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  • Hallo,

    ist es erlaubt auf einem Gefahrstoffetikett leere Piktogramme zu drucken, so dass nur die rote Umrandung erscheint, natürlich vorausgesetzt, dass das Produkt nicht gekennzeichnet werden muss bzw. z.B. nur ein Piktogramm erforderlich ist und ein zweites ohne "Inhalt" erscheint?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  • Hallo Chrsitin 1975,

    was hätte das für einen sittlichen Nährwert? Bzw. was versprichst Du Dir davon. Es müssen ja nur die Gefahren gekennzeichnet werden. Keine Gefahr, keine Kennzeichnung.
    Mir fehlt da noch Deine Begründung wieso, weshalb und warum. Aber m. M. n. führt das die Mitarbeiter nur in die Irre.
    Hinzu kommt das die Gefahrensymbole im GHS / CLP vorgegeben sind. Eine leere Raute erkenne ich da nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Mir ist nicht bekannt, das etwas dagegen spricht. Nur welche Bedeutung soll ein Piktogramm ohne Inhalt haben?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Christin,

    beziehe Dich doch einfach auf die jetzt gültigen Piktogramme wie Mick es schon beschrieben hat. Dann sollte die Diskussion schnell vom Tisch sein. Früher gilt nicht mehr.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Die mag es heute auch geben, wenn leere Behältnisse auf Vorrat zum späteren Befüllen gekauft werden und zum Zeitpunkt des Erwerbes nicht feststeht, welcher Inhalt sich nachher in ihnen befindet und somit mögliche Gefährdungen nicht bekannt sind.
    Spätestens nach (besser noch vor) dem Befüllen sollten keine leere Piktogramme mehr auf den Behältnissen sein.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo,

    es gibt tatsächlich Stoffe die zwar eingestuft sind, aber keine Kennzeichnung Verlagen. Ich habe es immer so gehandhabt. Das ich bei den Etiketten
    den Bereich für die Piktogramme freigelassen haben, um Verwirrrungen zu vermeiden.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,

    diese Situation habe ich tatsächlich schon auf Etiketten gesehen.
    Hintergrund stelle ich persönlich mir folgendermaßen vor:
    Man bestellt Etiketten, die per Thermodruck (also Schwarz auf Weiß) bedruckt werden. Da die Thermodrucker keine weitere Farbe drucken können wird die rote Raute vom Lieferanten der Etiketten schon einmal aufgedruckt.
    Mehr als 3 Symbole dürfen definitionsgemäß nicht verwendet werden. Somit bleiben halt unter Umständen einzelne Rauten leer.

    Soweit ich weiß spricht aber auch nichts gegen diese Praxis.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Es ist nicht explizit verboten und ich kenne eine Anwendung, die dies sogar so vorsieht.
    Alle farbigen Elemente werden auf dem Etikett vorgedruckt, also auch die Rauten der Gefahrenpiktogramme und z.B. das Firmenlogo. Dies kann in einer Großdruckerei auf entsprechende Etiketten erfolgen. Wird nun verpackt, benötigt man nur noch einen s/w Drucker um die Etiketten vollständig zu beschriften. => Ressourcenschonende und kostengünstigere Produktion.
    Merck hat so etwas teilweise auf seinen Produkten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mehr als 3 Symbole dürfen definitionsgemäß nicht verwendet werden.

    Wo steht das?
    Chromschwefelsäure hat z.B. 4 Piktogramme und auf keines davon darf verzichtet werden. Bei Kaliumdichromat sind es 5, wobei Kaliumdichromat ein "Listenstoff" ist und somit die Mindesteinstufung darstellt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hmm...

    Wo steht das?
    Chromschwefelsäure hat z.B. 4 Piktogramme und auf keines davon darf verzichtet werden. Bei Kaliumdichromat sind es 5, wobei Kaliumdichromat ein "Listenstoff" ist und somit die Mindesteinstufung darstellt.

    ich war mir sicher, die Vorgabe in einem Rechtstext gelesen zu haben, bin aber jetzt auch nicht mehr fündig geworden, wo es gewesen sein kann.
    Weder im Chemikaliengesetz noch in der ReaCh - oder CLP - Verordnung habe ich das jetzt noch einmal gefunden.
    Fazit -> Bitte meine genannte Einschränkung zur Anzahl von Piktogrammen ignorieren... :whistling::D

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo an alle,

    in diesem Zusammenhang ein Hinweis. Hier :

    http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/FAQ/C-D/CLP…ng_content.html

    sind von der BAuA/hepldesk einige FAQ zum Thema "Einstufung und Kennzeichnung" zu finden. Vielleicht hilf das die eine oder andere Frage zu klären.
    (siehe z. B. Frage 0357)


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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