Regelwerk - Fluchtwege auf Baustellen, insbesondere aus Baugruben und Gräben

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  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche nach Regelungen zu Fluchtwegen auf Baustellen. Insbesondere Baugruben und Gräben für den Rohrleitungsbau allgemein.
    Außerdem habe ich gerade auch einen akuten Fall in dem es um einen auf dem Außengelände eines Werk liegenden ca. 100 m langen begehbaren Kabelkanal mit einer Tiefe von 2 m und einer Breite von 1 m geht. Der Kanal ist normalerweise mit Platten abgedeckt, die Platten werden für die Maßnahme jedoch komplett entfern, sodass der Kanal auf ganzer Länge oben offen ist.
    In diesen Kanal werden im Rahmen einer Anlagenbaumaßnahme über mehrere Wochen immer wieder neue Leitungen eingezogen. Es stellt sich die Frage wie die Zugänge zu gestalten sind. Insbesondere, wie viele Zugänge es geben soll.
    Das dies im Zweifelsfall in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ist, ist klar, aber ich wüsste gern ob es im Regelwerk dazu was gibt, da ich selbst bislang nicht fündig geworden bin.

    - Die ASR 2.3 passt vom Anwendungsbereich her zwar für eine Gebäudebaustelle, jedoch meines Erachtens nach nicht für Baugruben
    - In der BGV C22 steht zwar einiges über Verkehrswege, aber nichts zu Fluchtwegen.
    - In der BGR 500 Kap. 2.31, steht immerhin folgendes:
    "Arbeitsplätze müssen schnell und gefahrlos verlassen werden können. Es sind mindestens
    zwei Fluchtwege, möglichst in unterschiedliche Richtungen einzurichten. Leitern müssen
    mindestens 1 Meter überstehen."

    Ist euch ggf. sonstiges Regelwerk bekannt, das mit dem genannten als Anhaltspunkt dienen kann.

    Gruß Bertakel

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  • Gibt der gelbe Ordner der BG Bau noch etwas her?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    ich denke nicht das du da wirklich was findest. Weil wenn man sich die Definition von Fluchtwegen in der ASR A2.3 anschaust:

    Zitat von ASR A2.3

    Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.

    Im Freien bist du ja. In einen gesicherten Bereich hmm zum Teil. Einsturz der Seitenwände sollte ja durch Stützwände nicht möglich sein. Ich würde daher den Punkt 5 Abs. 2 Anstrich a) als Orientierung nehmen. Am Anfang und ende eine Leiter und davon im Abstand 35m.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

    Die A026 hatte ich mir auch schon angesehen. Die Standsicherheite der Grube des Grabens setze ich jetz mal vorraus, Böschung, Verbau bzw. im Falle des Kabelkanals handelt es sich um eine Betonstruktur.

    Ich denke ich werde mich an der ASR orientieren. Mit einer Leiter am Anfang und Ende sowie einer in der Mitte habe ich von jedem Punkt aus max. 25 m.

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  • Ich denke ich werde mich an der ASR orientieren. Mit einer Leiter am Anfang und Ende sowie einer in der Mitte habe ich von jedem Punkt aus max. 25 m.

    Ich sollte mich am Morgen noch nicht mehr schweren Matheaufgaben befassen :Lach::44:

    Denke damit wirst du einen guten Kompromiss haben. |?

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Ich musste grad einen Moment nachdenken, welche unmittelbaren Gefahren im Graben einen Mitarbeiter zur Flucht bewegen könnten.So richtig was handfestes ist mir nicht eingefallen.
    Abgesehen von hineinfallenden Gegegenständen, z.B. einer Kabelrolle, die sich selbständig macht, etc. also Dingen, die urch andere Maßnahmen verhindert werden sollten, ist mir nichts akutes eingefallen.
    Da sich diese Baustelle aber auf einem Werksgelände befindet, könnte ein Alarm im umliegenden Bereich Grund zur Flucht geben.

  • Gründe wären z. B.
    - Einstürzen der Baugrube
    - Beschädigung von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom etc.)
    - Fund von Sprengstoff
    - ...

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  • Denkbar wäre ein Gasalarm auf dem Gelände. Flucht- und Rettungswege sind daher insbesondere in der Chemieindustrie auch im Freien elementar.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,
    ich find denn Ansatz mit den 25 Metern Fluchtweg gut. Blöd wäre allerdings, wenn man sich im Graben nur schwer bewegen kann, weil man zum Beispiel ständig über Abgänge oder so Kram steigen muss. Dann können 25 Meter auch ziemlich lang werden. Falls der Graben verbaut ist würde ich den Mitarbeitern noch eine oder zwei Leitern zur Verfügung stellen, die sie selbst als Zugang aufstellen dürfen. Dann wäre auf der einen Seite der Weg zur Arbeitsstelle bequemer und gleichzeitig der Fluchtweg kurz.

    Gruß Moritz

  • Da es sich um einen Betonkanal handelt, gehe ich mal nicht von Einsturz aus, bei einem Graben wäre das natürliche was anderes. Beschädigung von Leitungen ist denkbar aber unwahrscheinlich.
    Der Kanal ist zur Begehung gedacht, daher halten sich Stolperfallen in Grenzen. Die Nutzung einer weitere Leiter bei Bedarf. Oder das Verstellen einer der Leitern näher an den jeweiligen Arbeiteplatz im Kanal ist möglich und wird allein schon weils zum Arbeiten angenehmer ist, von den Leuten gemacht, daher vereinfacht die Bequemlichkeit hier die Fluchtwegthematik :)

  • Ich kenn die Abmaße des Kanals nicht. Hast du mal daran gedacht über das Thema "Arbeiten in engen Räumen" nachzudenken? Da sind einige Gefährdungen und Betrachtungsthemen aufgeführt.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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