Maschinenrichtlinie

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  • Sichere Maschinen - Die neue Maschinenrichtline - CE-Management

    Der erste Teil des diesjährigen Kolloquiums war der neuen Maschinenrichtlinie gewidmet. Die Teilnehmer erhielten von den Referenten, die federführend an der Erarbeitung der Richtlinie beteiligt waren, Informationen aus erster Hand zu diesem aktuellen Thema.

    Der zweite Teil des Kolloquiums beschäftigte sich mit praktischen Fragen der Gestaltung der Unternehmensprozesse für eine effiziente Umsetzung der CE-Konformitätsbewertung. Die Referenten gingen an Beispielen aus der Praxis auf die Einordnung in die betrieblichen Abläufe und Strukturen ein und stellten Hilfsmittel für die Umsetzung vor.

    Inhalte:
    Änderung des Anwendungsbereichs
    neue Anforderungen an das Inverkehrbringen von Teilmaschinen
    Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV
    Neuregelungen in den Anhängen

    Einordnung in das nationale Regelwerk
    Zeitschiene für die Umsetzung
    Übergangsfristen

    Anforderungen an eine umfassende Qualitätssicherung in Entwicklung, Herstellung und Prüfung (PDF-Datei, 77 KB)

    Anwendung von ISO 9001 im Rahmen der Maschinenrichtlinie,
    Qualitätssicherung in Entwicklung, Herstellung und Prüfung - ein Unternehmensbeispiel

    Praxisbeispiele

    Marlies Kittelmann, BAuA:
    Anwendung der Maschinenrichtlinie auf komplexe Maschinenanlagen (PDF-Datei, 316 KB)

    Hans-Peter Jahn, BMW AG:
    Das Interpretationspapier des Bundes und der Länder - Inhalt und Anwendungsbeispiele (PDF-Datei, 1,6 MB)

    Dr. Jürgen Mäder, LINDE-KCA-DRESDEN GmbH:
    Gestaltung des CE-Managements im Unternehmen (PDF-Datei, 4,1 MB)

    Einordnung in die betriebliche Aufbauorganisation
    Einordnung in den Projektablauf
    Hilfsmittel

    Gefahrenanalyse - Dokumentation - Betriebsanleitung im CE-Prozesses (PDF-Datei, 281 KB)

    praktische Durchführung von Gefahrenanalysen als Mittel zur Konstruktion sicherer Maschinen
    Aufgabe und Schwerpunkte der Technischen Dokumentation und Betriebsanleitung

    Da die BAuA gern mal eben ihre Seiten ändert und man dann den geneuen Wortlaut zum suchen braucht udnauch für dei Suche hier im Forum noch ein paar Zitate zum Inhalt.

    Eine interessante Sache - und Einiges an Diskussionsstoffs cheint mir auf den ersten Blick.
    Aber erst mal in Ruhe lesen.

    Danke awen - ein klasse Link.

    Gruß
    gladis:-)

  • Ein Unternehmen betreibt einen Autoklaven, dessen Verschlusseinheit gesteuert ist.
    Damit man beim Schließen keine Hand oder Finger einquetscht, ist das Auslösen des Schließmechanismusses nur mit beiden Händen möglich.

    Die Verschlusseinheit schließt erst in 90 sec.
    Dies kommt laut Hersteller daher, dass ein Mitarbeiter, der in dem Autoklaven tätig ist, noch rechtzeitig herauskommt.
    Unser Autoklav ist baugleich, aber viel kleiner, so dass sich kein Mitarbeiter darin afhalten kann.
    Aus diesem Grund sehen wir nicht ein, warum das Schließen 90 sec. dauern muss.
    Der Hersteller besteht jedoch darauf und weist darauf hin, dass die Konformität bei solch einer Änderung nicht mehr gegeben sei und wir auf eigene Gefahr und handeln würden und wir "mit Vorsatz" auf eine Schutzeinrichtung verzichten würden.

    Die Konformtät kann meines Wissens wieder hergestellt werden, wenn die Anlage nicht wesentlich geändert wird (vgl. VDMA).
    Aber wer beurteilt nun die Anlage?
    Ist nach der Änderung der Schließzeit die Gefahr größer geworden - und ich muss eine eigen Konf.-Erklärung erstellen?
    Oder "reicht" eine GefB?

    Wer weiß sonst noch einen Rat?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...warum sind die 90 sec. ein Problem?!?

