EuP – Erste Hilfe Ausbildung?

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  • Hallo
    Gibt es eine Verpflichtung, dass EuPs u/o Elektrofachkräftefür festgelegte Tätigkeiten einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben müssen?
    Die Arbeiten finden nicht unter Spannung statt.
    Wenn ja: wo steht das?

    Meiner Meinung nach ist es nicht erforderlich. Da das im Moment aber bei uns ein sehr kritisches Thema ist, möchte ich sicher gehen.

    LG A

    PS: den Links zum Thema Erste Hilfe und Elektrofachkraft bin ich schon gefolgt.

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  • Hallo Amaranth,

    meines Wissens gibt es dazu keine Verpflichtung.

    In unserem Unternehmen sind Schichtleiter zum EuP qualifiziert. Diese haben zwangsläufig auch einen Ersthelferkurs besucht (Inhouse). Desweiteren sind Mitarbeiter aus der Schlosserei ebenfalls zum EuP qualifiziert. Diese haben den Ersthelferkurs nicht besucht.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Hallo,

    das es Sinn macht, eine 1.-Hilfe Ausbildung zuhaben, ist völlig klar. --> Für Jedermann!!!

    Ich kenne nur die Ersthelferquotenregelungen nach DGUV (10% der Belegschaft bei größeren Firmen). Dabei wird jetzt nicht nach Art der Berufsqualifikation unterschieden. Somit ist für mich egal was ein AN macht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Man darf je nach Gefährdung abweichen, aber das ist die allgemeine Vorgabe aus der DGUV Vorschrift 1:

    § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste­Hilfe­Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
    1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs­ und Handelsbetrieben 5 %,
    b) in sonstigen Betrieben 10 %,
    c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
    d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).
    Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Vielleicht habe ich es falsch verstanden aber die Frage war doch ob EuP`s oder Elektrofachkräfte zwingend einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren/nachweisen müssen.
    Das denke ich nicht.

    Klar ist natürlich, wenn die Miatrbeiterzahl recht gering ist und die EuP oder Elektrofachkraft in den vorgegebenen Prozentsatz wie Micherheit beschrieben fällt, müsste dieser natürlich auch einen Erste-Hilf-Kurs absolvieren/nachweisen.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

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  • die Frage war doch ob EuP`s oder Elektrofachkräfte zwingend einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren/nachweisen müssen.

    So isses :D DAS war die Frage @werlef

    Ist mir auch nichts bekannt, dass EuP oder Elektrofachkraft zwingend einen Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren/nachweisen müssten.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Da es sich bei diesen Arbeiten grundsätzlich um gefährliche Arbeiten nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 handelt, ist in der Regel eine zweite Person erforderlich. Diese sollte als Ersthelfer/in ausgebildet sein.

    § 8 Gefährliche Arbeiten
    (1)
    Wenn eine gefährliche Arbeit von mehreren Personen gemeinschaft lich ausgeführt wird und sie zur Vermeidung von Gefahren eine gegenseitige Verständigung erfordert, hat der Unter-nehmer dafür zu sorgen, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führt.
    (2)
    Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.

    siehe auch : https://www.elektrofachkraft.de/die-elektrofac…-als-ersthelfer( ab EFK Pflicht Arbeitet oder möchte eine Elektrofachkraft (EFK) mit der Arbeitsmethode "Arbeiten unter Spannung" (AuS) arbeiten, muss sie Ersthelfer sein.Ohne diese Arbeitsmethode hat eine Unterweisung in lebensrettenden Soforthilfemaßnahmen (LSM mit HLW) zu erfolgen (in Kraft gesetzt durch Anhang 3 DGUV Vorschrift 3 mit dem Verweis auf die VDE 0105-100). )
    Mir kann keiner weissmachen das die EuP nicht gefährdet sind und deshalb nicht bräuchten, ich stelle die Behauptung auf das mehr Laien und EuP an Strom verunfallen als EFK´s. Dafür gibts Statistiken.

    Es gibt dazu sogar ein Urteil... find ich eben bloß nicht.

    Wenn der Staatsanwalt loslegt, wird die Frage kommen: Warum konnte keiner EH leisten...

    Diese typische Frage: muss ich, wo steht das, was kostet das, führt unweigerlich zu Unfällen, weil es nur halbherzig ist.( Klar: Geiz is geil)

    Ausbilden, ohne wenn und aber. Das Direktionsrecht und die Verantwortung liegt beim Unternehmer. Wenn was schief geht, fragt man hinterher WARUM hat man nicht...

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Würde gerne die vorherige Antwort etwas ergänzen:

    Bei AuS muss die EFK Ersthelfer sein -> AuS darf eine EuP gar nicht machen.

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen das bei gefährlichen Arbeiten für die Person/die Personen die diese durchführen EH geleistet werden kann.

    Deshalb muss meiner Meinung nicht die EuP selbst Ersthelfer sein.

    Aber wenn die Arbeiten an Orten durchgeführt werden zu denen ein elektrotechnischer Laie keinen Zugang hat, sollte der Ersthelfer dann EuP sein.

    Und der Ersthelfer sollte natürlich auch in den entsprechenden Modulen ausgebildet sein. Die ist nach dem aktuellen DGUV Grundsatz 304-001 erst ein optionales Thema in der Fortbildung...

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  • Hallo

    Erst Mal vielen Dank für die Unterstützung.

    Canislupus: wieso handelt es sich bei den Arbeiten der EuPs und der Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten grundsätzlich um gefährliche Arbeiten und wieso müssen dann grundsätzlich alle Beteiligten als Ersthelfer ausgebildet sein?
    In deinem Link ist auch nur die Rede von Elektrofachkräften – nicht von den Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Letztere sind ja nur für bestimmte Routinearbeiten ausgebildet und keine wirklichen Elektrofachkräfte.

    Zitat von Canislupus

    Wenn der Staatsanwalt loslegt, wird die Frage kommen: Warum konnte keiner EH leisten...

    Da wir im Betrieb mehr als ausreichend Ersthelfer haben sowie etliche (ebenfalls deutlich mehr) Betriebssanitäter sowie jede menge Defis dürfte der Staatsanwalt da nicht wirklich quängelig werden ….

    Zitat von Canislupus

    Diese typische Frage: muss ich, wo steht das, was kostet das, führt unweigerlich zu Unfällen, weil es nur halbherzig ist.( Klar: Geiz is geil)

    Es gibt mind. drei Motivationen, zu hinterfragen, wo was steht:

    • Weil man auf einen Frage korrekt antworten möchte
    • Weil der Verantwortlich der Meinung ist, er setzt nur das um, was er muss – und biegt sich seine GB entsprechend zurecht (denn die GB erstellt nun mal letztendlich der Verantwortliche und nicht ich)
    • Weil ein Dritter meint, den Arbeitsschutz vor seinen Karren spannen zu können, um ein ureigenes Ziel zu erreichen (d.h. es geht nicht um Arbeitsschutz).

    LG A