Prüfung nach DGUV 3

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  • Guten Tag,

    ich bin bei uns im Hause seit kurzem für die Prüfung nach DGUV3 zuständig.
    Eine Grundlagenschulung der GBETEM habe ich im letzten Jahr besucht, außerdem bin ich Elektrofachkraft.

    Bei der Prüfung sind mir jetzt 2 Geräte untergekommen, bei denen ich auf Grund meiner Ausbildung Bauschmerzen habe diese Geräte weiter zu verwenden.

    Dies wären:

    1. Ein Schleifstein bei dem der Kunstoffschutz gegen Funkenflug fehlt.
    2. Eine ältere Standbohrmaschine.

    Nun meine Begründung:
    zu 1. Der Kunstoffschutz ist Teil der Schutzausrichtung und muss in funktionierendem Zustand vorhanden sein.

    zu 2. Die Standbohrmaschine verfügt über keine Unterspannungsauslösung.

    Außerdem verfügt keine der Beiden Maschinen über eine Notauseinrichtung.

    Nun wurde auf dem Lehrgang erzählt, dass entsprechende Maschinen (nach Maschinensicherheitsverodnung) über eine Unterspannungsauslösung und eine Notauseinrichtung verfügen müssen.
    Leider fehlt mir die entsprechende Grundlage dafür.
    Kann mir dazu vielleicht jemand was sagen ?

    Danke

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  • Hallo Thomas,

    http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/vero…und_Anlagen.pdf

    (Siehe Seite 6, Fazit: kein Bestandschutz, Stand der Technik für Neu-Maschinen)

    Damit ist die Antwort schon da: Nachrüstung des Unterspannungsauslösers. Gibt es fertig von diversen Anbietern. Hier würde ich eine Bauform wählen, die einen Tausch ohne einen mechanischen Umbau der Maschine ermöglicht.

    Für den Schleifbock gibt es doch sicherlich auch "Schutzabdeckungen" vom Hersteller? Irgendwie gab es wohl einmal etwas unter den gelb-schwarzen Pfeilen? Dort ist zumindest noch eine Bohrung zu sehen.
    (Oder eben selber stricken: arretierbarer Winkel mit einem Stückchen Plexiglas o. ä.?)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Danke Waldmann,

    damit ist meine Vermutung also korrekt.
    Bei dem Schleifbock müssen die Schutzabdeckungen ersetzt werden und die Standbohrmaschine ist mit einer Unterspannungsauslösung zu versehen.
    Wie Begründe ich denn "den Stand der Technik" am besten ? Gibt es dazu eine passende Übersicht/Auflistung ?
    Wie sieht es denn mit einer Notausvorrichtung aus ? Ist diese Vorschrift ?

  • Hallo,

    als Grundlage zum Wiederanlaufschutz siehe Betriebssicherheitsverordnung § 8.

    Zu der Schutzabdeckung am Schleifbock hätte ich ebenfalls eine Frage. Die Schutzabdeckungen werden des öffteren demontiert, weil diese angeblich stören! und den Blick versperren. Durch eine enganliegende Schutzbrille besteht keine Gefahr für den Bediener!
    Wie ist eure Meinung hierzu.

    Gruß cb2012

  • Hi,

    ich würde den Ansatz anders machen.
    Erstmal: Worüber diskutieren wir hier? Die Kosten sind doch recht niedrig. Jeder Ausfalltag kostet mehr.

    Also, gem. BetrSichVo ist der Arbeitgeber für seine Gerätschaften (Arbeitsmittel) verantwortlich. Er regelt das durch Prüfungen, GB, BA, ...
    Wird jetzt ein Arbeitnehmer dadurch verletzt, nachweislich, dann könnte es sein, dass die BG als Versicherungsträger jetzt den Arbeitgeber in Regress nimmt. Will der das für 100 Euro Material und 1 Arbeitsstunde gegen einem Ausfall von einem Mitarbeiter (mind. 3 Tage = meldepflichtiger Unfall), Kunden können nur verzögert beliefert werden, Imageschaden, usw.
    Die Rechnung geht nicht auf. Vielleicht ist ja auch ein wenig Vernunft angesagt?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    als Grundlage zum Wiederanlaufschutz siehe Betriebssicherheitsverordnung § 8.