    However, wenn der Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, eine Sicherheitseinrichtung installiert, darf diese nicht ausser Kraft gesetzt werden. In diesem Fall ist die Aussage des Herstellers m.E. also völlig richtig und nachvollziebahr. Wenn Du also hier etwas ändern willst entläßt Du erstens den Hersteller aus seiner Verantwortung, musst zweitens die Konformität bescheinigen und drittens dies ausreichend begründen.

    Eine Argumentation wie : "...Aus diesem Grund sehen wir nicht ein..." ist hier sicher nicht wirklich ein überzeugendes Argument.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    hallo a.r.ni,

    es ist sicherlich ein interessantes problem, was du da auf dem tisch hast :
    - Mal mit meinen worten formuliert: Wie kann ich die vorgegeben sicherheitseinrichtungen des herstellers an meine betrieblichen bedürfnisse anpassen und dabei "konform" bleiben? -

    Aber ich denke, dass in diesem fall (soweit man das aus deiner anfrage überhaupt herauslesen kann) die verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.

    Soweit ich mich aus meinen früheren tätigkeiten erinnere, dauert sowohl die beschickung als auch die entleerung seine zeit. Und ganz besonders die laufzeit des autoklaven an sich kann stunden betragen. Was spielen da die 90 sec. bis zur verriegelung für eine rolle?? ?( Was rechtfertigt den aufwand?? ?(

    Ich hätte aus meiner sicht nur den rat, es dabei zu belassen und das nächste problem in angriff zu nehmen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Zitat

    Original von peter
    Was spielen da die 90 sec. bis zur verriegelung für eine rolle?? ?( Was rechtfertigt den aufwand?? ?(


    Die betroffenen Mitarbeiter bedienen den Autoklaven "nur nebenbei" und nur 6-7 mal pro Schicht; sie haben im Wesentlichen andere Aufgaben, bei denen sie relativ hohe Aufmerksamkeit zeigen müssen - und dann nervt es sie, 90 sec. "gefangen" vor dem Autoklaven zu stehen.

    Zitat

    Ich hätte aus meiner sicht nur den rat, es dabei zu belassen und das nächste problem in angriff zu nehmen.


    Danke für die Einschätzung. Das war auch meine erste Reaktion, es wäre jedoch auch eine schöne Gelegenheit, den Mitarbeitern zu zeigen, dass die FASi nicht nur etwas verbietet oder anmahnt, sondern auch mal Erleichterungen schafft ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    • Offizieller Beitrag

    o.k.

    ... ist das problem erst mal etwas "klarer" geworden.

    Mal so ein gedanken:
    Müssen die mitarbeiter während der 90 sec. irgendwelche bedienelemente festhalten oder müssen sie aus sicherheitsgründen nur bis zum verschluss am autoklaven stehen bleiben, damit sich niemand während dieser zeit nähert und gefährdet wird? Vielleicht könnte man sonst durch eine abschrankung, für diese verschließzeit den zugang zum autoklaven für "nichtbediener" sichtbar unterbinden.

    peter

  • Zitat

    Original von peter
    Müssen die mitarbeiter während der 90 sec. irgendwelche bedienelemente festhalten ...


    Ich muss meine Aufgabenstellungen in Zukunft sogfältiger formulieren, damit nicht so viele Nachfragen erforerlich sind ... :(

    Die Mitarbeiter müssen den Schließmechanismus mit beiden Händen die 90 sec lang bedienen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    hallo a.r.ni

    ... wenn das so ist, sehe ich nur zwei lösungsmöglichkeiten:
    1. ARBEITSORGANISATION, versuchen, den stress den die leute mit dem autoklaven haben zu minimieren
    2. deine ausgangsfrage: KLÄREN, ob und unter welchen umständen die sicherheitszeit beim verschließen angepasst werden kann.

    peter

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  • Vielen Dank, peter,
    zu 2: Die Herstellerfirma war und bleibt stur, von uns will niemand eine neue Konformitätserklärung erstellen ...

    zu 1: wir haben den betroffenen Mitarbeitern unsere Bemühungen, unser Engagement, geschildert und den Sachverhalt verdeutlicht; hier halfen auch meine Ausführungen zur Beurteilung im Schadensfall hinsichtlich "fahrlässig", "grob fahrlässig" und "vorsätzlich" ... ;)
    Die Mitarbeiter akzeptieren nun den Mechanismus und die 90-sec-Zwangspause ...

    also kein weiterer Handlungsbedarf - und die Mitarbeiter sind trotzdem zufrieden, weil sie jetzt wissen, was wir versucht haben, um eine Lösung zu finden. :)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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