Beiträge von mayofire

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    Hallo, es geht in dem besagten Fall nicht darum, ob es eine Ordnungsstrafe oder Straftat war, sondern ob der Angestellte überhaupt eingesetzt werden durfte. Nach Gesetz, durfte er es eben nicht. Der Arbeitgeber muss sich versichern, dass der MA keine Krankheiten hat und somit evtl Patieten ansteckt, bzw der MA muss zumindest die Pflichtvorsorge durchlaufen. (Wie immer sie auch ausschaut) im besagten Fall, wurde der MA nichtmal einem Betriebsarzt vorgeführt, somit erfolgte gar keine Vorsorge. Der MA wurde bewusst einer Gefahr (Blut, MRSA usw, OP-Bereich) ausgesetzt.

    Guudjse, hat mit sie sinnvollste Antwort gegeben.

    Laut Armedvv darf eben kein Arbeiter der Gefahr ausgesetzt werden.

    Daran gibt es nicht zu rütteln, meiner Meinung nach.

    Ich möchte dem Arbeitgeber auch keinem reinwürgen, es geht einfach um deutsches Recht und da sieht der AG einfach alt aus. Man kann die Vorsorge nicht auf einen x-beliebigen Termin schieben, sie muss eben vor der Tätigkeit ausgeführt werden. Egal wie die Realität ausschaut, dafür darf der Arbeitnehmer nicht bluten.

    Übrigens, die Arbeitsagentur zweifelt die Version an, dadurch möchte sie Geld zurück, da ist eine Kündigungschutzklage sehr wohl von Vorteil. Ich habe mir nämlich nichts zu Schulden kommen lassen, sondern den AG auf deutsches Recht verwiesen, er wollte der Armedvv eben nicht, sogar in keinster Weise nachkommen. Damit hat der AG die Schuld nunmal zu tragen.

    Zusatz: Ich bin selbst in Krankenhaushygiene beheimatet und ihr dürft mich für verrückt erklären, aber ich werde bis zur letzten Instanz kämpfen und ein Grundsatzurteil erreichen. Mir geht es nicht ums Geld oder den verloren Job, in erster Instanz hat mir das Gericht bereits zugesprochen. Wie Ihr selber merkt, gibt es noch viele "Schlupflöcher". Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, wie man "Hilfskräfte" ungeschult einer Gefahrensituation aussetzen kann. Zudem scheint das Arbeitschutzgesetz ziemlich weitläufig, was ich verhinderm bzw. geregelt haben will. Ich finde daran nichts Verwerfliches. Ich bin selbst zum Opfer dieser Praktikt geworden und verstehe ich keinster Weise, wie man eben Leute dieser Gefahr aussetzen kann.
    Ich kenne mich bestens mit MRSA und anderen Infektionen, Keimen,Bakterien oder Sonstiger aus, da ich auch Rettungsassisten bin. Vielleicht denken Einigen, es wäre aussichtslos, aber sehe genau das Gegenteil. Wie gesagt, Geld oder der Job interessieren mich nicht.
    Liebe Grüße, vielen Dank für die Antworten!!!

    Zusatz2: Es gibt Arbeitnehmer, die Ihre Arbeit verweigert haben, weil sie nicht richtig geschult worden sind bzw. nicht mal einer Einweisung erhalten haben und nicht mal die Pflichtvorsorge durchlaufen haben. Da kommt zum Beispiel der Fall MRSA ins Spiel. Diese ansteckende Krankheit, darf einem Arbeitnehmer nicht zugemutet weden. Ich denke da sind wir uns alle einig. In de fakto ist es aber so, dass Arbeiter einfach dieser Gefahr ausgetzt weden. Daher versteht vielleicht der ein oder Andere, dass ich so ein Verhalten (auch als Vorgesetzer) nicht dem entsprechen kann. Die Leute werden aber am Ende von der Arbeitsgentur gesperrt, da Sie eine Kündigung durch Verweigerung der Arbeit unter den Bedingungen herbei geführt haben. Um sowass zu verhindern, kämpfe ich. Mir sind leider! Echtliche Fälle bekannt. Dieser Missstand muss abgeschaft werden. Das ist meine Meinung, ich will Euch allen nichts böses, aber dass muss verfahren werden.
    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Hallo, ich weiß das es Pflichtvorsorge heißt. Sorry dafür.

