Private PSA

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  • Moin,

    nachdem wir im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigentlich das Thema Elektrroller ad acta gelegt hatten Klick, sind unsere IT-Jungs aus der Kiste gehüft und haben die Thematik nochmals hochgeholt. Das für das Rollerfahren PSA notwendig ist, ist unstrittig (Helm, Jacke, Handschuhe...). Jetzt haben unsere IT-Jungs die grandiose Idee gehabt, dass ein Elektrroller speziell für den außer Haus Support nur für die IT bereitgestellt werden soll. Um das Ganze dem Arbeitgeber schmackhaft zu machen, wollen die Jungs Helme, Jacken und Handschuhe selbst bezahlen.

    So, nun haben wir auf der einen Seite das Arbeitsschutzgesetz:

    Zitat von §3 (3) ArbSchG

    Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    woraus sich glasklar ergibt, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat.

    Aber wir haben im Arbeitsschutzgesetz auch:

    Zitat von §17 (1) ArbSchG

    Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des
    Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.

    Also können die Mitarbeiter vorschlagen "Schau mal, ich bezahle die PSA, die die Vorgaben erfüllt, die der Arbeitgeber macht." Die Verpflichtung bezüglich Unterweisung, Hygiene, ordnungsgemäße Lagerung, Prüfungen etc. verbleibt ja weiterhin beim Arbeitgeber. Was passiert, wenn die PSA ausgetauscht werden muss? Zahlt dann wieder der Beschäftigte? Was passiert, wenn die PSA beim privaten Gebrauch beschädigt wird, wer zahlt?

    Meines Erachtens hat der Arbeitgeber PSA zu stellen und demnach auch zu bezahlen. Die Variante mit dem Privateigentum ist mir zu kompliziert. Wie wird das bei Euch gehandhabt? Habt Ihr solche Konstellationen? Zur Info: PSA darf bei uns auch privat genutzt werden, da wir der Auffassung sind, dass es egal ist, ob dem Mitarbeiter der Sockel einer Warnbake im Dienst auf den Fuß gefallen ist oder zu Hause beim Mauern des neuen Grills ein Backstein. Es gehtm darum, die Gesundheit zu erhalten, und da lassen wir selbstverständlich auch die private Nutzung der PSA zu, auch wenn dadurch die Nutzungsdauer vielleicht etwas verkürzt wird und somit höhere Kosten anfallen. das sind uns unsere Leute einfach wert. Mein Problem habe ich für mich bereits gelöst, mir geht es hier um ein allgemeines Meinungsbild, wie dies in anderen Betrieben gesehen/gehandhabt wird.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,

    völlig richtig, MUSS ist: PSA kommt vom Arbeitgeber.
    In einigen Betrieben deckt der Arbeitgeber damit vielleicht die Grundgefährdungen ab. Das ein Schuh nicht ein Schuh ist, klar. Somit kenne ich auch die Möglichkeit, der AG zahlt bei einer Luxusanschaffung den Sockelbeitrag, den seine, normale PSA kostet. Will der AN die Luxusversion, dann kann er er Differenz freiwillig selber entrichten.

    Hand auf's Herz. Mir ist doch der AN, der sich Gedanken um sein Wohlergehen macht und der auch Eigeninitiative zeigt, lieber als der Verweigerer.

    Ich wurde auch schon des öfteren auf meine Schuhe angesprochen. Privat. Wir setzen einen namhaften Hersteller (E...n) ein. Der hat Topp-Produkte. Doch warum soll ich meine eigenen Sicherheitsschuhe, die von einem anderen Hersteller sind, nicht tragen. Die ziehe ich Zuhause an und dort auch wieder aus.

    Wichtig bei allen Aktionen: Die PSA muß geeignet sein. Selbstgebastetelte Gehörschützer gehen nicht.

    Ist die private PSA kaputt, gibt es den Ersatz aus dem Firmenfundus. Ich denke Pflege, darüber braucht man sich keine Gedanken machen: ein wenig Schuhcreme und ein Brillenputzlappen läßt sich sicherlich irgendwo auftragen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Tja Guutsje, da bin ich mal auf Deine Lösung gespannt...

