Fassen wir zusammen.
Ob Beamter oder nicht. Er ist ein nach der Meinung einiger hier, die ich teile, ein Arschl...ch, das entsprechend gewürdigt werden musste.
Den meisten Kommentatoren erscheint diese "Würdigung" als ungenügend.
Er ist halt ein verbeamtetes Arschl..ch, der sich aufgrund seines abgelegten Amtseides vielliecht noch mehr hätte zusammenreißen müssen.
Und noch "meine" Bewertung...
Mal zum "Entzug des Beamtenstatus"... das ist einem Ex-Lehrer von mir passiert. Der hatte auch etwas dementsprechendes "geleistet"... Leute, das ist der sofortige Wegfall der Rente, des Arbeitsplatzes, und jeglicher Krankenversicherung.... ich denke da muss man SEHR genau abwägen ob man das tut. Derjenige ist dann für immer aus der Gesellschaft raus. Der kommt nie wieder auf die Beine.
Ich denke es wäre gerechtfertigt gewesen, FALLS der zu Rettenden Person etwas passiert wäre. Dann auf jeden Fall. (Bei Freiheitsstrafen von einem Jahr ist das bei Beamten sowieso der Fall).
Ich denke die Bewährungsstrafe und das Laufen ist hart für denjenigen. Und der Richter hat festgestellt, dass er bezweifelt dass der Fahrer in Zukunft charakterlich geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Wenn das mal aufgeschrieben ist, wird es VERDAMMT schwer, je wieder den Führerschein zu bekommen. Der muss durch alle möglichen Tests bis er den Führerschein VIELLEICHT wiederbekommt und das alles selber bezahlen (nochmal eine "versteckte" Geldstrafe obendrauf. Nein, ich habe kein Mitleid!)
Und die Disziplinarbehörde von dem Fahrer wird (ich gehe mal stark von aus) ebenfalls das Verhalten "würdigen". Die dürfen, soweit mir das bekannt ist, ebenfalls nochmal aus dienstrechtlicher Sicht "bewerten und belohnen". Das geht dann von Beförderungsverbot, Aberkennung/Sperrung der Gehaltsstufe für x-Jahre, Rückstufung in eine Niedrigere Besoldungstufe, Rückstufung des Dienstrangs (WER ZUM TEUFEL HAT SIE ZUM OBERLEUTNANT GEMACHT? Das Truppendienstgericht....") usw..... hab ich in meiner Zeit bei der BW mehrmals miterlebt. Also ich war dabei. Nicht betroffen.
Das tut nochmals echt weh.
Was für mich viel wichtiger wäre, wäre ein schneller unkomplizierter Schutz der Betroffenen, die in solchen Situationen unbesonnen handeln. Also das Beispiel mit dem Feuerwehrmann. Sorry, wenn mich jemand mit Steinen bewirft oder angreift wenn ich im Einsatz bin, und halte mal kurz den Schlauch in dem seine Richtung dann ist das in meinen Augen Notwehr.
Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, alle öffentlichen Dienstleister überlegen sich SEHR lange ob sie sich überhaupt wehren. Dann wird nämlich erstmal ein Verfahren aufgemacht.
Wie gesagt; er ist, bleibt, wird immer sein: Ein Arschl..ch. Ob verbeamtet oder nicht. Arschl.ch bleibt Arschl.ch.
Mike