Liebe Forengemeinde,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage nach der Notwendigkeit einer Löschwasserrückhaltung in einem Lager für Gefahrstoffe. Es handelt sich hierbei um nicht brennbare wassergefährdene (WGK I) feste Stoffe, die in Big-Bags oder Blecheimern gelagert werden. Die Big-Bags werden auf Europaletten klassisch in Schwerlastregalen aus Stahl gelagert. Es handelt sich nicht um ein Hochregallager. Gemäß der Löschwasserrückhalterichtlinie ist eine Löschwasserückhaltung für Läger nicht erforderlich, wenn...die Lagerhilfsmittel (Paletten) nicht zur Brandausbreitung beitragen. Genau diese Formulierung bereitet mir Kopfschmerzen.
Können Paletten unter Big-Bags zur Brandausbreitung beitragen? Mein Bauch sagt NEIN. Ich würde mein Bauchgefühl aber gerne argumentativ unterstützen. Kennt jemand eine Interpretationshilfe hierzu oder gibt es irgendwo Untersuchungen zu diesem Thema?
An dieser Stelle schon mal recht herzlichen Dank für Eure Unterstützung
Gruß
Andreas