    Zu der Schutzabdeckung am Schleifbock hätte ich ebenfalls eine Frage. Die Schutzabdeckungen werden des öffteren demontiert, weil diese angeblich stören! und den Blick versperren. Durch eine enganliegende Schutzbrille besteht keine Gefahr für den Bediener!
    Wie ist eure Meinung hierzu.

    Gruß cb2012

    Gegenfrage:
    Ersetzt die Abdeckung die Brille oder umgekehrt? Nein. Am besten beides. Letztlich lassen sich die Abdeckungen drehen/Klappen. Schlechte Sicht kommt durch Schmutz oder Kratzer. Ergo; säubern oder ersetzen. (Die Bediener des Schleifbockes können das!)

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das ist schon klar. Das argumentiere ich auch so, leider sind oft die Beschäftigten anderer Meinung. Die sagen mit Schutzbrille besteht keine grössere Gefahr als mit Schutzabdeckung. Dem konnte ich bis jetzt auch nicht wirklich wiedersprechen, außer dass das Gerät nicht nach Herstelleangabe betrieben wird und dies unzulässig ist.

  • Das ist schon klar. Das argumentiere ich auch so, leider sind oft die Beschäftigten anderer Meinung. Die sagen mit Schutzbrille besteht keine grössere Gefahr als mit Schutzabdeckung. Dem konnte ich bis jetzt auch nicht wirklich wiedersprechen, außer dass das Gerät nicht nach Herstelleangabe betrieben wird und dies unzulässig ist.

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  • Gegenfrage:Ersetzt die Abdeckung die Brille oder umgekehrt? Nein. Am besten beides. Letztlich lassen sich die Abdeckungen drehen/Klappen. Schlechte Sicht kommt durch Schmutz oder Kratzer. Ergo; säubern oder ersetzen. (Die Bediener des Schleifbockes können das!)

    Hallo
    die Scheibe dient "lediglich" als zusätzlicher Schutz und ersetzt nicht die Schutzbrille.
    Ich würde dem Fehlen der Scheibe keine größere Bedeutung zuordnen. Wir haben zahlreiche größere Schleifböcke im Einsatz wo aufgrund der zu schleifenden Materialien die Schutzscheibe keinen Schutz bietet. Eine geeignete Schutzbrille mit entsprechenden qualifizierten Gläsern wäre m.E. nach wesentlich wichtiger.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Zitat von AL_MTSA

    Hallo

    die Scheibe dient "lediglich" als zusätzlicher Schutz und ersetzt nicht die Schutzbrille.
    Ich würde dem Fehlen der Scheibe keine größere Bedeutung zuordnen. Wir haben zahlreiche größere Schleifböcke im Einsatz wo aufgrund der zu schleifenden Materialien die Schutzscheibe keinen Schutz bietet. Eine geeignete Schutzbrille mit entsprechenden qualifizierten Gläsern wäre m.E. nach wesentlich wichtiger.

    Nun das Fehlen der Schutzscheibe wurde bereits von unseren externen SIFA bei der letzten Arbeitsplatzinspektion bemängelt.


    Noch zur Info, ich selbst bin einer der Benutzer des Schleifbocks.
    Wir sind eine relativ kleine Firma (2 Personen in der elektrischen Fertigung) und ich führe die Prüfung nach DGUV3 sowie die Prüfungen der Leitern und Tritte nur als "Nebentätigkeit" aus

  • Hallo Thomas.

    Um jetzt mal bei Deiner Frage zu bleiben. Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 beinhaltet keine Prüfung nach UVV oder gar Maschinenrichtlinie. Eine fehlende Schutzscheibe fällt nicht in den Prüfbereich einer Elektrofachkraft, sondern eines Prüfers nach UVVn.

