Folgeverletzung

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  • Du hast natürlich Recht! Aber ich wiederhole mich es entscheidet oder bewertet auf keinen Fall die FaSi/SiFa. Die soll den Unfall untersuchen Gegenmaßnahmen einleiten unsw.

    Richtig, vordringlichste Aufgabe der SiFa ist die Untersuchung des Unfalls, um eine Wiederholung möglichst auszuschließen, ggfs. Gegenmaßnahmen ins Gespräch zu bringen und ggfs. auch Gefährdungsbeurteilungen anzupassen. Zu entscheiden hat es der Unfallversicherungsträger UVT (oder eventuell ein Richter), ob es sich für ihn um einen Arbeitsunfall handelt.

    Aber:

    na ja, als Sifa darf man sich ja auch Gedanken und sich ggf. wundern. Eine Unterstützung des Verunfallten sehe ich auch nicht allzu sehr als sifafremdes Verhalten.

    Finde ich ebenfalls richtig. Ich darf/kann mir meine Gedanken machen, wie ich nach meinen erworbenen Kenntnissen als SiFa den Unfall einstufen würde. Und falls ich die vom UVT getroffene Entscheidung nicht nachvollziehen kann, würde ich den betroffenen Mitarbeiter beratend(!) darüber informieren und man sich dann darüber austauschen, ob ein Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden sollte.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • ...Da dieser Mitarbeiter sein eigenes Blut nicht sehen kann ist ihm beim rausgehen schlecht geworden und er hat sich auf das Gesicht gelegt (Kieferbruch)
    Bei der BG wird nun das mit dem Finger als Arbeitsunfall gewertet der Kieferbruch aber nicht X(

    ....

    Eine Überlegung wäre

    Dem Verunfallten ist es bekannt das es ihn aus den Socken haut wenn er sein eigenes Blut sieht, somit hätte er sich nicht auf einen Längeren weg machen dürfen sondern Hilfe z.B per tel od weiteren anwesenden Personen zuziehen müssen / können
    Erstere Verletzung Arbeitsunfall, zweite vermeidbares geschehen

    Nicht meine Meinung sondern nur mal als Einwurf

    ich wünsch hier an dieser Stelle gute Besserung

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Eine Überlegung wäre

    Dem Verunfallten ist es bekannt das es ihn aus den Socken haut wenn er sein eigenes Blut sieht, somit hätte er sich nicht auf einen Längeren weg machen dürfen sondern Hilfe z.B per tel od weiteren anwesenden Personen zuziehen müssen / können
    Erstere Verletzung Arbeitsunfall, zweite vermeidbares geschehen

    Ein sehr interessanter Punkt, der mir auch schon mal kurz durch den Kopf ging!

    Hat jemand schon mal eine vergleichbare Situation gehabt? Und was hat der zuständige Unfallversicherungsträger dann dazu gesagt?

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Erstere Verletzung Arbeitsunfall, zweite vermeidbares geschehen

    Kann man so sehen, das SGB VII (§7 Abs. 2) besagt aber, dass verbotswidriges Verhalten den Versicherungsfall nicht ausschließt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die BG hier der Meinung ist, die Probleme kein Blut sehen zu können sind eine Erkrankung. Dann wäre der Kieferbruch Folge einer bekannten Erkrankung und somit kein Arbeitsunfall.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die BG hier der Meinung ist, die Probleme kein Blut sehen zu können sind eine Erkrankung.

    Das halte ich für zu weit hergeholt. Nehmen wir mal an, ein Fahrzeug oder ein rollendes Ölfaß oder was auch immer bewegt sich unbeabsichtigt auf einen Mitarbeiter zu und der schafft es nicht rechtzeitig sich aus dem Gefahrenbereich zu bewegen, weil er eine krankheitsbedingte Gehbehinderung hat. Kein Unfall, sondern Folge der Krankheit? Nein, so leicht kann es sich keine BG als UVT machen. Außerdem ist es auch denkbar, dass die Ursache der Bewußtlosigkeit eine andere war: Vielen Menschen sackt kurze Zeit nach einem Adrenalinschub (hier: Durch die Verletzung) der Kreislauf ab. Das weiß aber nicht einmal jeder Betroffene, denn das passiert natürlich höchst selten. Es kommt da schnell zu der eigentlich falschen Aussage: "Ich kann halt kein Blut sehen!"

