Ich wurde heute auf eine Maschine in unserem Unternehmen angesprochen, welche ohne CE Kennzeichnung ist. Die Frage war ob diese Maschine nachgerüstet und auf den Stand der Technik gebracht werden muss. Könnt Ihr mir sagen wie die Rechtslage dazu ist?
Meiner Meinung nach darf die Maschine weiter betrieben werden.
Dürfen Maschinen die vor 1995 ohne CE Kennzeichen in Betrieb genommen wurden, weiter betrieben werden?
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Servus,
Siehe z.B. hier: https://www.bghm.de/fileadmin/user…en_ohne__CE.pdf
Es gibt keinen Bestandsschutz für Altmaschinen. Unbesehen weiterverwenden ist also nicht.
Gruss, C.
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Wohl die erste Frage überhaupt... Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung dazu?
Nee, mal im Ernst.
Was ist es denn für ein "Schätzchen"?
Gibts ne Konformitätsbewertung?
Hast du schonmal in die MaschRL reingeschaut? Da gibts ne tolle kommentierte Version... http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/doku…chtlinie_de.pdf
Und auch zur aktuellen BetrSichV gibts was... http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/doku…_13_07_2015.pdf
Zum Thema "Stand der Technik" empfehle ich dir: BekBS 1114.
Zur "Bewertung" der Maschine:
Merkblatt T 008 Maschinen – Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen
Merkblatt T 008-0 Maschinen - Bau, Beschaffung und Bereitstellung
T 008-0 Anhang 1: Checkliste für den Eigenbau von Maschinen
T 008-1: Prüfung vor Erstinbetriebnahme
T 008-1A: Maschinenaltbestand
T 008-2: Wiederkehrende Prüfung
T 008-3: Elektrische Ausrüstung
T 008-4: Hydraulische Ausrüstung
T 008-5: Pneumatische AusrüstungSo... Ich hoffe, ich hab dich nicht zu arg erschlagen....
Michael.
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Hallo,
wir haben hier ähnliche Themen gehabt.
1. GFA / GBU überprüfen
2. Schritt war bei uns das Nachrüsten der Sicherheitseinrichtung auf den technischen Stand.
3. Mitarbeiter speziell unterweisenWir hatten dies auch mit unserem Betreuer der BG abgesprochen und er hatte sogar einige Punkte entschärft die wir eigentlich umsetzen wollten, was ich etwas schade fand.
Grüße
Chris -
Die Sache mit dem "Technischen Stand" birgt eine Mordsdiskussion.
Ich war da letztens auf nem Seminar, bei dem eine Dame die Absicht hinter der Aussage des "Technischen Standes" erläutert hat.
Sie selbst hat bei der "neuen" Betriebssicherheitsverordnung mitgewirkt.Hierzu gibts was:
http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC…_BetrSichV_.pdfSie hat versucht uns zu erklären was mit dem "Stand der Technik" gemeint ist. Schlussendlich kam sie dann zu dem Schluss, dass die Maschinen "betriebssicher" sein müssen. Den aktuellen Stand der Technik zu erfüllen ist bei vielen Maschinen nicht möglich bzw. kommt einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich. Ich denke da nur an das Nachrüsten einer einfachen CNC Maschine mit SPS System durch VPS Steuerung.
Mike
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Hi Guido, das so pauschal zu beantworten ist mit der neuen BetrSichV leider derzeit nicht so pauschal möglich. CE Konformität ist nur eine (Kehr)Seite, die Unterlagen und Hinweise hier von den Fachkollegen sind gut, umfangreich und du hast lange etwas zu lesen. Über den Anhang 1 der alten BetrSichV konnte man eine Kompatibilitätsprüfung machen falls es keine Bestandsdokumentation mehr gab, ich habe dazu mal eine Excel Checkliste gehabt, ich kram die mal raus.