    Ich meinte auch die Pflichtvorsorge. Aber ändert nichts daran, dass ich der Meinung bin, die Vorsorge muss durch ein Betriebsarzt -vor Beginn- (nicht wann der Betrieb dafür Zeit hat) umgesetzt werden. Sonst kann man in die Vorsorge nun vieles interpretieren. Wie sieht eine korrekte Vorsorge denn aus? Ist das irgendwo definiert?

    für rechtssicherheit ist dieses Forum nicht geeignet. Die Info die du hier kriegst, ist das dir dein Arbeitnehmer die Pflichtvorsorge zukommen lassen muss (immer mal vorrausgesetzt es gibt dafür einen Anlass, bei Arbeiten im OP würde ich davon aber einfach mal ausgehen). Bei allem was du daraus ableiten willst solltest du dich besser an einen Anwalt wenden.Vielleicht liegt der Fall ja so wie Guudsje schreibt und man kriegt einfach nur schwer einen Termin für dich. Arbeitsmediziner sind dünn gesät zur Zeit.

    Gruß
    Moritz

    nagut, hatte ich jetzt grad zu spät gelesen.
    Mir ging es halt nur darum ob es -vor Beginn- oder egal wann, so sein darf.

    Mfg und danke

    Danke für die Antworten.

    @Guudsje, leider sieht die Praxis so aus, aber dein beschriebener Vorgang stellt schon eine strafrechtlichen Vorgang da oder ist dass okay, wenn man es 2 Monate später erledigt? Laut Gesetztext dürfte das nicht so sein, korrekt?

    Ich frag nur nach, da ich ein Geschädigter bin und als ich nach 3 monaten immernoch nicht bei der Pflichtuntersuchung war und mich beschwerte, sprach man mir die Kündigung aus.

    Daher meine Frage, ich lass sogar davon, wenn Jemand bewusst den Termin nicht vor Beginn setzt, dass es dann eine Straftat ist und keine Ordnungsgeschichte mehr. Da der Arbeitnehmer bewusst einer Gefahr ausgesetzt wurde.

    Lieben Gruß

    Wenn ich mir noch ein Zusatz erlauben darf, die Frage ist halt, wie rechtssicher das ganze vor Gericht ist, denn dort steht meiner Meinung nach eindeutig, dass vor Beginn der Tätigkeiten, eine Pflichtuntersuchung stattgefunden haben muss und meiner Meinung nach, liegt die Last beim Arbeitgeber bzw. dies umzusetzen.

    Hallo und Guten Tag,

    Ich habe eine Frage bezüglich arbmedvv, dort gibt es Beispielsweise im Krankenhaus, in der Op Reinigung die Pflichtuntersuchung zwecks Feuchtarbeit, Blut usw...

    Der Arbeitnehmer muss laut der arbmedvv -vor Beginn- der Tätigkeit zur Betriebsuntersung bzw Pflichtuntersuchung und dies zwiegend laut Gesetz, somit würde sich der Arbeitsgeber ansonsten Strafbar machen.
    Ist das korrekt?

    Stellen wir uns vor, ein Arbeitnehmer ist seit 3 Monaten beschäftigt und war nicht bei der Pflichtuntersuchung bzw. der AG hat bewusst die Pflicht nicht umgesetzt. Der Arbeitnehmer dürfte seiner Tätigkeit beispielsweise im Op Bereich gar nicht nachkommen, richtig?

    Die Arbmedv ist mein dafür halten nach, gesetzlich vorgeschrieben und bindend. Korrrekt?

    Grüsse