    Grundsätzlich darf ich mich auf solche Deals als AG nicht einlassen. Was die MA können ist eine Sache, was sie wollen eine zweite und was sie dürfen eine dritte. Wenn ich also als AG irgendetwas anschaffe, zu dessen Verwendung PSA erforderlich ist, so muss ich diese auch bereitstellen. Ob die MA dann evtl. ihre eigene Version nutzen (möchten) steht dann auf einem anderen Blatt.

    Wenn ich als AG von der Wirksamkeit einer Maßnahme, sicherheitstechnisch wie auch wirtschaftlich, überzeugt bin, werde ich sie mit allen Konsequenzen umsetzen. Wenn nicht, werde ich keine halbgaren geschäfte machen, um einem MA einen "Gefallen" zu tun.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Tja Guutdsje, da bin ich mal auf Deine Lösung gespannt...

    Moin Michael,

    meine Lösung ist eigentlich ganz einfach. PSA wird von uns gestellt (natürlich unter Einbeziehung der Mitarbeiter) und ist zu nutzen. Dann habe ich ein Modell eines Helmes, in den erforderlichen Größen, weiß wie dieser funktioniert, habe ein Modell eines Handschuhs, von dem ich weiß, wie ihn der Mitarbeiter pflegen muss etc.. Ich habe keine Lust, mir von Mitarbeitern unzählige Vorschläge aus Katalogen vorlegen zu lassen, was sie denn gerne tragen würden und kann dann prüfen, ob diese PSA alle Anforderungen erfüllt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (3. Mai 2017 um 12:35)

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  • Um das Ganze dem Arbeitgeber schmackhaft zu machen, wollen die Jungs Helme, Jacken und Handschuhe selbst bezahlen.

    Ich dachte es gab noch einige andere Gründe, warum das Gerät nicht angeschafft wird. So ein Segway hat schon eine magische Anziehungskraft (Bin gerade am überlegen, ob nicht ein Ninebot Mini Street was für mich wäre). IT Mitarbeiter bekommen ja oft wenig Bewegung ab, da würde ich eher ein Fahrrad empfehlen. ;)

    Die PSA muß geeignet sein. Selbstgebastetelte Gehörschützer gehen nicht.

    Frank hat ja schon die richtige Entscheidung getroffen. Ansonsten müsste man ja auch noch immer überprüfen, ob die durch die Mitarbeiter ausgewählte PSA für den Einsatzzweck geeignet ist. Bei einem Einzelteil eher weniger ein Problem, kommt aber jeder Mitarbeiter mit einer anderen PSA daher wird es dann zur Beschäftigungstherapie.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • kommt aber jeder Mitarbeiter mit einer anderen PSA daher wird es dann zur Beschäftigungstherapie.

    Genau......wir wissen alle das bei der Auswahl von PSA die MA einzubeziehen sind. Damit die Akzeptanz höher ist.
    Aber alles hat seine Grenzen....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich habe in meinem Berufsleben mehrfach das Glück gehabt meine PSA selber auswählen und kaufen zu dürfen. Nehmen wir als Beispiel Sicherheitsschuhe S3: Damit sind die Anforderungen klar definiert, falls erforderlich kann noch festgelegt werden ob ein Knöchelschutz gefordert wird oder ob Halbschuhe reichen und das war es dann auch.

    Wenn der Arbeitgeber den Kaufpreis geeigneter Schuhe zahlt und einen Händler nennt, bei dem diese auch für diesen Preis zu bekommen sind, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit sich bei eigener Zuzahlung auch höherwertige Schuhe anzuschaffen.

    Das hat einmal den Effekt, dass die Akzeptanz viel höher ist (der Schuh gefällt ja und wurde selbst ausgesucht), auf der anderen Seite aber auch den Vorteil, dass die Mitarbeiter die Schuhe wirklich als Eigentum empfinden und sie weit besser behandeln und pflegen.

    Das ist eine klare Win-Win-Situation, denn vom Arbeitgeber beschaffte Einheitsschuhe werden nach meinen Erfahrungen von den Mitarbeitern meist nur mit viel Widerwillen getragen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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