Frage: Wird diese "Maschine" denn als Arbeitsmittel oder Arbeitsgegenstand im Sinne der BetrSichV "verwendet"? Wenn man den "Stand der Technik" technisch nicht mehr erreichen kann, so hat man die Möglichkeiten das über die Schutzmaßnahmen zu kompensieren, so die neue BetrSichV. Ich gehe auch davon aus, dass der Weiterbetrieb möglich ist, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen wäre dafür gut. Lass uns am Montag bei mir im Büro drüber sprechen. Ich freue mich auf dich. Gruß Uwe
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Danke erst einmal für eure Antworten. Bei den Maschinen handelt es sich um konventionelle Fräß- und Bohrmaschine.
Aus meiner Sicht sind dies Arbeitsmittel und ich denke das dass Schutzziel auch ohne Neubeschaffung von Maschinen sichergestellt werden kann. -
Hallo Zusammen,
ich greife das Thema nochmal auf, um nicht alles neu zu hinterfragen.
Wir haben ebenfalls Fräs- und Bohrmaschinen von vor 1995.
Da die oben aufgeführten Links zum Teil ungültig sind, könnten Sie mir bitte nochmal ein Update zukommen lassen, wo im Detail steht das es keinen Bestandsschutz gibt, sowie wie das weitere, empfohlene Vorgehen wäre?
Lieben Dank und beste Grüße
Hendrik
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Guck doch einfach mal bei der BGHM vorbei. Die haben darüber eigentlich alles, was du benötigst. Sogar Checklisten.
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Hallo Zusammen,
ich greife das Thema nochmal auf, um nicht alles neu zu hinterfragen.
Wir haben ebenfalls Fräs- und Bohrmaschinen von vor 1995.
Da die oben aufgeführten Links zum Teil ungültig sind, könnten Sie mir bitte nochmal ein Update zukommen lassen, wo im Detail steht das es keinen Bestandsschutz gibt, sowie wie das weitere, empfohlene Vorgehen wäre?
Lieben Dank und beste Grüße
Hendrik
Moin,
hier eine kurze Übersicht: Microsoft Word - Positionspapier_Sicherheit_von_Altmaschinen.docx (bghm.de)
Was ist zu tun: Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Gruß
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...wo im Detail steht das es keinen Bestandsschutz gibt...
Das wirst Du nicht finden, aber Du wirst auch keine Angabe finden, dass es Bestandsschutz gibt und daraus leitet sich ab, dass der Stand der Technik als Maß gilt. Der Betrieb der Maschine muss sicher sein und nach dem TOP Prinzip hat hier eben technische Nachrüstung Vorrang. Wobei man gewisse Dinge durchaus auch mit den anderen Maßnahmen abfangen kann. Gefährdungsbeurteilung ist das Stichwort, bei dem die alte Maschine dann mit einer Maschine nach dem aktuellen Stand der Technik verglichen wird und notwendige Maßnahmen festzulegen sind.
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Ah, das sieht doch super aus. Danke.
Heißt also, GB erstellen und entsprechend im kleineren Maße absichern... Also Spindelabdeckung wäre ja ein probates Mittel... Ohne 100% technische Abfrage, ob diese geschlossen ist. Dies müsste dann entsprechend in der Betriebsanweisung dokumentiert und geschult werden, korrekt?
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Auch an eine Absicherung gegen Wiederanlauf denken. Da lässt sich eine Sicherung im Kabel nachrüsten.
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Also Spindelabdeckung wäre ja ein probates Mittel... Ohne 100% technische Abfrage, ob diese geschlossen ist. Dies müsste dann entsprechend in der Betriebsanweisung dokumentiert und geschult werden, korrekt?
Wäre theoretisch machbar. halte ich aber persönlich für falsch... ein normales Fehlverhalten, was man voraussagen kann ist, dass es nicht geschlossen wird..z.B. vergessen oder weil man besser ohne Spindelabdeckung bei der Bearbeitung schauen kann.
Spindelnachlaufen wäre auch eine Gefährdung hierbei.
Not-Aus Schalter sollte auf alle Fälle auch vorhanden sein.