Unterweisung der Abteilungsleiter

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  • Einen wunderschönen Guten morgen Kollegen und Kolleginnen,

    hoffe ihr habt das Wochenende gut überstanden |?:138: .

    Ich habe eine Frage bzgl. Unterweisungen.
    Bei unserer letzten ASA-Sitzung ging es um fehlende Unterweisungen von diversen Personen/Personengruppen.

    Dann fiel die Fragen von einem Abteilungsleiter: "Unterweisung schön und gut, aber wer unterweist uns? Wer unterweist die Sifa? Braucht die Sifa auch eine jährliche Unterweisung?"
    Wie ist das denn bei Euch in den Betrieben. Wie handhabt ihr das Thema Unterweisen von Führungspersonen.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Hallo Medi,
    Ich, als Sifa werde von meiner BG N beim Jährlichen Sifatreffen auf den aktuellen Stand der Vorschriften gebracht.
    Mit der Einladeung kommt ein Fragebogen, ob irgendwelche Themen behandelt werden sollen.
    Ansonsten erarbeitet die BG die Themen.

    Die Betriebs/Abteilungsleiter werden von mir über Vorschriftenänderungen oder fehlende Unterweisungen informiert.

    Alle drei Jahre soll dieser Personenkreis bei der BG den Lehrgang "Meister und andere Vorgesetzte" besuchen.

    Mfg

    FS

  • Dann fiel die Fragen von einem Abteilungsleiter: "Unterweisung schön und gut, aber wer unterweist uns?

    Na, was steht in den einschlägigen Regelungen dazu?

    "Der Arbeitgeber hat..."

    Das dürfte dann in vielen Fällen der Geschäftsführer sein, der die Unterweisung durchzuführen hat. Dieser ist in den Regelungen dann immer schon als allwissend dargestellt oder zumindest befähigt, sich im Zweifelsfalle entsprechenden fachkundigen Rat z.B. bei der SiFa abzuholen. Die SiFa wiederum wird über ihre Ausbildung befähigt, sich mit der Thematik zu beschäftigen und eigenständig notwendige Aus- und Weiterbildungen bzw. Aktualisierungen zu absolvieren. Ansonsten wird die SiFa auch von deren Vorgesetzten unterwiesen (wohl eher weniger in Fachfragen zur Arbeitssicherheit).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habe ich unterwiesen:
    Grundlagen des Arbeitsschutzes für Führungskräfte
    Auch unsere beiden Geschäftsführer haben daran teilgenommen.
    Inhalte:
    - Beteiligte am Arbeitsschutz in Deutschland
    - Arbeitsunfall/Berufskrankheit
    - Gesetzesgrundlagen für den Arbeitsschutz
    - Grundpflichten des Arbeitgebers
    - Führungsverantwortung/Delegation
    - Fachkraft für Arbeitssicherheit
    - Sicherheitsbeauftragte
    - Arbeitsschutzausschuss
    -Kurzfilm Verantwortung der Führungskraft

    Nachtrag:
    Wer soll mich bitte unterweisen außer speziellen Themen? Bin selber Dipl. Sicherheitsingenieur.Ich unterweise mich selber. Besteht ja die Verpflichtung zur Weiterbildung. Mache Online-Schulungen, Besuche div. Weiterbildungsveranstaltungen, sowie immer das lesen aktueller Neuerungen

    Gruß Martin

    Einmal editiert, zuletzt von martin s (13. März 2017 um 10:44)

  • Hey Martin,

    na endlich mal ne klare Aussage. Deswegen unterweise ich auch keine Elektriker im Umgang mit elektrischem Strom!!! Also ohne Scheiß, das ist jetzt keine witzige, ironische oder sonst wie gemeinte Bemerkung - ich meine das wirklich so...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Nachtrag:
    Wer soll mich bitte unterweisen außer speziellen Themen? Bin selber Dipl. Sicherheitsingenieur.Ich unterweise mich selber. Besteht ja die Verpflichtung zur Weiterbildung. Mache Online-Schulungen, Besuche div. Weiterbildungsveranstaltungen, sowie immer das lesen aktueller Neuerungen

    Da hast Du schon Recht .....
    Ich lasse mich trotzdem jedes Jahr mit Unterweisen ....jedes mal von einem anderen, einfach um zusehen wie die Unterweisung bei uns läuft ...Wer was wie macht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wie ist das denn bei Euch in den Betrieben. Wie handhabt ihr das Thema Unterweisen von Führungspersonen.

