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  • Moin,

    wie ist das bei Euch im Falle einer Bombendrohung geregelt? Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird oder erfolgt erst eine Abstimmung mit der Polizei und der obersten Heeresleitung des Betriebes, wie weiter verfahren werden soll? Das auch im Fall einer geregelten Räumung die Polizei informiert wird, setze ich mal als gegeben voraus.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird

    In der Regel ja, wobei dies u.a. vom Objekt abhängig ist.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Frank,

    gut und mit Sicherheit im Fall der Fälle lückenhaft und falsch.

    Zum einen haben wir ein Evakuierungskonzept mit Übungen und direkten Drähten zur Fw und Polizei (spezielle Tasc-Force) und zum anderen einen Gefahrenabwehrplan für uns, der als Grundlage für viele Dinge dienen kann.

    Das Ganze greift bei Feuer-Alarmen und auch bei stillen Alarmen per "persönlicher" Benachrichtigung auf's Smartphone. Dieser Plan wird momentan neu aufgelegt. An anderer Stelle schrieb ich schon ein wenig darüber.

    Was möchtest du denn konkret wissen?

    Bei der UK-NRW gibt es dazu irgendwann im Oktober in Düsseldorf einen Erfahrungsaustausch. Die suchen gerade Themen und Material dazu.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Konkret möchte ich das wissen. :D

    Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird oder erfolgt erst eine Abstimmung mit der Polizei und der obersten Heeresleitung des Betriebes, wie weiter verfahren werden soll?

    Erfolgt erst eine Einschätzung der Lage durch die Polizei oder beginnt die Maschinerie sofort zu laufen? Um mehr geht es mir im Moment gar nicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    das kann man pauschal nicht beantworten, da es
    vom Objekt abhängig ist. Nimm eine Schule:
    Hier bei uns wird in einem solchen Fall nicht geräumt,
    bis die Pol. da ist. Hintergrund: könnte auch eine
    Falle sein.

    Dann hatten wir einen Betrieb (Chemiebranche) da
    wird sofort geräumt, auch vor Eintreffen der Pol..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Das ist genau das Meinungsbild, das ich abfragen möchte. Ob es gleich losgeht oder ob man sich erst einmal mit den Einsatzkräften abstimmt. Vielleicht könnt Ihr ja noch kurz ein Schlagwort zur Einrichtung geben (Produktionsbetrieb, Schule, Kindergarten etc.) dann kann ich mir ein Bild machden, da wir ganz verschiedene Bereiche haben, die ich berücksichtigen muss.

    Danke

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,

    kann man pauschal nicht sagen.

    Die grosse Frage ist doch immer: Wissen wir genau, welcher Depp was wo macht? Bei Feuer & Co. ist das einfach, eben alles raus.
    Bombe und Geisel? Dafür gibt es Experten (Polizei, etc.), die dann entsprechend agieren. Dafür können wir dann unsere Leute gezielt und evtl. auch still, benachrichtigen. Da ist es wahrscheinlich erst einmal besser Ruhe zu zeigen.
    Bei einer Schiesserei? Aus dem Bauch raus würde ich sagen alles raus? Doch geht man damit direkt in den Kugelhagel?

    Ich glaube nicht, das es "die" Antwort gibt. Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit mit den Experten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guudsje,

    ...eigentlich sollte ich Dir ja gar nicht antworten, da Du mich ja geteert und gefedert auf einem Balken durch's Dorf tragen willst, aber sei's drum...

    Angesichts der, i.d.R., sehr kurzen Einsatzzeiten der Rettungskräfte und der Tatsache das sich keiner von uns zutraut, eine solche Lage erschöpfend und vor allem sicher zu beurteilen, steht die Benachrichtung von und das Warten auf die Einsatzkräfte hier an erster Stelle. Alles weitere wird mit dem in der Zwischenzeit zusammengerufenen Krisenstab und den Einsatzkräften verabredet.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • kann man pauschal nicht sagen.

    Du musst doch wissen, was ihr macht, wenn bei Euch das Telefon klingelt und einer mit einer Explosion droht. ?(


    steht die Benachrichtung von und das Warten auf die Einsatzkräfte hier an erster Stelle.

    Danke, das war jetzt eine klare Antwort auf meine eigentlich einfache Frage.

    @all Danke für die Ausführungen, aber ich möchte nur wissen, wie läuft es bei Euch? Anruf bei der Polizei und Lageeinschätzung abwarten oder Maschinerie sofort in Gang setzen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,

