Verletzung durch Smartphone-Display

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  • Moin

    da ich spontan bei Tante Goo nicht gefunden habe, mal eine Frage in die Runde?

    Hatte jemand schon einmal einen AU durch ein kaputtes Handydisplay???


    Also mir die Unfallanzeige auf den Tisch flatterte, habe ich alles dreimal gelesen, bis ich sicher war, dass ich alles richtig gelesen habe...

    Vorfall:
    Beschäftigter wollte nach dem Umkleiden und Verlassen der Umkleidekabine das Smartphone (privates) in die Tasche der Dienstkleidung stecken.
    Leider hatte die Tasche ein so großes Loch (was vorher nicht ersichtlich war), dass das Handy auf den Boden fiel. Dabei zersprang das Display und dem Beschäftigten flogen dadurch 2 Splitter ins Auge. Es folgte ein Arztbesuch.

    Krankheitsdauer 1 Tag, also wohl zum Glück nichts dramatisches.

    Ich frage mich nur die ganze Zeit, wie ein Display so splittern kann und v.a. die Spilter so weit fliegen können ?(
    Sind Displays nicht aus so einer Art Sicherheitsglas?

    Na da wird wohl auch aus Neugierde eine Unfalluntersuchung fällig sein.

    Aber ich hoffe, ich bekomme auch über hier neue Erkenntnisse.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Hallo
    ich würde zunächst annehmen dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Nach SGB VII liegt ein Arbeitsunfall nur vor, wenn ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Das Privat-Handy steht wohl nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
    Unabhängig davon können Glasarten derart springen, dass es durchaus möglich erscheint dass Splitter ins Auge fliegen.
    Schönen Abend

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Beschäftigter wollte nach dem Umkleiden und Verlassen der Umkleidekabine das Smartphone (privates) in die Tasche der Dienstkleidung stecken.

    Wäre für mich eine privatwirtschaftliche Tätigkeit und somit kein Arbeitsunfall.

    Leider hatte die Tasche ein so großes Loch (was vorher nicht ersichtlich war), dass das Handy auf den Boden fiel. Dabei zersprang das Display und dem Beschäftigten flogen dadurch 2 Splitter ins Auge.

    Klingt für mich nicht sonderlich plausibel. Wenn man aufrecht steht und möchte das Handy in die Tasche stecken, es fällt durch das Loch auf den Boden, dann hätte der Glassplitter, selbst wenn man sich noch ein wenig nach dem Handy bückt, geschätzt 1m Höhenunterschied zu überwinden. Klingt für mich irgendwie nicht nachvollziehbar.

    Ich frage mich nur die ganze Zeit, wie ein Display so splittern kann und v.a. die Spilter so weit fliegen können
    Sind Displays nicht aus so einer Art Sicherheitsglas?

    Die Displays haben vorgespannte Gläser, welche höhere Stabilität bieten. Bei Bruch zersplittern solche Gläser dann in der Regel in viele kleine Einzelteile. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Splitter so weit fliegen, zumal die Glasscheibe in der Regel vollflächig mit dem Rest des Displays verklebt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Klingt für mich nicht sonderlich plausibel

    Für mich auch nicht, aber wozu schreibt der Verunfallte dann sowas (Erstattung des Handys?)


    Das Privat-Handy steht wohl nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

    Primär würde ich dass auch sagen, aber das Handy wurde laut Unfallanzeige mitgeführt, um es am Arbeitsplatz in ein Wertfach einzuschließen. (Und in den Umkleiden wurde in letzter Zeit mehrfach eingebrochen).

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • das Handy wurde laut Unfallanzeige mitgeführt, um es am Arbeitsplatz in ein Wertfach einzuschließen.

    Was sucht das private Handy am Arbeitsplatz? Nichts, somit privatwirtschaftliche Tätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Es wird sich doch klären lassen, ob das Smartphone auch dienstlich genutzt wurde oder nicht. Ein privates Handy kann auch ein Arbeitsmittel sein; das dürfte gar nicht so selten der Fall sein. So wie viele Arbeitnehmer ihren Privatwagen nutzen und nur Kilometerpauschalen erhalten.