    PS: Wenn ich diese Aufkleber lese, dann ist mir die Herstellerfirma durchaus sehr bekannt. Ist einer der größten Arbeitgeber in meinem ehem. Heimatort und nicht wirklich für "kleinere Betriebsmittel" bekannt. Die haben ihren Schwerpunkt woanders. Jedoch stelle ich mir auch die Frage, wie alt dieses Betriebsmittel ist. Ich kenne diesen Hersteller als absolut zuverlässig und derartige Aufkleber habe ich an Maschinen gefunden, die ich nach dem Tod meines Vaters aus seiner Garage geholt habe. CE war da nicht... aber die Dinger liefen absolut zuverlässig ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Jens, Hallo Thomas,

    im Grunde hast Du Recht, aber in kleinen und mittleren Betrieben kann es eben anders laufen. Bei uns bemängeln die Prüfer die bei uns die DGUV V3 durchführen auch andere Mängel die sie an den Betriebsmittel erkennen. Das ist in meinen Augen auch sinnvoll.
    Ich würde den fehlenden Schutz auch bemängeln, was wollt Ihr den machen wenn dieser Mangel schriftlich von der SiFa/FaSi dokumentiert ist, Ihr den Mangel ignoriert und dann passiert was! Viel Spass!

    Da sage ich dann Dein Leitspruch ....das kannste so machen aber dann ist es kacke!!!!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Moin,

    was ist denn besser:
    Der "Fachmann" macht sein Gewerk und sieht auch nur seine Bausteine oder der schaut über den Tellerrand und sieht (vielleicht) alles und organisiert die Behebung?

    Mir ist der mit dem Tellerrand lieber.

    War da nicht was im Job der SiFa, was irgendwie auch so war? :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Zitat von Globetrotter

    Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 beinhaltet keine Prüfung nach UVV oder gar Maschinenrichtlinie. Eine fehlende Schutzscheibe fällt nicht in den Prüfbereich einer Elektrofachkraft, sondern eines Prüfers nach UVVn.

    Und genau dafür fehlt mir die Grundlage. Auf dem Lehrgang bei der GBETEM im letzten Jahr wurde nämlich extra darauf hingewiesen, dass geprüft werden muss ob Schutzeinrichtungen vorhaben und wirksam sind.
    Und selbst der Fluke 6500 Tester fragt ja im Rahmen der Prüfung ob Gehäuse, Stecker und Zuleitung fehlerfrei sind. Und die Schutzeinrichtung sind nun mal ein Teil des Gehäuses.

    Mein "Problem" ist halt, dass ich mit der Unterschrift für die Sicherheit des Gerätes "bürge", und dass kann ich eben auf Grund der fehlenden Schutzeinrichtung nicht.

  • Mein "Problem" ist halt, dass ich mit der Unterschrift für die Sicherheit des Gerätes "bürge", und dass kann ich eben auf Grund der fehlenden Schutzeinrichtung nicht.

    Ich sehe das so wie Jens. Die Schutzscheiben am Schleifbock haben doch mit der elektrischen Prüfung nichts zu tun. Anders ist dies bei Gehäuseabdeckungen, die blanke Kabelverbindungen abdecken oder ähnliches. Deine DGUV Vorschrift 3 Prüfung bezieht sich doch explizit auf diese Vorschrift und sonst auf nichts. Du bestätigst somit die Übereinstimmung mit der DGUV Vorschrift 3 und nicht die allgemeine Maschinensicherheit nach anderen Rechtsvorgaben wie z.B. der Betriebssicherheitsverordnung. Der AG muss sich die Frage stellen, möchte er eine Maschine gepflastert mit mehreren Prüfplaketten, oder möchte er dort nur eine sehen? Wenn es nur eine sein sollte, dann muss diese alles umfassen. Dies bedeutet aber auch, dass es eine fachkundige Person geben muss, die entweder alle Prüfungen in Personalunion durchführt, oder eben entsprechend koordiniert. Sind alle Einzelprüfungen erfolgreich absolviert gibt es die Plakette und das zusammenfassende Prüfprotokoll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schreib es in den Bericht und Stecker raus , Gerät darf eben erst wieder eingeschaltet werden wenn es repariert ist
    Gruß Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Zitat von AxelS

