Hallo zusammen,
ich stehe bei der Beantwortung einer Frage gerade auf dem Schlauch:
Ein Verein ohne Arbeitnehmer (!) möchte gerne einen 300bar-Kompressor zum Befüllen von Kartuschen für den Schiesssport anschaffen. Allen ist klar, dass 300bar nicht so ganz ohne ist. Einfacher wäre sicherlich ein Befüllen der Kartuschen beim Tauchsport gegen einen Obulus.
Welche Vorschrift würde hier für die Prüfpflicht der Anlage greifen?
Die TRBS1201 Teil 2 bezieht sich ja auf die BetrSichV, aber keine Arbeitnehmer, somit kein Hebel dafür ---> alles spielt sich auf einem privaten Sektor ab. Über die Sinnigkeit einer Prüfung müssen wir nicht reden, die ist allen klar.
Ich blicke es nicht. Es kann doch auch nicht sein, das Privatleute solche Bomben ohne technische Unterstützen betreiben. Letztlich kann man damit die Allgemeinheit gefährden.