Bestellung "Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte"

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  • Hallo zusammen,

    in unserem Unternehmen hat jetzt der Sicherheitsbeauftragte die Prüfung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten abgelegt.
    Nun soll ich ihn im Auftrag des Arbeitgebers bestellen, habe allerdings keine Idee, wie ich die Bestellung formulieren soll. Ich finde auch nichts im Internet bzw. nicht das Passende.
    Kann mir jemand helfen?

    Da fällt mir noch ein, haftet die befähigte Person im Falle eines Unfalls (vorausgesetzt die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte hat statt gefunden) oder ist weiterhin der Arbeitgeber in Haftung?

    Ich danke Euch schon mal.

    Liebe Grüße aus Göttingen sendet
    QMSteffi ?(

    Liebe Grüße aus Göttingen sendet

    QMSteffi

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  • Guten Morgen,
    Es sollte bei der BG Bau einige Vorlagen geben, dass mit der haftung ist ein Thema wie es in der Bestellung geregelt wird.

    Der Unternehmer steht alledings immer in der ersten Reihe wenn es zu einem Unfal kommt
    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • die Prüfung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten abgelegt

    Die Prüfung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten gibt es doch formal überhaupt nicht.

    Nun soll ich ihn im Auftrag des Arbeitgebers bestellen

    Warum macht er das nicht selbst, ist seine Aufgabe oder wurde Dir Geschäftsführungsbefugnis erteilt?

    Da fällt mir noch ein, haftet die befähigte Person im Falle eines Unfalls (vorausgesetzt die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte hat statt gefunden) oder ist weiterhin der Arbeitgeber in Haftung?

    Die befähigte Person haftet für die Richtigkeit ihrer Tätigkeit. Ist somit analog wie die SiFa. Am Ende haftet immer der Arbeitgeber.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    ich denke nocht, dass man dazu eine offizelle Bestellung benötigt, lediglich einen Auftrag sich darum im Rahmen der DGUV oder BG Vorschriften zu kümmern.
    Sobald er das Zertifikat vorlegt und somit belegt, dass er eine Befähigte Person ist, kann er loslegen und die Dokumentation dem Arbeitgeber vorlegen.

    Viele Grüße von Tom

  • Moin, ein Kollege aus dem Forum hat mal etwas dazu bereitgestellt:
    Text:


    Beauftragung zum

    Prüfer für Leitern und Tritte

    im Unternehmen


    xxx GmbH.

    Mit Wirkung vom

    05. April 2017

    wird

    xxxx

    bis auf Widerruf bestellt. Die Aufgaben leiten sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ab. Die Beauftragung umfasst folgende Tätigkeiten:

    • Jährliche, visuelle Prüfung von Leitern und Tritten auf fehlende Teile, Verschleiß, Schäden und unsachgemäße Lagerung
    • Dokumentation der vorgenommenen Prüfarbeiten
    • Jährliche, visuelle Prüfung der Kennzeichnung
    • Begutachtung von Schäden die durch falsche Nutzung entstanden sind
    • Einweisung der Mitarbeiter und Beschäftigten bei Mängeln in der Nutzung der Leitern und Tritten.


    Bisher festgelegte oder mit dem Arbeitsvertrag definierte Aufgaben bleiben von dieser Beauftragung unberührt.

    Fa. / Unternehmer / Vorgesetzter ....................... Leitern-Beauftragter

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Die befähigte Person haftet für die Richtigkeit ihrer Tätigkeit. Ist somit analog wie die SiFa. Am Ende haftet immer der Arbeitgeber.

    nicht ganz...
    Ein ehemaliger Kollege von uns wurde mal wegen einer defekten Leiter verurteilt. Da ich aber noch nicht hier war, kenne ich nur wage die Fakten, weiss also nicht, ob er die Leiter geprüft hatte oder die befähigte Personen ausgebildet hatte, die dann nicht korrekt geprüft hatten oder ???

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • §13 ArbSchG und §9 OWiG
    Ich erstelle gerade eine Präsentation für unsere Mitarbeiter zu dem Thema.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Die Prüfung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten gibt es doch formal überhaupt nicht.

    Warum macht er das nicht selbst, ist seine Aufgabe oder wurde Dir Geschäftsführungsbefugnis erteilt?

    Die befähigte Person haftet für die Richtigkeit ihrer Tätigkeit. Ist somit analog wie die SiFa. Am Ende haftet immer der Arbeitgeber.

    Sorry, habe mich da vertan. Er hat natürlich nur eine Schulung über 8 Unterrichtseinheiten beim TÜV besucht und ein Zertifikat erhalten.

    Mein Chef delegiert halt nur die Aufgabe der Erstellung. Natürlich liest er sich solche Dokumente genau durch und unterschreibt dann.

    Bedanke mich aber für deine Hilfe.

    Liebe Grüße aus Göttingen sendet

    QMSteffi

  • Hallo,
    ich denke nocht, dass man dazu eine offizelle Bestellung benötigt, lediglich einen Auftrag sich darum im Rahmen der DGUV oder BG Vorschriften zu kümmern.
    Sobald er das Zertifikat vorlegt und somit belegt, dass er eine Befähigte Person ist, kann er loslegen und die Dokumentation dem Arbeitgeber vorlegen.

    Viele Grüße von Tom

    Hallo,

    bei der Schulung beim TÜV war auch jemand von der BG und der sagte den Teilnehmern, dass für die befähigte Person eine Bestellung vorliegen muss.

    :(

    Liebe Grüße aus Göttingen sendet

    QMSteffi

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  • Liest sich super |?
    Danke

    Liebe Grüße aus Göttingen sendet

    QMSteffi

  • Ob die Bestellung sein muss oder kann ist nicht der wichtigste Punkt...

    Eine Bestellung schafft beim bestellten Bewusstsein und beide Parteien wissen genau für was der bestellte zuständig ist und vor allem für was nicht.

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