Neue Technische Regel Arbeitsstätten

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  • Hallo,

    auf der Seite der BAUA wurde eine neue technische Regel für Arbeitsstätten veröffentlicht:
    Die ASR V 3 hat den Titel "Gefährdungsbeurteilung" und konkretisiert die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsstätten. Heruntergeladen kann das Dokument hier werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Irgendwie frage ich mich, ist so eine ASR V3 notwendig? Gibt es zur Gefährdungsbeurteilung nicht schon genügend Schriftwerke? Was steht in dieser Fassung den neues, besseres oder strukturierteres drin, als in den bekannten Dokumenten?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es wird auf Telearbeitsplätze hingewiesen und das nachvollziehbar sein muß, wer für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist.

    Bei einem Wechsel des Verantwortlichen ist dies wohl nicht immer in der Gef.-Beurteilung vermerkt worden.


    Anwendungsbereich
    Diese ASR gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
    sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des
    Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.
    Hinweis:
    In dieser ASR V3 sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

    Es wird
    Aus den im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erstellten bzw. aus den mitgeltenden Unterlagen (z.B. Organigramme, Dienstverteilungspläne
    Pflichtenübertragung)müssen die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungund die Wirksamkeitsontrolle
    Verantwortlichen sowie das Datum der Erstellung bzw. der Aktualisierung hervorgehen.

    Mfg

    FS

    Einmal editiert, zuletzt von FSCH (10. Juli 2017 um 09:44)

  • Irgendwie frage ich mich, ist so eine ASR V3 notwendig? Gibt es zur Gefährdungsbeurteilung nicht schon genügend Schriftwerke? Was steht in dieser Fassung den neues, besseres oder strukturierteres drin, als in den bekannten Dokumenten?

    Die Frage kann ich nur unterstützen. Die ein oder zwei zusätzlichen Sätze hätten auch in der ArbStättV platziert werden können.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin,

    habe mir gerade mal die Kapitel durchgelesen/überflogen.
    Wenn ich das richtig verstehe müsse also zukünftig, neben der GB für Tätigkeiten (Arbeitsmittel) und Gefahrstoffe, auch zusätzliche GBs für Arbeitsplätze erstellt werden?
    Klärt mich auf, wenn ich da etwas falsch verstanden haben ...

    Gruß
    Carsten

  • Wenn ich das richtig verstehe müsse also zukünftig, neben der GB für Tätigkeiten (Arbeitsmittel) und Gefahrstoffe, auch zusätzliche GBs für Arbeitsplätze erstellt werden?
    Klärt mich auf, wenn ich da etwas falsch verstanden haben ...

    also ich werde weiterhin eine Gefährdungsbeurteilung z. B. Bildschirmarbeitsplatz erstellen
    und nicht ...
    einmal Arbeitsmittel
    einmal Gefahrstoffe
    einmal Arbeitsplatz
    einmal MSE
    ach die habe ich echt extra
    Psychische Belastung am Arbeitsplatz
    und bei Bedarf
    Schwangerschaft

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (11. Juli 2017 um 11:37)

  • Moin,

    habe mir gerade mal die Kapitel durchgelesen/überflogen.
    Wenn ich das richtig verstehe müsse also zukünftig, neben der GB für Tätigkeiten (Arbeitsmittel) und Gefahrstoffe, auch zusätzliche GBs für Arbeitsplätze erstellt werden?
    Klärt mich auf, wenn ich da etwas falsch verstanden haben ...

    Gruß
    Carsten

    Ich würde sagen nein.
    Du solltest sowieso den/die Örtlichkeiten in deiner GefBeurt. betrachtet haben, ansonsten hast du aus meiner Sicht ein Problem.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Beim Thema "Arbeitsschutzvorschriften und privater Bereich" waren wir hier im Forum schon einmal...


    Holladiööö, ich zitiere: "[... 8) Einrichten ist das Bereitstellen und Ausgestalten der Arbeitsstätte. Das Einrichten umfasst insbesondere: [...] 1. bauliche Maßnahmen oder Veränderungen, 2. das Ausstatten mit Maschinen, Anlagen, anderen Arbeitsmitteln und Mobiliar sowie mit Beleuchtungs-, Lüftungs-, Heizungs-, Feuerlösch- und Versorgungseinrichtungen, 3. das Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie das Kennzeichnen von Gefahrenstellen und brandschutztechnischen Ausrüstungen [...]"

    So, und jetzt frag ich euch: Welcher AG baut seinen Angestellten die Butze um? und welcher Angestellt läßt sich von seinem AG Rettungswegskennzeichnungen in seiner Hütte installieren oder baut eine neue Terassentür ein - weil Türen in Fluchtwegen ja nach aussen aufschlagen müssen?

    Telearbeitsplätze und ArbSAtättV passen so gut zusammen wie ein gutes Filesteak und Ketchup...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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