheit schafft. Aber mir geht es doch um die Sicherheit der Leute, die dort arbeiten. Wenn da einer zu Schaden kommt, nützt ihm auch das Papier nichts. Ich hoffe ihr versteht, was ich meine. Über kurz oder lang werden wir eine solche Ausbildung durchführen lassen. Die Frage ist, sind wir jetzt rechtssicher?

  • Gasmesstechnik machen wir auch jährlich, da wir täglich damit zu tun haben. Rechtliche Grundlagen und Messtaktik...Gut, das könnte man nachholen.


    Die Frage ist, sind wir jetzt rechtssicher?


    Euer Mitarbeiter hat doch mit Sicherheit vom Hersteller eine Einweisung bzw. Unterweisung im Umgang mit dem Messgerät erhalten? Letztendlich haben die bei der Ausbildung (BG) auch nur ein Messgerät mit welchem man
    ein wenig die Messungen übt. Den Feinschliff erhält man im Unternehmen, mit dem vor Ort beschafften Messgerät.
    Es stellt sich doch hier die Frage, was macht ein gut eingearbeiteter Mitarbeiter anders als eine mit einem Zertifikat? Wenn jemand zu Schaden kommt, hilft dir das Zertifiklat u. U. auch nicht weiter. Dann ist etwas verkehrt gelaufen und die Ursache wird man finden. Aber ob ein Zertifikat dieses verhindert hätte? Das ist wohl eine grundsätzliche Frage.
    Wenn ich hier die Antworten so lese, werdet ihr um eine zusätzliche Schulung nicht herumkommen. Dann habt ihr es schwarz auf weiß, dass der Mitarbeiter messen kann. Meiner M. n. bekommt man danach auch keine Rechtssicherheit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • ... Die Frage ist, sind wir jetzt rechtssicher?

    Die Frage wird Dir keiner mit ja oder nein beantworten. Auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand... ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Danke für eure Beteiligung!

    Ich mache mir mal noch Gedanken dazu. Schwieriges Thema. Ich denke auf der einen Seite sind wir erstmal recht sicher, wenn wir das die MA mit den "Voraussetzungen" nach DGUV G 313-002 machen lassen. Wir werden aber nicht um den Lehrgang drum herum kommen.

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  • Haste mal eine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema gemacht? Was war das Ergebnis?

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    Gruß Mick

  • Haste mal eine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema gemacht? Was war das Ergebnis?

    Ja freilich! Wir arbeiten in Behältern, in denen Material angemischt wird, das Wasserstoff emitiert. Wir müssen auf jeden Fall freimessen! Bisher hat das der Vorarbeiter einfach erledigt. Bis dann hochgekocht ist, dass man dafür eine betriebliche Bestellung und Fachkunde braucht.

  • Weiterbildung schadet ja nie, aber.......betriebliche Bestellung ist das eine, Fachkunde das andere.

    Solltet ihr in eurer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, das der Mitarbeiter befähigt ist die Freimessungen durchzuführen, dann könnt ihr ihn bestellen. Die Bestellung kann auch erfolgen ohne das er die gesonderte Ausbildung gemacht hat.
    du schreibst ja hier das er im wesentlichen alle erforderlichen Kenntnisse hat. Gut, vielleicht fehlt ihm die ein oder andere Rechtsgrundlage, das kann man sich doch relativ einfach aneignen.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ja freilich! Wir arbeiten in Behältern, in denen Material angemischt wird, das Wasserstoff emitiert. Wir müssen auf jeden Fall freimessen! Bisher hat das der Vorarbeiter einfach erledigt. Bis dann hochgekocht ist, dass man dafür eine betriebliche Bestellung und Fachkunde braucht.

    Nein, genau das war nicht damit gemeint. Ich meinte eine GBU über den Messvorgang und den Messenden an sich. Wenn Du dabei feststellst, dass die Werte und die Vorgehensweise in Ordnung sind, hast Du einen wesentlichen Teil Deiner Frage beantwortet. Sofern Du diesbezüglich unsicher bist, lässt Du den Mitarbeiter die Fortbildung machen.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Sofern Du diesbezüglich unsicher bist, lässt Du den Mitarbeiter die Fortbildung machen.

    Ich wage jetzt einmal eine Behauptung: Wasserstofffreisetzung wird in den wenigsten Lehrgängen überhaupt angesprochen werden und auch über die spezifischen Gefahren des Wasserstoffs wird man wenig bis nichts erfahren. Somit dürfte ein solcher "Pauschalkurs" kaum praxisrelevanten Erkenntnisgewinn bewirken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    für gewöhnlich geht ein Dozent auf die Wünsche und den Background der Teilnehmer ein. Unabhängig davon, werden Messgeräte bei unspezifischen Ex-Gefährdungen oft auf Sauerstoff, Methan und Wasserstoff kalibriert (bitte nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren ;) ). Insofern wage ich zu behaupten, dass auch die spezifischen Gefährdungen von Wasserstoff Inhalt der meisten Lehrgänge sind. Ob ausreichend oder nicht, ist zu individuell von der Qualität des Dozenten abhängig.
    Unabhängig davon kann ich die Teilnahme an einen Lehrgang nur empfehlen. Auch wenn ihr den für die Fachkunde nicht benötigt, ein Austausch mit anderen Fachkundigen und der Blick eines Fremden auf die eigene Arbeit schadet nie.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    sprich mich gerne mal über eMail an, ich habe sowohl eine GBU für den Fachkundigen zum Freimessen erstellt, als auch weitere Ergänzung zum Thema psychische Belastung. War selbst einige Zeit "befähigte" Person Gasmesstechnik und habe mit einer Vielzahl von FzF zu tun gehabt.
    Gruß
    der_Chris

  • Die Kursthemen lassen sich doch in den meisten Fällen vor der Buchung erfragen.

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    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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