Folgeverletzung

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  • Hallo ich bräuchte mal Eure Hilfe,

    bei uns in der Firma hat sich ein Mitarbeiter an der Schublade den Finger aufgerissen (Blut und so.).
    Da dieser Mitarbeiter sein eigenes Blut nicht sehen kann ist ihm beim rausgehen schlecht geworden und er hat sich auf das Gesicht gelegt (Kieferbruch)
    Bei der BG wird nun das mit dem Finger als Arbeitsunfall gewertet der Kieferbruch aber nicht X(

    Habt Ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht??

    Vielen Dank für Eure Erfahrungen ;)

    Gruß

    Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

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  • Hallo Neueinsteiger,

    ja wurde es sie ist auch mit den Krankenwagen ist nächste Krankenhaus (D-Arzt) gebracht worden.

    Gruß Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

  • Genau, das was Neueinsteiger sagt, die Unfallmeldung geschickt formulieren. Ist denn das mit dem Kiefer direkt im Anschluss passiert oder später?

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

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  • Ich sehe das als Arbeitsunfall und würde das auch mal mit der BG besprechen

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo Ingo,

    das mit Kiefer ist direkt im Anschluß in der Arbeit passiert.

    Gruß

    Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

  • Hallo Leschuh,

    Es wurde mit der BG gesprochen sie erkennen es momentan noch nicht als Arbeitsunfall an.

    Gruß

    Andy

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  • Hallo Leschuh,

    Es wurde mit der BG gesprochen sie erkennen es momentan noch nicht als Arbeitsunfall an.

    Gruß

    Andy

    Hallo,

    geben Sie einen Grund an, warum es nicht anerkannt wird? Die Verletzung steht ja im Zusammenhang mit dem Unfall.

    Hallo Andy,

    wurde beides in der Unfallmeldung erwähnt? [...]
    Gruß

    Die Frage ist noch offen und würde uns helfen.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Also wenn das mit dem Kieferbruch gleich im Anschluß passiert ist sehe ich das wie Leschuh alles zusammen als Arbeitsunfall. Im übrigen was wäre wenn sich die Schnittverletzung entzündet und schlimmeres daraus wird, dann heißt es doch auch das gehört zusammen und wird als Arbeitsunfall betrachtet. ?(

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

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  • Hallo.

    einfache Antwort auf die Frage. Steht in der Unfallmeldung ein Text ähnlich wie folgender ist es über die BG abgedeckt.

    Mitarbeiter XY riss sich bei der Tätigkeit BLA BLA den rechten Zeigefinger auf (Rissverletzung). Herr/Frau XY wollte eine selbstständige erstversorgung durchführen da die Verletzung augenscheinlich nicht groß schien. Auf dem Weg zum Ersthilfekasten setzte eine verspätete Schokreaktion ein. Diese führte zum Sturz / Ohnmacht. Bei dem Sturz erlitt Herr / Frau XY eine Kieferverletzung.


    So oder soähnlich. dann ist alles gut und die BG wird das auch so hinnehmen.

    Ander wird es wenn man 2 Meldungen verfasst. Dann hat man einen Arbeitsunfall (Schnitt/Rissverletzung) und einen "privaten" Unfall (Kieferbruch). Und das Tragische dabei ist.... man kann es nicht als Wegeunfall deklarieren denn es ist nicht auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert.

    Klingt komisch... ist aber so.

    Wie gesagt, wir betreuen gerade einen ähnlichen Fall.

  • Hallo,


    Ich werde Morgen mit unser Personalabteilung die den Unfallbericht verfaste noch einmal reden und Euch darüber informieren.

    Gruß

    Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

  • Moin

    Kann mich Vorrednern anschließen.
    Schließlich ist die vasovagale Synkope (Ohnmachtsanfall z.B. bei plötzlich auftretenden Schmerzen nach einer Verletzung) eine DIREKTE Folge der Verletzung.

    Anders wäre es eventuell, wenn der MA umgefallen wäre, weil ein andere MA blutet. Aber selbst da müsste es über eine psychische Belastung o-ä. versichert sein.

    Notfalls Widerspruch einlegen lassen.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (26. Januar 2017 um 23:36)

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  • Hallo,

    ich kann es nicht logisch nachvollziehen.

    Das Beispiel ist doch eine direkte Folge: 2 ist passiert, weil 1 (unbestreitlich ein Unfall) passiert ist.

    Einspruch einlegen. Letztlich ist der Folgeunfall sicherlich um einiges schlimmer, als der Auslöser.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    Ich sehe es genau so wie Du.

    Wie gesagt ich halte Euch auf dem laufenden.

    Gruß

    Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

  • Also wenn das mit dem Kieferbruch gleich im Anschluß passiert ist sehe ich das wie Leschuh alles zusammen als Arbeitsunfall. Im übrigen was wäre wenn sich die Schnittverletzung entzündet und schlimmeres daraus wird, dann heißt es doch auch das gehört zusammen und wird als Arbeitsunfall betrachtet. ?(

    Ich schließe mich dieser Meinung an, würde das auch als Arbeitsunfall einstufen. Wenn erste und Folgeverletzung unmittelbar nacheinander passiert sind, stehen sie sicher beide in der Unfallanzeige. Da würde ich auch dem MA raten Widerspruch einzulegen, wenn die BG das nicht anerkennen will.

    Das Beispiel ist doch eine direkte Folge: 2 ist passiert, weil 1 (unbestreitlich ein Unfall) passiert ist.

    Seh ich genauso. Ganz offensichtlicher unmittelbarer kausaler Zusammenhang. Viel direkter erkennbar, als der von @Ingo F. beschriebene Fall, mit der deutlich zeitversetzt entstehenden Entzündung einer Schnittverletzung. Ist die Schnittverletzung aktenkundig (Verbandbuch oder andere interne Unfallmeldung), wird die nachfolgende Entzündung ja auch als Folge der Erstverletzung anerkannt.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Hallo AxelS,

    Du hast natürlich Recht! Aber ich wiederhole mich es entscheidet oder bewertet auf keinen Fall die FaSi/SiFa. Die soll den Unfall untersuchen Gegenmaßnahmen einleiten unsw.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo AxelS,

    Du hast natürlich Recht! Aber ich wiederhole mich es entscheidet oder bewertet auf keinen Fall die FaSi/SiFa. Die soll den Unfall untersuchen Gegenmaßnahmen einleiten unsw.

    Hi,

    na ja, als Sifa darf man sich ja auch Gedanken und sich ggf. wundern. Eine Unterstützung des Verunfallten sehe ich auch nicht allzu sehr als sifafremdes Verhalten.
    Und hier wundert sich jemand über die Entscheidung der BG und stellt hier die Frage, wie das andere Sifa sehen. Für mich völlig nachvollziehbar.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)