Hallo,
kennt jemand Vorschriften oder Regeln um unseren Mitarbeitern auf
einfache Weise zu verdeutlichen, dass ihre langen Fingernägel beim Arbeiten
ungeeignet sind und stören.
(Verpackungs-,Montagarbeiten und Küche in einer Behindertenwerkstatt)
TRBA 250 habe ich schon nachgelesen
Ich suche was in einfacher Sprache
danke
mungo
Fingernägel
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Mir nichts bekannt außer in der TRBA 100 steht glaub ich irgendwo , das die Fingernägel kurz sein müssen. Betrifft dich aber bei deinen Angaben zum Ort nicht, weil Tätigkeit im Labor ist.
Hilft nur Apell an die Vernunft. Eingerissener Fingernagel kommt nicht gut..autsch. Wenn Hygiene in der Küche mit im Spiel ist wegen tragen von Handschuhen, dann kann man argumentieren, das die Schutzfunktion wegen Beschädigung durch lange Fingernägel nicht gewährleistet sein kann.
Gruß Martin -
Mahlzeit,
lange Haare in Sachen Unfallschutz, ok.
Fingernägel? Löst sich das Problem nicht von selbst bei der Arbeit?Doch ernsthaft, keine Ahnung. Mir fällt auch nur die PSA ein. Bestimmte Tätigkeit --> Handschuh tragen --> geht nicht oder eben diese Dinger ohne Finger.
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Wen stören denn die Fingernägel? Dich? Die Beschäftigten offensichtlich nicht, sonst wäre die Nagelschere schon längst zum Einsatz gekommen. Ich sehe das Problem nicht.
Gruß Frank
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Außer die TRBA 250 ist mir auch nichts bekannt! Weiß nur, dass die BG es bei ihren Kontrollen oft bemängelt
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Moin,
und wie begründet die BG das?
Gruß Frank
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Hallo zusammen,
ob da Vorschriften verständlich sind...?
Vielleicht das hier?VG Martina
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Moin,
und wie begründet die BG das?
- Hygienegründe
- Eventuell kann dadurch auch die PSA (Handschuhe) beschädigt werden
- Verletzung von Patienten -
Hallo,
Wir hatten in den WfbM s das gleiche Problem. Einige Mitarbeiter haben im Küchenbereich lackierte und künstliche Fingernägel. Mhhh-was tun???
Ich hab auch lange gesucht, aber nichts verbindliches gefunden.
Mir ist aus meiner Tätigkeit in der Lebensmittelbrange allerdings noch bewusst, was so alles passieren kann. z.B. feste Essensreste, Teigreste von Arbeitstischen etc. lassen sich ganz schlecht unter den langen Fingernägeln entfernen. (vor allem, wenn sich der Teigrest sofort mit Blut vollsaugt)
Diese und hygienische Argumente haben der Geschäftsführung ausgereicht, um eine Betriebsanweisung zu erstellen.Grüße Dörk
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Also in der TRBA 250 Unter Punkt 4.1.7 steht:
Fingernägel sind kurz und rundgeschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.