Hallo liebe Schwarmintelligenz,
mit wurde eine sehr interessante Frage zugetragen. Bei uns in der Firma kocht aktuell das Thema "Befahren von Behältern" hoch, in diesem Zusammenhang natürlich auch das Thema der Freimessung. Bisher wurde diese Tätigkeit von einem unserer Vorarbeiter durchgeführt. Liest man nun die relevanten Vorschriften (DGUV Regel 113-004 i.V.m. DGUV Grundsatz 313-002) taucht hier der Begriff "fakundige Person" auf. Der GDUV Grundsatz 313-002 schlägt sogar Ausbildungsinhalt und Umfang vor. Nun ist es ja keines Wegs so, dass man eine Fachkunde nur über einen Kurs (bei wem auch immer) erlangen kann. Daher stellt sich mir die Frage, ob nicht auch ein langjähriger MA mit Einweisung in die Gasmesstechnik und Unterweisung in die spezifischen Gefahren "fachkundig" ist. Wie sehr ihr das bzw. wie handhabt ihr das? Ich freue mich auf rege Beteiligung.
Grüße,
c.baum