Anfrage bei Sifapage = Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung?

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  • Moin, alle miteinander,

    durch einen Beitrag motiviert, überlege ich folgendes:
    der Unternehmer soll zu allem möglichen Gefährdungsbeurteilungen erstellen,
    die SiFa soll helfen.
    Bei einem Arbeitsunfall, bei dem die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann es zeitlich sehr eng werden, wenn man Dokumente liefern soll.

    Wenn nun eine/r von uns in solch einer Situation ist, keine GefB erstellt, aber hier eine passende Anfrage gestellt hat - wäre das rechtlich gesehen eine Hilfe, um nachzuweisen, dass man sich zu einem Sachverhalt Gedanken gemacht hat?
    Verkürzt: kann eine sachliche Anfrage - hier: Teile einer GefB ersetzen und - für Rechtssicherheit sorgen?

    (... dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen, weiß ich ...)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    glaube ich nicht.

    Gedanken machen und Info's sammeln, ok. Die Sprache ist aber immer nur von einer GB. Die Freiheit liegt doch schon darin, dass das Aussehen völlig egal ist. Wenns dir eben einfällt, dann kannst du etwas per Kugelschreiber auf Servietten vom Italiener schreiben.

    Vielleicht können wir die Frage ja einfach einmal an den einen oder anderen Rechtsanwalt weitergeben, den wir so im Bekanntenkreis haben?
    Eine rechtssichere Auskunft würde sicher viele interessieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielleicht können wir die Frage ja einfach einmal an den einen oder anderen Rechtsanwalt weitergeben, den wir so im Bekanntenkreis haben?
    Eine rechtssichere Auskunft würde sicher viele interessieren

    Das wäre super... leider hab ich keine Rechtsanwälte im Freundes- oder Bekanntenkreis.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hallo a.r.ni,
    schöne Frage - und: natürlich bin ich kein Jurist - und wenn ich einer wäre: - das ist eh "Richter-Tages-Form-abhängig"...was natürlich nicht so ist, weil es nicht sein darf etc.
    Ich denke nicht. Wenn ich hier um Hilfe gebeten habe, habe ich die Infos noch lange nicht "komprimiert" und weitergegeben - und somit unterstützt. Meine persönliche Meinung: nein, da kippt man hinten runter. Gut, wenn man da fest angestellt ist...
    Aber Du wärst nicht a.r.ni, wenn Du uns nicht mit irgendetwas überaschen würdest, außer der Fragestellung :D .
    Bin gespannt.
    Liebe Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo a.r.ni,

    ein von mir befreundeter RA sagt: "Rechtssicherheit gibt es nicht, sonst würden nicht immer wieder mal Unschuldige verurteilt werden." Rechtskonform wäre die Anfrage hier aber als Gefährdungsbeurteilung imo auch nicht. Dazu fehlen zu viele Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung. Das Erkennen einer möglichen Gefährdung ist ja kein Schutz für den Mitarbeiter. Erst mit dem Festlegen von notwendigen Maßnahmen und dem Überprüfen der Wirksamkeit hättest Du die Mindestanforderungen erfüllt.
    Sollte im Rahmen einer Anfrage hier im Forum als Konsens keine Maßnahme notwendig sein und es würde im Betrieb zu einem Unfall kommen, wäre die hier getroffene Annahme auch keine Hilfe für Dich, da es ja offensichtlich falsch beurteilt wurde. Vermutlich auf Grund von fehlenden Informationen, oder..., oder..., oder...

    Eventuell hast Du auch einen ganz anderen Ansatz für Deine Frage gehabt und kannst uns ein Beispiel nennen, bei dem Du Dir vorstellen könntest, dass es schuldbefreiend wäre?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ein anderer Sachverhalt aber ggf. übertragbar:

    Also aus meinem privaten Umfeld weiß ich, dass ein privater Chatverlauf als „Beweis“ vom Anwalt eingereicht wurde.


    Es geht um Verletzungen /Beschwerden durch einen Wegunfall, die den behandelnden Ärzten zwar geschildert wurde, aber diese haben alles nachlässig und lückenhaft dokumentiert.


    Im Chat schreibt der Verunfallte gleich von an von diesen Beschwerden. (Die Gegenpartei behaupte nun, dass die Beschwerden nicht unfallursächlich sind, da sie angeblich erst nach 2-3 Wochen auftauchten, weil sie aber dann erst ärztlich dokumentiert wurden).

    Bin gespannt wie es ausgeht, vermutlich aber Vergleich.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Da müsste ich doch auch meinen Suchverlauf des Browsers als Beweis anführen können, dass ich schon mal danach gesucht habe (falls er nicht regelmäßig gelöscht wird)

    Wenn keine GFB vorhanden ist, die zum betreffenden Unfall passt, kann das ja mehrere Gründe haben.

    (nichtabschließende Aufzählung)

    a) die Tätigkeit gehört nicht zum Aufgabenfeld
    b) die Tätigkeit wurde schlichtweg für die GFB vergessen / übersehen
    c) es gibt aufgrund der "Normalität der Tätigkeit" schlichtweg keine GFB (z. B. morgens durchlüften, Akten im Archiv einräumen, Fliegen fangen, Blumen gießen, Einlegen von Paier in den Kopierer oder sonstige alltägliche Dinge)

    wenn z. B. neue Schreibtische angeliefert werden und diese durch die Beschäftigten vom Anlieferplatz zu den einzelnen Büros getragen und dort zusammengebaut werden und sich dabei jemand verletzt, hat das doch garantiert niemand in der GFB. Dann muss der Staatsanwalt halt von der GFB an sich überzeugt sein, dass man sich Gedanken gemacht hat und dass man überhaupt etwas tut.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...