    Und das mit dem Splitter - es erscheint zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich. Ich würde das wie vom Mitarbeiter geschildert festhalten. Da keine 3 Tage AU angefallen sind, ist das ja eh nur ein (Un-) Fall für die Statistik. Da wird auch keine großartige Untersuchung und Betrachtung des Falles nötig sein. Schließlich ist der Vorfall sehr unwahrscheinlich und technische Maßnahmen (wie wäre es mit einem dicken Teppich?), organisatorische Maßnahmen (evtl. Verbot von Smartphones im Unternehmen...?) oder persönliche Maßnahmen (Mitarbeiter schulen und mit weit erhobenen Zeigefinger die Anweisung geben, alle Taschen vor der Benutzung zu prüfen)) sind angesichts der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eher sinnfrei.

    Also mit Schulterzucken die Akte schließen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Da wird auch keine großartige Untersuchung und Betrachtung des Falles nötig sein.

    kommt drauf an für wen man arbeitet. Bei manchen wird jeder kleine Fehltritt als Beinahe Unfall schon mit einer Root Cause Analysis begutachtet. Was auch oftmals sinnvoll ist, weil bei näherem hinschauen man erkennt dass es durchaus auch schlimmere Folgen hätte haben können.

    Ich würd in diesem Fall mit dem Mitarbeiter gemeinsam die Situation nachstellen an Ort und Stelle (mit Zeugen, natürlich) und dann entscheiden wie plausibel seine Darstellung ist. Von vornherein sollte man nicht voreingenommen sein nach dem Motto: " der will nur ein neues Handy". Das wird er, auch wenn es als AU anerkannt wird, möglicherweise trotzdem nicht bekommen. Hier werden wahrscheinlich andere als die Unfallversicherung einbezogen werden müssen.

  • Hallo zusammen,

    zum Thema Arbeitsunfall oder nicht, möchte ich gar nichts sagen, da hattet ihr ja schon genug input.

    Die Ausgangsfrage bezog sich jedoch auf das Display und ein springendes Glas.
    Ja, möglich.
    Das Display selber besteht aus mehreren Ebenen. Sie diesen rein dem "Schauen" und dem "Tasten" und dem "Schutz". Es wäre also möglich, das jede einzelne Schicht aus Glas bestehen kann. Oft ist die äußere Schicht "Schutz" aus Glas. Da taucht immer wieder der Name Corning oder Gorilla auf. Das sind Handelsbezeichnungen für ein dünnes, hartes, vorgespanntes, leicht flexibles Sicherheitsglas. Im Crash-Fall wird das nicht komplett auseinanderfallen. Es ist ja auch auf eine Touch-Ebene (oft) geklebt. Diese Verbindung hält alles zusammen. Nichts desto wäre eine Ausspltterung, und darum geht es ja, nicht unmöglich. Diese Splitter könnten auch springen und dann evtl. sogar ein Auge treffen.
    Alles im Bereich des Möglichen. Des Wahrscheinlichen? Da will ich nicht nein sagen.

    Was ist das dann? Einfach Pech gehabt und gleichzeitig Glück, das es nur einen Fremdkörper im Auge gegeben hat. Der genauso ein kleines Steinchen hätte sein können. Keine Verletzung, alles gut.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Na da wird wohl auch aus Neugierde eine Unfalluntersuchung fällig sein.

    Moin,

    nicht falsch verstehen, aber was soll denn die Unfalluntersuchung bringen? Unfalluntersuchungen dienen dazu, weitere Unfälle zu verhindern. Sind bei Euch Privathandys bei der Arbeit verboten, dann habt Ihr das Verbot nicht effektiv kontrolliert, so dass es zu diesem bedauerlichen Unfall kommen konnte. Ergo, Taschenkontrollen einführen und die Beschäftigten erst nach Abtasten und einen Gang durch den Nacktscanner in den Arbeitsbereich lassen. Wird ein Smartphone gefunden - sofortige Kündigung und Veröffentlichung der Nacktscannerfotos auf Sifapage.

