DGUV V3 und Patientengeräte

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  • Hi,

    es wurde hier schon mal diskutiert, allerdings finde ich den Thread nicht mehr über die Suche.

    Was sagen meine Kollegen aus dem Bereich "Krankenhaus"?

    Mir geht es um von den Patienten mitgebrachten Geräten.
    In meinem Bereich haben wir jährlich ca 19.000 Patienten, das heißt durchschnittlich 52 Neufaufnahmen am Tag. Ich gehe davon aus, dass jeder Patient (kein Handyverbot) mindestens zwei Geräte mitbringt.

    Auf diesem Hintergrund meine Frage:

    Wie wird eine Eingangsprüfung mitgebrachter Patientengeräte in anderen Häusern geregelt?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Aus Patienten Sicht:

    Schwiegermutter wurde vor einiger Zeit für mehrere Tage im Krankenhaus stationär behandelt.
    Niemand interessierte sich für Handy Ladekabel, Fön oder Radio. Weder Chefarzt, noch Schwestern oder Hausmeister.

    Es war eigentlich noch nie anders bei meinen Krankenhaus Aufenthalten.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr


    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • ...auch immer wieder ein interessantes Thema...

    Aber mal ehrlich: Wie hoch schätzt ihr, unabhängig von anderen Sichtweisen, das Gefahren- bzw. Risikopotenzial unter folgenden Gesichtspunkten ein?!?

    - Wie lange werden solche Gerätschaften unbeaufsichtigt betrieben?!?
    - Wie lange bleiben solche Geräte, z.B. der Fön, auf Stand-By?!?
    - Wieviel Patienten warden im wahrsten Sinne des Wortes "allein" gelassen?!?
    - ...

    Wenn ich jetzt tatsächlich mal einen Risikobetrachtung durchführe, komme ich wahrscheinlich nicht auf ein Level, welches akute Maßnahmen erfordern würde.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    hier die Situation aus meiner Sicht:

    Ich bin am Wochendende als Notfall in die Notaufnahme aufgenommen worden und als es mir gegen Mittag wieder besser ging fragte ich den Artzhelfer ob ich meine Handy benutzen kann und er sagte ja und zeigte mir noch eine Steckdose in meinem Notfallzimmer falls der Akku leer wird.
    Ich machte mir darüber keine gedanken ?( bis ich dies hier gelesen habe.(elektrische Betriebsmittel)
    Jeder Betrieb muss seine Elek.Betriebsmittel überprüfen lassen aber bei sowas gibt es keine Kontrolle!

    Gruß
    Robert

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  • Die DGUV V3 dient ja primär dem Mitarbeiterschutz. Jetzt würde ich mal nachfragen, durch wen werden denn die eingebrachten Elektrogeräte betrieben? In der Regel doch durch die Patienten. Diese fallen aber nicht unter den entsprechenden Schutzbereich. => keine Prüfung notwendig.
    Jetzt könnte noch der Sachversicherer der Klinik entsprechende Vorgaben machen, daher würde ich dort evt. nochmals nachfragen. Sollte dieser eine entsprechende Prüfung fordern, wäre dies für mich ein Verwendungsverbot, denn man kann weder jedes eingebrachte Elektrogerät zeitnah prüfen, noch überwachen, dass da nicht doch ein ungeprüftes Gerät betrieben wird.

    => die praktische Vorgabe: Von Patienten eingebrachte Elektrogeräte dürfen nur durch diese unter Aufsicht und bestimmungsgemäß betrieben werden. Dabei ist der Patient dafür verantwortlich, dass die Geräte in einem betriebsfähigen Zustand sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Es geht hierbei aber ja auch um die Sicherheit des Elektronetzes.
    In Krankenhauser gibt es normalerweise verschiedene Netze und mitgebrachte Geräte dürfen nur ins allgemeine eingesteckt werden.

    Bei meinen Besuchen in Krankenhäuser (zum Glück nur als Besucher) wurde die Geräte auch immer geladen und es hat keinen interesiert.

    Gruß
    Wolfgang

  • Betrachtet man die Geräte als Gefahr (elektrisch) dann gibt es keinen Unterschied, welches Gerät ich jetzt betrachte.
    Jedes Gerät kann, betrieben an den 230 Volt, einen elektrischen Schlag verursachen und auch positiv in Sachen Brand sein.

    Nicht unerheblich ist die aufgenommene Leistung (für den Bereitsteller) des Netzes. Ein Handyladegerät mit 5 W vs. Fön mit 2000 W.

    Die Abgrenzung auf mobile Daten, Datenstick oder Handy, könnte da schon eher ein Aspekt auf eine Störstrahlanfälligkeit sein.

    Ich habe die Eingangsfrage von Hardy so verstanden, das er wissen wollte, etwas ist erlaubt oder verboten, weil es eben nicht geprüft wurde.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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