ich möchte mich für Eure Hilfe ganz herzlich bedanken.
Beiträge von QMSteffi
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Moin, ein Kollege aus dem Forum hat mal etwas dazu bereitgestellt:
Text:Beauftragung zum
Prüfer für Leitern und Tritte
im Unternehmen
xxx GmbH.
Mit Wirkung vom
05. April 2017
wird
xxxx
bis auf Widerruf bestellt. Die Aufgaben leiten sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ab. Die Beauftragung umfasst folgende Tätigkeiten:
- Jährliche, visuelle Prüfung von Leitern und Tritten auf fehlende Teile, Verschleiß, Schäden und unsachgemäße Lagerung
- Dokumentation der vorgenommenen Prüfarbeiten
- Jährliche, visuelle Prüfung der Kennzeichnung
- Begutachtung von Schäden die durch falsche Nutzung entstanden sind
- Einweisung der Mitarbeiter und Beschäftigten bei Mängeln in der Nutzung der Leitern und Tritten.
Bisher festgelegte oder mit dem Arbeitsvertrag definierte Aufgaben bleiben von dieser Beauftragung unberührt.Fa. / Unternehmer / Vorgesetzter ....................... Leitern-Beauftragter
Liest sich super
Danke -
Hallo,
ich denke nocht, dass man dazu eine offizelle Bestellung benötigt, lediglich einen Auftrag sich darum im Rahmen der DGUV oder BG Vorschriften zu kümmern.
Sobald er das Zertifikat vorlegt und somit belegt, dass er eine Befähigte Person ist, kann er loslegen und die Dokumentation dem Arbeitgeber vorlegen.Viele Grüße von Tom
Hallo,
bei der Schulung beim TÜV war auch jemand von der BG und der sagte den Teilnehmern, dass für die befähigte Person eine Bestellung vorliegen muss.
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Die Prüfung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten gibt es doch formal überhaupt nicht.
Warum macht er das nicht selbst, ist seine Aufgabe oder wurde Dir Geschäftsführungsbefugnis erteilt?
Die befähigte Person haftet für die Richtigkeit ihrer Tätigkeit. Ist somit analog wie die SiFa. Am Ende haftet immer der Arbeitgeber.
Sorry, habe mich da vertan. Er hat natürlich nur eine Schulung über 8 Unterrichtseinheiten beim TÜV besucht und ein Zertifikat erhalten.
Mein Chef delegiert halt nur die Aufgabe der Erstellung. Natürlich liest er sich solche Dokumente genau durch und unterschreibt dann.
Bedanke mich aber für deine Hilfe.
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Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen hat jetzt der Sicherheitsbeauftragte die Prüfung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten abgelegt.
Nun soll ich ihn im Auftrag des Arbeitgebers bestellen, habe allerdings keine Idee, wie ich die Bestellung formulieren soll. Ich finde auch nichts im Internet bzw. nicht das Passende.
Kann mir jemand helfen?Da fällt mir noch ein, haftet die befähigte Person im Falle eines Unfalls (vorausgesetzt die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte hat statt gefunden) oder ist weiterhin der Arbeitgeber in Haftung?
Ich danke Euch schon mal.
Liebe Grüße aus Göttingen sendet
QMSteffi