    Sind bei Euch Handys erlaubt, dann arbeitest Du eben die S-T-O-P Kette ab.

    S - Können die Smartphones durch Brieftauben oder einen Ponyexpress ersetzt werden?

    T - Lässt sich das Glas des Smartphones durch Gelatine oder eventuell ein Tastenfeld ersetzen (aha so sah also früher ein Smartphone aus :whistling: )?

    O - Kann ein zentrales Smartphone für alle Mitarbeiter bereitgestellt werden, dass in einer werktäglich kontrollierten Tasche liegt (wegen der Löcher)? Entsprechende Zeitfenster von jeweils 30 Sekunden für die einzelnen Beschäftigten zum telefonieren sollten organisatorisch festgelegt werden.

    P - Handschuhe und dichtschließende Schutzbrillen sowie ein Helm (Kopfwunden bluten immer so eklig) bereitstellen (Hygieneplan nicht vergessen!)

    Zu den ganzen Konjunktiven, Spekulationen und Unterstellungen hier im Thread.
    Ob der Mitarbeiter ein neues Smartphone bezahlt bekommen will oder nicht, ist vollkommen latte. Das regelt die Versicherung, wenn er oder der Arbeitgeber den Schaden meldet. Kein Fall für die SiFa.
    Ob Glas so splittern kann, dass man eine Verletzung des Auges davonträgt, ist kein Fall, den man als SiFa beurteilen muss. Der Unfallhergang wurde geschildert, der Kollege hat eine mehr oder minder schwere Verletzung davongetragen. Der Arzt hat eine Untersuchung durchgeführt. der Kollege hat einen Tag später die Arbeit wieder aufgenommen.

    Das einzige, was man als SiFa jetzt machen sollte - eine kurze Abwägung, wie wahrscheinlich es ist, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt. Aufgrund des geschilderten Unfallhergangs würde ich die Chance, dass mich ein Auto anfährt, höher einschätzen. Das Ganze kannst Du jetzt in Relation zu der Schadensschwere setzen, zwei Löcher reindübeln und in die Akte heften.

    Auch nicht falsch verstehen: Wenn Du Zeit hast, Dich um solche Sachen eingehend zu kümmern, dann ist Euer Betrieb im Gesundheits- und Arbeitsschutz top aufgestellt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (23. Mai 2016 um 08:00)

  • Das Display selber besteht aus mehreren Ebenen. Sie diesen rein dem "Schauen" und dem "Tasten" und dem "Schutz". Es wäre also möglich, das jede einzelne Schicht aus Glas bestehen kann. Oft ist die äußere Schicht "Schutz" aus Glas. Da taucht immer wieder der Name Corning oder Gorilla auf. Das sind Handelsbezeichnungen für ein dünnes, hartes, vorgespanntes, leicht flexibles Sicherheitsglas. Im Crash-Fall wird das nicht komplett auseinanderfallen. Es ist ja auch auf eine Touch-Ebene (oft) geklebt. Diese Verbindung hält alles zusammen. Nichts desto wäre eine Ausspltterung, und darum geht es ja, nicht unmöglich. Diese Splitter könnten auch springen und dann evtl. sogar ein Auge treffen

    super, genau so eine Info habe ich gesucht. :thumbup:

    Die Mitnahme des rein privaten Handys erscheint mir hier plausibel, da wirklich Diebstähle in Krankenhäusern ein Problem sind und meist nur auf Station Wertfächer sind.

    Eine Anerkennung ob ein AU oder nicht, ist hier für mich nicht relevat, das dürfen andere entscheiden.

    Und bei "kleineren Unfällen" bin frei zu entscheiden, ob ich eine Untersuchung mache und in welchem Rahmen. Aber ich denke, ich lasse mir mal alles von den MA zeigen. Ein interessanter Aspekt wäre auch, warum kam die Dienstkleidung mit so einem Schaden aus der Wäscherei, funktioniert der Abwurf von defekter Kleidung nicht etc. Defekte Kleidung ist durchaus ein Störfaktor für die Mitarbeiter, da ggf. erst neu besorgt werden muss.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)