Moin, alle miteinander,
durch einen Beitrag motiviert, überlege ich folgendes:
der Unternehmer soll zu allem möglichen Gefährdungsbeurteilungen erstellen,
die SiFa soll helfen.
Bei einem Arbeitsunfall, bei dem die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann es zeitlich sehr eng werden, wenn man Dokumente liefern soll.
Wenn nun eine/r von uns in solch einer Situation ist, keine GefB erstellt, aber hier eine passende Anfrage gestellt hat - wäre das rechtlich gesehen eine Hilfe, um nachzuweisen, dass man sich zu einem Sachverhalt Gedanken gemacht hat?
Verkürzt: kann eine sachliche Anfrage - hier: Teile einer GefB ersetzen und - für Rechtssicherheit sorgen?
(... dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen, weiß ich ...)