Beiträge von Bertakel

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    Moin,

    ich wärme mal dieses alte Thema wieder auf, da die Überschrift passt. Ich bräute einen Tipp zum Thema Schutzhandschuhe bei der KSS Pflege, also Maschine aus und nix dreht sich.
    Es handelt sich um einen wasserbasierten KSS Konzentrat (SDB: https://www.ede-net.de/index.jsp?l1=0…5=00&lcid=96623).

    Auszug aus dem SDB des Herstellers des Konzentrates:

    Handschutz: Nicht erforderlich.
    Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

    D.h. für mich beim anmichen des neuen erstmal keine Handschuhe, ok. Aber wie sieht es mit der Probenahme an den Maschinen aus, also bei potenziellem Kontakt mit "altem, verkeimten, ..." KSS?

    Gruß Bertakel

    Da es sich um einen Betonkanal handelt, gehe ich mal nicht von Einsturz aus, bei einem Graben wäre das natürliche was anderes. Beschädigung von Leitungen ist denkbar aber unwahrscheinlich.
    Der Kanal ist zur Begehung gedacht, daher halten sich Stolperfallen in Grenzen. Die Nutzung einer weitere Leiter bei Bedarf. Oder das Verstellen einer der Leitern näher an den jeweiligen Arbeiteplatz im Kanal ist möglich und wird allein schon weils zum Arbeiten angenehmer ist, von den Leuten gemacht, daher vereinfacht die Bequemlichkeit hier die Fluchtwegthematik :)

    Ich musste grad einen Moment nachdenken, welche unmittelbaren Gefahren im Graben einen Mitarbeiter zur Flucht bewegen könnten.So richtig was handfestes ist mir nicht eingefallen.
    Abgesehen von hineinfallenden Gegegenständen, z.B. einer Kabelrolle, die sich selbständig macht, etc. also Dingen, die urch andere Maßnahmen verhindert werden sollten, ist mir nichts akutes eingefallen.
    Da sich diese Baustelle aber auf einem Werksgelände befindet, könnte ein Alarm im umliegenden Bereich Grund zur Flucht geben.

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

    Die A026 hatte ich mir auch schon angesehen. Die Standsicherheite der Grube des Grabens setze ich jetz mal vorraus, Böschung, Verbau bzw. im Falle des Kabelkanals handelt es sich um eine Betonstruktur.

    Ich denke ich werde mich an der ASR orientieren. Mit einer Leiter am Anfang und Ende sowie einer in der Mitte habe ich von jedem Punkt aus max. 25 m.

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche nach Regelungen zu Fluchtwegen auf Baustellen. Insbesondere Baugruben und Gräben für den Rohrleitungsbau allgemein.
    Außerdem habe ich gerade auch einen akuten Fall in dem es um einen auf dem Außengelände eines Werk liegenden ca. 100 m langen begehbaren Kabelkanal mit einer Tiefe von 2 m und einer Breite von 1 m geht. Der Kanal ist normalerweise mit Platten abgedeckt, die Platten werden für die Maßnahme jedoch komplett entfern, sodass der Kanal auf ganzer Länge oben offen ist.
    In diesen Kanal werden im Rahmen einer Anlagenbaumaßnahme über mehrere Wochen immer wieder neue Leitungen eingezogen. Es stellt sich die Frage wie die Zugänge zu gestalten sind. Insbesondere, wie viele Zugänge es geben soll.
    Das dies im Zweifelsfall in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ist, ist klar, aber ich wüsste gern ob es im Regelwerk dazu was gibt, da ich selbst bislang nicht fündig geworden bin.

    - Die ASR 2.3 passt vom Anwendungsbereich her zwar für eine Gebäudebaustelle, jedoch meines Erachtens nach nicht für Baugruben
    - In der BGV C22 steht zwar einiges über Verkehrswege, aber nichts zu Fluchtwegen.
    - In der BGR 500 Kap. 2.31, steht immerhin folgendes:
    "Arbeitsplätze müssen schnell und gefahrlos verlassen werden können. Es sind mindestens
    zwei Fluchtwege, möglichst in unterschiedliche Richtungen einzurichten. Leitern müssen
    mindestens 1 Meter überstehen."

    Ist euch ggf. sonstiges Regelwerk bekannt, das mit dem genannten als Anhaltspunkt dienen kann.

    Gruß Bertakel

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Prüfung von Kettenzügen und Ketten allegemein.

    Handelt es sich bei Kettenzügen, handbetrieben, die wir im Baustellenbetrieb z.B. zum Positionieren von Verbaukisten oder Auseinandereziehen von Rohrleitungsteilen beim Rückbau von Kanälen nutzen um Anschalgmittel und gilt daher neben der Sachkundigenprüfung hier auch die mind. dreijährige besondere Prüfung auf Rissfreiheit, wie sie im Kapitel 2.8 der BGR 500 für Ketten zu finden ist? Wenn nein, welche Vorschrift gilt hier und wie sieht der komplette Prüfumfang aus.

    3.15.2.2

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Rundstahlketten, die als An-
    schlagmittel verwendet werden, in Abständen von längstens drei Jahren einer
    besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.

    Gruß

    Bertakel