    Der AG muss sich die Frage stellen, möchte er eine Maschine gepflastert mit mehreren Prüfplaketten, oder möchte er dort nur eine sehen? Wenn es nur eine sein sollte, dann muss diese alles umfassen. Dies bedeutet aber auch, dass es eine fachkundige Person geben muss, die entweder alle Prüfungen in Personalunion durchführt, oder eben entsprechend koordiniert. Sind alle Einzelprüfungen erfolgreich absolviert gibt es die Plakette und das zusammenfassende Prüfprotokoll.

    Bis vor kurzem wurde bei uns garnicht geprüft. Dann kam die BG zu einer Begehung und es wurden diverse Punkte Bemängelt. Als Konsequenz daraus wurde eine externe SIFA als Berater hinzugezogen der auf die Fehlenden Prüfungen nach DGUV3 sowie der Prüfungen der Leitern uns Tritte bemängelte. Die Konsequenz ist nun dass ich diese Prüfungen mache (da ich entsprechend ausgebildet bin/wurde). Weitere Prüfer (außer externe für die Feuerlöscher und den Stapler) gibt es bei uns im Unternehmen nicht und sind auch nicht vorgesehen.

    Und von daher möchte ich das Ganze natürlich korrekt erledigen.

  • Bei den Böcken vermerke ich z.B das die Scheiben fehlen , auch z.B wenn die Schleifscheiben un rund od gen ende sind auf dem Protokoll die dann ja vorgelegt werden.
    Für mich fällt da ganze unter pkt 1: Sichtkontrolle.

    Wenn der Bock normal Scheiben hatte und sie nicht mehr da sind od defekt wird es notiert.


    Ist wie bei nem Winkelschleifer, ist kein Griff mehr dran wird es notiert und jemand muss handeln.
    Beeinflusst aber auch hier nicht die eigentliche E-Prüfungen

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Und von daher möchte ich das Ganze natürlich korrekt erledigen.

    Bist Du fachkundig, um die Maschine nach Maschinenrichtlinie bzw. Betriebssicherheitsverordnung zu bewerten und zu prüfen? Ist es Dein Arbeitsauftrag dies zu tun?
    Ich würde beide Fragen aus dem Bauch heraus verneinen. Somit bleibt Dein Auftrag Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, dazu bist Du in der Lage und beauftragt. Jetzt noch ein schriftlichen Hinweis an den Chef, dass da noch einiges an den Maschinen nach anderen Rechtsvorgaben zu erledigen ist, fertig. Dann hat der Chef entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
    Mir ist schon klar, wenn vorher im Arbeitsschutz nichts getan wurde, dass dann jetzt recht viel über einen hereinfällt und man nicht alles auf einmal in geordnete Bahnen bringen kann, aber man muss es eben angehen und dafür sorgen, dass dies sinnvoll und durch geeignete Personen geschieht. Nachdem die BG ja schon im Hause war und einiges bemängelt hatte, müssen diese Punkte natürlich angegangen werden. Man sollte die BG allerdings nicht als Gegner, sondern als Partner sehen. Die BG möchte euch ja nicht gängeln, sondern zu sicheren Arbeitsplätzen verhelfen. Die BG kennt wahrscheinlich auch einige ähnliche Betriebe. Daher dieses Wissen mit nutzen und die BG um Beratung und Hilfestellung bitten. Auch das ist Auftrag der BG, nicht nur Kontrolle. Ich würde versuchen mit der BG zusammen einen Stufenplan zu erarbeiten in dem festgelegt wird, welche Dinge am dringendsten anzugehen sind und bei welchen man noch etwas Zeit hat. Dann diesen Plan Schritt für Schritt abarbeiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.