Hallo,
vielleicht kann mir einer der Brandschutzfachleute bei einer Frage weiterhelfen.
Es geht um eine Lagerhalle in einem Produktionsbetrieb, in dem praktisch nur Metallteile lagern. Die Halle wird nur ein paarmal täglich von Staplern befahren. Das Gebäude, besteht aus Beton, Stahl und Ziegelsteinen. Die Kragarmregale sind aus Metall, das Lagergut ebenfalls. Brennbare Teile/Geräte aus Holz, Kunststoff usw. sind im Normalfall nicht vorhanden, aber natürlich nicht 100 %ig auszuschließen (z.B. bei Handwerkerarbeiten oder wenn jemand auf die Idee kommen sollte, dort etwas anderes abzustellen).
Wenn ich die notwendige Anzahl an Feuerlöschern (bzw. Löschmitteleinheiten) betrachte, muss ich dabei gemäß ASR A2.2 von "normaler Brandgefährdung" ausgehen?
Gibt es seit dem Zurückziehen der BGR 133 keine "geringe Brandgefährdung" mehr?
Der Gedanke, dort sei gar keine Brandgefährdung vorhanden und deshalb kein Löscher nötig, behagt mir nicht. Also doch "normale Brandgefährdung"?
Wie seht Ihr das?
Gruß
Osnabrück