    Die Führungskräfte unterweise ich .....auf die allgemeinen Themen
    Die fachlichen Themen bespreche ich mit Ihnen was für Probleme gibt es hat sich was geändert was sollte beachtet werden usw.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Zusammen

    Ich, unterweise bei uns alle Mitarbeiter auch die Führungskräfte ich werde als Dozent von den Führungskräften eingeladen und bereite mich dementsprechend vor. Als Sifa werde von meiner BG ETEM beim Jährlichen Sifatreffen auf den aktuellen Stand der Vorschriften gebracht oder auf Weiterbildungen der BG.

    Da ich auch die Schulungspläne erstelle werden die Führungskräfte von mir über Vorschriftenänderungen oder fehlende Unterweisungen informiert.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Ich, als Sifa werde von meiner BG N beim Jährlichen Sifatreffen auf den aktuellen Stand der Vorschriften gebracht.

    @FSCH Organisierst du das selbst oder wirst du von der BG zu diesen Treffen eingeladen?

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
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  • Guten Morgen,

    danke für Eure Ratschläge und Hinweise... |?

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  • Wer soll mich bitte unterweisen außer speziellen Themen? Bin selber Dipl. Sicherheitsingenieur.Ich unterweise mich selber.

    @martin s...Ja genau das war auch mein Gedanke! Wer soll denn mich Unterweisen! Deswegen wollte ich lieber nochmal nachfragen :) Danke

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
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    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • "Der Arbeitgeber hat..."

    Das dürfte dann in vielen Fällen der Geschäftsführer sein, der die Unterweisung durchzuführen hat. Dieser ist in den Regelungen dann immer schon als allwissend dargestellt oder zumindest befähigt, sich im Zweifelsfalle entsprechenden fachkundigen Rat z.B. bei der SiFa abzuholen. Die SiFa wiederum wird über ihre Ausbildung befähigt, sich mit der Thematik zu beschäftigen und eigenständig notwendige Aus- und Weiterbildungen bzw. Aktualisierungen zu absolvieren. Ansonsten wird die SiFa auch von deren Vorgesetzten unterwiesen (wohl eher weniger in Fachfragen zur Arbeitssicherheit).

    Mal schauen wie er das so anstellen wird :)...Aber ich werde ihn mal darauf ansprechen müssen!! Danke für die Antworten :)

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
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    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • @FSCH Organisierst du das selbst oder wirst du von der BG zu diesen Treffen eingeladen?

    Die Organisation erfolgt durch die BGN (Dortmund).
    Findet immer an anderen Orten statt.
    Mal bei Firma X im Norden, dann bei Y im Westen oder bei der DASA in Dortmund.
    Themen können von den Teilnehmern bestimmt werden oder auch selber vorgetragen werden.

    Mfg

    FS

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  • Die Organisation erfolgt durch die BGN (Dortmund).
    Findet immer an anderen Orten statt.
    Mal bei Firma X im Norden, dann bei Y im Westen oder bei der DASA in Dortmund.
    Themen können von den Teilnehmern bestimmt werden oder auch selber vorgetragen werden.

    Mfg

    Müsste ich mal bei der BGHM anfragen, ob die das auch machen!! Danke für Info

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
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  • Hier werden die zwei völlig unterschiedlichen Themen „Unterweisung“und „Fortbildung“ munter durcheinandergewürfelt. Die jährliche Unterweisung durchden Unternehmer (§4 DGUV Vorschrift 1) wird für alle Versicherten fällig, auchfür interne Sifas. Es geht dabei natürlich nicht vordringlich um Arbeitsschutzwissen,sondern vielmehr um sicherheitsgerechtes Verhalten bezogen auf den eigenenArbeitsplatz.
    Etwas anders sieht es für externe Sifas aus, da greift dann §6Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Der Unternehmer hat sich je nach Art derTätigkeit zu vergewissern, dass Personen, die in seinem Betrieb tätig werden,hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrerTätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben“.
    Am Beispiel Brandschutz wird das klar. Alle Versicherten undauch die Externen müssen den Sammelplatz im Brandfall kennen. Den Sammelplatz desBetriebes lernt man aber nicht auf einem Lehrgang der BG kennen.
    Natürlich sind Sifas bei fast allen Arbeitsschutzthemen desBetriebes direkt eingebunden, weswegen für eine Unterweisung meist nur ein sehrgeringer Aufwand zu betreiben ist. Unterweisungsbedarf bei Sifas habe ich z.B. aberschon häufiger bei arbeitsmedizinischen Themen festgestellt.