Hallo und Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich arbmedvv, dort gibt es Beispielsweise im Krankenhaus, in der Op Reinigung die Pflichtuntersuchung zwecks Feuchtarbeit, Blut usw...
Der Arbeitnehmer muss laut der arbmedvv -vor Beginn- der Tätigkeit zur Betriebsuntersung bzw Pflichtuntersuchung und dies zwiegend laut Gesetz, somit würde sich der Arbeitsgeber ansonsten Strafbar machen.
Ist das korrekt?
Stellen wir uns vor, ein Arbeitnehmer ist seit 3 Monaten beschäftigt und war nicht bei der Pflichtuntersuchung bzw. der AG hat bewusst die Pflicht nicht umgesetzt. Der Arbeitnehmer dürfte seiner Tätigkeit beispielsweise im Op Bereich gar nicht nachkommen, richtig?
Die Arbmedv ist mein dafür halten nach, gesetzlich vorgeschrieben und bindend. Korrrekt?
Grüsse