    Für mich sind die Gesichts- und Kieferverletzungen ganz klar ein Arbeitsunfall respektive die Folge eines solchen. Ich würde da ebenfalls raten, sich nicht mit der Ablehnung zufrieden zu geben.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit (30. Januar 2017 um 09:03)

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  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe Heute mit der Personalabteilung gesprochen um der Sache auf den Grund zu gehen.

    Im Unfallbericht steht:

    ......Finger an der Schublade aufgerissen, daraufhin ist dem Mitarbeiter nicht mehr wohl gewesen und er wollte sich in der Kantine ausruhen auf dem Weg dahin ..... Kieferbruch.

    Bei der BG sehen es die Sachbearbeiter auch unterschiedlich aber die diesen Fall betreut erkennt nur den Finger als Arbeitsunfall an :(

    Gruß

    Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

  • Mitarbeiter nicht mehr wohl gewesen und er wollte sich in der Kantine ausruhen auf dem Weg dahin

    Na ja, wenn die Gemein sind, sagen die ok, Weg zur Kantine, Eigenwirtschaftliche Tätigkeit, privat Vergnügen, wohlmöglich Pause???
    Warum nicht bei Unwohlsein einen Arzt gerufen oder ins Krankenhaus oder der betriebliche Ersthelfer hätte den Kollegen unterstützt bzw. begleitet.
    Mir fallen noch andere Dinge ein.

    Der Grund für den Sturz ist unweigerlich einer inneren Ursache zu zuschreiben.
    Er fühlte sich nicht gut und stürzte.
    Warum hat er dieses Risiko auf sich genommen und blieb nicht in seinem Büro auf dem Stuhl sitzen?
    Das Thema innere Ursache und Arbeitsunfall haben wir an anderer Stelle diskutiert

    :bremse:

  • Nicht, dass Du mich falsch verstehst: Ich sage könnte. Es könnte eine Blutphobie vorliegen, es könnte aber auch eine rein körperliche Reaktion gewesen sein. Anhand der genannten Fakten sehe ich mich nicht in der Lage das zu beurteilen.

    Ich fände es aber grundsätzlich falsch, wenn sich die Berufsgenossenschaften mit dem Argument der Krankheit um die Leistung drücken könnten. Ohne Arbeitsunfall (= Schnittverletzung) wäre die Folgeverletzung nicht aufgetreten. Der Kieferbruch steht für mich damit in einem inneren Zusammenhang mit der Tätigkeit, denn das Bluten war eine direkte Folge der Tätigkeit.

    Ich habe selber in der Familie den Fall eines Arbeitsunfalles aufgrund einer Erkrankung. Das ist nur schon länger her und daher kann ich nicht sagen, ob die Rechtslage damals dieselbe wie heute war. Aber eine Unterscheidung zwischen versicherten und wegen körperlicher Begünstigung durch Krankheit nicht versicherten Unfällen zu machen halte ich für nicht akzeptabel. Wo soll man die Grenze ziehen? Welche Krankheitsgründe gefährden den Versicherungsschutz und welche nicht? Wie wäre es mit Schnupfen? Es ist schon so mancher Verkehrsunfall passiert, weil der Fahrer plötzlich kräftig niesen mußte. Nicht versichert, weil verschnupft?

    Das ist natürlich nur meine Meinung. Wie das die Sozialgerichte sehen ist mir nicht bekannt.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit (30. Januar 2017 um 19:43) aus folgendem Grund: Angstphobie... Oder wie wäre es mit Phobieangst? Es sollte natürlich Blutphobie heißen. Vielen Dank an a.r.ni für den Hinweis.

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  • Nun ja, der Arbeitsunfall ist ja nun einmal ganz klar definiert siehe dazu § 8 SGB VII.

    Um welche Leistung drückt sich denn die Unfallversicherung?
    Der Verunfallte wird doch versorgt und welche Nachteile entstehen Ihm aufgrund eines Kieferbruches?
    Kann er danach nicht mehr seinen erlernten Beruf ausüben? Ich glaube kaum.

    Es ist eine Versicherung, die bezahlt wird von der großen Allgemeinheit, letztendlich muss diese Versicherung im Sinne aller Beitragszahler handeln und kann nicht auf persönliche Belange Rücksicht nehmen.

