Prüfung von Anschlagpunkten

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  • Guten morgen zusammen,

    wie genau läuft eine Prüfung vor Inbetriebnahme von Anschlagpunkten ab?
    Eine Sicht- und Funktionsprüfung reicht doch sicherlich nicht aus, oder?
    Die muss doch der Benutzer vor der Verwendung eigenständig durchführen.

    Ich vermute, dass ein Zugversuch durchgeführt werden muss.
    Liege ich damit richtig.


    Besten Dank,
    Marcha

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  • Moin Marcha,

    zu jedem Anschlagspunkt gibt es entsprechende Prüfzeugnisse zur Befestigung und zur Belastung.

    Ich kenne die jetzt so:
    1x Sichtprüfung
    1x Zugversuch mit Kettenzug und Kraftmesser o.ä.
    1x Fallversuch (Stossbelastung)

    Dazu auch an die Dinge denken, die dazu gehören:
    Seile, Karabiner, Gurtgeschirr, u.s.w.

    Das macht oft der Hersteller. Regionale Anbieter für eine Prüfung zu finden ist recht schwierig. Im Bereich Gebäudereiniger, Industriekletterer und Dachdecker wird man fündig.

    Alles wiederholt sich dann in jährlichen Überprüfungen der Einrichtungen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo marcha!

    Wie mir die Antworten sagen, ist eine Antwort nicht so ganz trivial.
    Ein häufig benutzter Anschlagpunkt für Industriekletterer auf einem Gebäude, ist da sicher anders zu bewerten wie ein einmalig benutzter Anschlagpunkt unter der Decke einer Industriehalle.
    In der Antwort tauchen ja auch Anschlagpunkte auf, die für eine Baumusterprüfung getestet werden sollen.
    Mir fiel als Erstes ein Gerüst ein, wo der Anschlagpunkt gar kein Punkt ist, sonder vielleicht eine Querstrebe.

    Ein mir bekanntes Beispiel:
    Im Theater fällt eine Scheinwerferbrücke herunter, weil die angeschweißte Öse sich vom Träger ablöst.
    Das Theater schiebt den Schwarzen Peter zunächst an den Prüfdienst, und erwartet Schadensersatz. Gottseidank entstand zufällig nur Sachschaden.
    Es stellt sich heraus, dass die Öse von einem zertifizierten Schweißer befestigt wurde. Die Schweißstelle wurde mit Lack beschichtet.
    Der Prüfdienst hat (und das ist völlig in Ordnung) eine Sichtprüfung vorgenommen.
    Ja, es ist nur ein Befestigungspunkt, der jedoch nicht nur statisch belastet ist und einer relativ große Masse über den Köpfen der Darsteller Halt bieten muss.

    Im Lehrgang der BG wurden mir Anschlagpunkte gezeigt, die nur durch den Vorarbeiter eine Sichtprüfung bekommen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,

    das Thema gab's schon im Forum.

    Suchfunktion und "Sekurant", wäre da noch eine Idee von mir. Damit wäre zumindest der Anschlagpunkt auf dem Dach erschlagen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo, Sekuranten sind auch nicht mehr das Maß der Dinge wenn man von der Schutzzielhierarchie ausgeht. In meinen Gutachten und sicherheitstechnischen Stellungnahmen bei Dachsanierungen vonFlachdaechern u. a. auch für einen großen deutschen Konzern, liegt der Fokus auf klappbare, mobile Gelaender. Nicht nur sicherheitstechnisch, sondern auch wirtschaftlich ein großer Vorteil. Keine Zugpruefungen mehr für den Betreiber, keine Sachkundigenpruefung mehr für die PSAgA und und und. Sicherlich immer abhängig von der Haeufigkeit erforderlicher Arbeiten. VG Uwe Duenkel

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Hallo, Sekuranten sind auch nicht mehr das Maß der Dinge wenn man von der Schutzzielhierarchie ausgeht. In meinen Gutachten und sicherheitstechnischen Stellungnahmen bei Dachsanierungen vonFlachdaechern u. a. auch für einen großen deutschen Konzern, liegt der Fokus auf klappbare, mobile Gelaender. Nicht nur sicherheitstechnisch, sondern auch wirtschaftlich ein großer Vorteil. Keine Zugpruefungen mehr für den Betreiber, keine Sachkundigenpruefung mehr für die PSAgA und und und. Sicherlich immer abhängig von der Haeufigkeit erforderlicher Arbeiten. VG Uwe Duenkel

    Hallo Duenkel,

    ich gebe dir Recht mit der Schutzhierachie. Aber es war schon immer die Technische Lösung vor der personenbezogenen Lösung zu bevorzugen.

    Wenn ich die Möglichkeiten mit Klappgeländern oder mit Standgeländern auf Dächern zu arbeiten, ist das eine tolle Lösung.
    Es würde auch reichen mit einem Gerüst das Geländer nachzubilden wenn ich diese Lösungsrichtung einschlagen kann.
    Löse dich aber von dem Gedanken der Kostenersparnis.
    - Metallbauteile verrotten auch. Heißt du hast nicht mehr die regelmäßige Prüfung deiner Sekuranten.
    - Die Prüfung der Funktion der Geländerelemente auf
    x Klappbarkeit / Gängigkeit (es kann ja z. B. durch Wasseransammlungen die beweglichen Teile beinträchtigt werden)
    x Schraubenverbindungen und Montagepunkte der Bodenplatten der Geländer müssen regelmäßig geprüft werden
    x Wartung und Austausch werden dich erreichen wenn die Anlage etwas älter ist
    Möchtest du, dass das Metall nicht so schnell verrottet musst du entweder hochwertige Metalle verwenden oder aber regelmäßig streichen.

    Denn es hängt auch von der Vorraussetzung des Gebäudes ab ob ich da oben feste Bauteile anbringen darf.

    Wenn ich auf meinem Dach nur eine Stelle regelmäßig kontrollieren muss und dann mit meinem Sekuranten das alles erledigen kann ist doch auch alles gut.

    Also aus meiner Sicht gibt es kein Besser oder Schlechter, egal wie dein Gutachten dazu aussieht. Es muss immer der Individuelle Ortsbezogene Verstand mit herangezogen werden.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin,

    ich hole dieses Thema nochmals nach oben. Auf dem Flachdach eines Gebäudes von uns (Fallhöhe ca. 12m) sind Beschäftigte und Fremdfirmen tätig (Kontrollgänge, Wartung Fotovoltaikanlage, Reinigung Dacheinläufe, Wartung Klimatechnik usw.). Höhe der umlaufenden Attika max. 10cm. Im Zuge der Dachsanierung hat man sich dazu entschlossen, Sekuranten auf das Dach zu dübeln und PSAgA einzusetzen. Die Reihenfolge kollektive Absturzsicherung vor individueller Absturzsicherung ist mir bekannt, aber leider hat man mich im Vorfeld dieser Maßnahme nicht mit ins Boot geholt.

    Das Ende der Geschichte: Das Dach ist vollgedübelt mit Sekuranten, auch in den Bereichen, in denen keine Absturzgefährdung besteht. Mittlerweile ist die Erkenntnis bei den Verantwortlichen gereift, dass diese Anschlagpunkte auch zu prüfen sind (Oh Wunder, oh Wunder). Jetzt hat man festgestellt, dass das nicht ganz billig ist, vor allem, wenn man doppelt so viele Sekuranten verbaut hat, wie nach der DGUV 201-056 notwendig gewesen wären.

    Alles so weit klar, aber was ich derzeit nicht finde ist die Rechtsgrundlage in der die jährlichen Prüfung der Sekuranten festgeklopft ist, außer der DIN EN 795. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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