    Ich darf gerne wenn ich mich benachteiligte fühle ein Rechtsmittel einlegen und dann klagen und dann sehen wir entschieden wird.

    :bremse:

  • Daß ein Gesetz etwas klar definiert halte ich für eine kühne Behauptung.

    Bei einem Kieferbruch sind erhebliche Unterschiede in der Versorgung durch die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften gegeben. Schon bei einfacheren Reparaturen im Bereich des Gebisses sind die Eigenanteile der gesetzlich krankenversicherten Patienten oft sehr hoch. Nach einem Kieferbruch kann es durchaus zu einem kosmetisch und funktional deutlich verschlechterten Gebiss kommen. Wer das in Ordnung gebracht haben möchte, wird hohe Kosten zu tragen haben, wenn er sich auf die gesetzliche Krankenkasse verlassen muß. Das Opfer eines Arbeitsunfalles steht da ungleich besser da, denn da fallen keine Eigenanteile an.

    Im Sinne aller Beitragszahler zu handeln darf nicht bedeuten, einigen im Beruf verletzten Arbeitnehmern mehr oder weniger willkürlich Leistungen vorzuenthalten. Für den verletzten Mitarbeiter geht es um tausende Euro, für den beitragszahlenden Unternehmer wahrscheinlich eher um eine Nachkommastelle.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ich stelle mal fest, ein Arbeitsunfall ist ein plötzlich auftretendes unvorhersehbares Ereignis, dass zu Verletzung einer Person führt, die versicherte Tätigkeiten (Arbeit)durchführt.
    Des weiteren sind Wegeunfälle bekanntermaßen versichert (bis zu 3 Stunden).

    Also der Weg zum Bäcker in der Mittagspause ist Versichert, in der Bäckerei nicht und erst ab der Schwelle der Bäckerei wieder versicherte Tätigkeit.
    (Letzte Aussage einer unserer BG Betreuer)

    In der o.g. Frage wäre somit der Unfall während einer versicherten Tätigkeit entstanden und die Person war auf dem Weg erneut verunfallt.
    Wenn man will könnte man also einen Arbeitsunfall und einen Wegeunfall melden :D

    Gruß aus dem Kraichgau

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Da können wir uns hier die Finger Wund schreiben.
    Letzendlich wird vermutlich ein Gericht das Ganze klären.

    Versicherungen zahlen bei Streitigkeiten sehr ungern.

    Die BG ist eine Versicherung.

    Mfg

    FS

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  • Im Sinne aller Beitragszahler zu handeln darf nicht bedeuten, einigen im Beruf verletzten Arbeitnehmern mehr oder weniger willkürlich Leistungen vorzuenthalten.

    Deswegen kann ja der Betroffene gegen die Entscheidung der BG Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen und somit die Entscheidung einem Richter überlassen. Beim Beispiel des Kieferbruchs würde ich dem Betroffenen diese Vorgehensweise empfehlen, wobei durchaus das Risiko besteht, dass der Richter meine aufgeführten Argumente heranzieht und dann eben ablehnt. Man könnte allerdings auch Taktik der BG vermuten. Erst einmal ablehnen, dann wird die Behandlung von der Krankenkasse zu tragen sein, mit entsprechendem Eigenanteil. Damit dieser nicht zu hoch wird, wird so manch ein Betroffener die preiswerteste Behandlung wählen. Sollte hinterher festgestellt werden, es war doch ein BG Fall, muss die BG "nur" die preiswerteste Behandlung erstatten. Wäre es von Anfang an als BG Fall gewertet wäre wahrscheinlich die beste Behandlung gewählt worden. Ein gewaltiger preislicher Unterschied.

    Des weiteren sind Wegeunfälle bekanntermaßen versichert (bis zu 3 Stunden).

    Die Zeitvorgabe ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (31. Januar 2017 um 12:39)

  • Moin,

    Will ja nicht was behaupten ohne es belegen zu könne

    dort steht aber richtigerweise, dass sich die zwei Stunden nur auf eine Unterbrechung der Nachhausefahrt beziehen.
    Du bist also auch versichert, wenn Du auf dem Nachhauseweg drei Stunden im Stau stehst - denn den Heimweg hast Du dadurch nicht unterbrochen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)