    Hier ein Auszug aus unserem KHEP:
    8. Drohungen, Anschläge und sonstige kriminelle Handlungen
    8.0. Gefährdungsanalyse
    Dieser Abschnitt behandelt Drohanrufe, Briefbomben, Sprengsätze, Bombenfunde,
    Geiselnahmen, Entführungen, Attentate, Erpressung, Gefährdung durch Terrorismus
    etc., wobei eine aktuelle Gefährdungsanalyse durch die polizeilichen
    Gefahrenabwehrbehörden zu erfolgen hat.
    Im Ballungsraum Rhein/Main Gebiet ist an wichtigen Infrastruktureinrichtungen wie z.
    B. der Flughafen Frankfurt, als Ziel terroristischer Aktivitäten nicht auszuschließen ,
    die Klinik hier aber nicht als gefährdet einzustufen
    8.1. Feststellung und Beurteilung
    Nicht jede ungewöhnliche Mitteilung, Wahrnehmung, oder Auffälligkeit muss dazu
    führen, dass Maßnahmen nach diesem Abschnitt erforderlich werden. Ob eine
    Auffälligkeit aber eine Gefahrenlage darstellt, lässt sich oftmals nicht auf den ersten
    Blick erkennen. Bei ungewöhnlichen bzw. unklaren Wahrnehmungen ist der jeweilige
    Sachverhalt daher unverzüglich zu melden, auch wenn eine Gefährdung von
    Personen oder der Funktionsfähigkeit des Krankenhauses nicht konkret beurteilt
    werden kann. Soweit kriminelle Handlungen den Versorgungsauftrag des
    Krankenhauses gefährden, sind besondere Maßnahmen durch die Polizei
    erforderlich. Krankenhausintern ist nach den jeweiligen Festlegungen in diesem
    Abschnitt zu verfahren, die noch mit der Polizei abzustimmen sind. Unabhängig
    davon sind Wahrnehmungen möglicher Straftaten gemäß den jeweiligen
    hausinternen Regelungen der Polizei zur Kenntnis zu geben.
    8.2. Meldungen
    8.2.1. Grundsätze
    -
    Jeder Mitarbeiter hat ungewöhnliche bzw. unklare Wahrnehmungen von
    verdächtigen Personen bzw. Sachen direkt der Rezeption über die interne
    Notrufnummer 100 zu melden. Diese gibt die Meldung an die
    Polizei Notruf 0 110
    8.2.2. Meldung
    WER meldet?
    WO ist etwas geschehen?
    WAS ist geschehen oder zu erwarten?
    WELCHE Art der Bedrohung für Mensch und Material besteht?
    WARTEN auf Rückfragen!
    8.2.3. Drohungen
    Was ist bei einer Drohung (Ankündigung einer Straftat/eines Schadenereignisses) im
    Krankenhaus wichtig, um die Ernsthaftigkeit dieser Drohung schnell und weitgehend
    sicher zu beurteilen?
    [*] Inhalt und Art der Drohung
    [*] persönliche Einschätzung des Angerufenen
    [*] Meinung des betroffenen Bereiches
    [*] Bedeutung des bedrohten Objektes
    Letztlich ist es für Mitarbeiter der Klinik schwierig bis unmöglich, das konkrete
    Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Umso wichtiger ist es, den zuständigen
    Polizeibeamten möglichst genaue und umfassende Informationen zur Verfügung zu
    stellen. Das diesbezügliche Merkblatt des Hessischen Landeskriminalamtes kann
    hier hilfreich sein und ist umseitig abgedruckt.
    8.3. Alarmierung
    Die interne Alarmierung erfolgt anlog den Regelungen in Abschnitt 2.2. Zuvor ist
    immer die Polizei zu verständigen. Diese entscheidet ob, auch Feuerwehr und / oder
    Rettungsdienst alarmiert werden sollen.
    Wichtig: Das alarmierte Personal darf nicht in den Gefahrenbereich
    hinein gehen!
    8.4. Verhaltensregeln
    Vorsorgemaßnahmen
    [*] Ordnung und Sauberkeit erschweren Ablegen von Sprengmitteln und sichern
    Fluchtwege
    [*] Schlüsselausgabe nur an befugte Personen
    [*] Räume auch bei kurzfristiger Abwesenheit abschließen
    [*] Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten
    [*] Unbekannte Personen auf ihre Absichten ansprechen
    Hinweise auf verdächtige Sendungen
    [*] Unklare Beschaffenheit und Herkunft
    [*] Fehlen jeglicher Herkunftsangeben
    [*] Geräusche im Inneren der Sendung
    [*] Art der Übermittlung
    [*] Fundort
    [*] Im Zweifelsfalle vor dem Öffnen bei dem Absender rückfragen
    Hinweise beim Auffinden verdächtiger Gegenstände
    [*] nicht rauchen
    [*] nicht in Wasser legen
    [*] nicht unnötig anfassen
    [*] auf keinen Fall schütteln, werfen, biegen, brechen öder öffnen
    [*] Fundort verlassen und sichern
    [*] Verantwortliche in unmittelbarer Nähe verständigen
    [*] Meldung gemäß Abschnitt 8.2.2
    [*]8.5. Besondere Regelungen
    Wird die Ernsthaftigkeit/Eintrittswahrscheinlichkeit einer Drohung oder Gefährdung
    durch Polizei und Verantwortliche des Krankenhauses verneint, sind keine
    Maßnahmen erforderlich.
    Lautet die Beurteilung „Ernsthaftigkeit/Gefährdung gegeben!“, werden durch
    die Polizei einsatztaktische Maßnahmen angeordnet und durchgeführt. Den
    polizeilichen Anordnungen ist Folge zu leisten. Eine dieser Maßnahmen kann die
    Räumung oder Evakuierung sein.
    Vor einer Räumung oder Evakuierung wird die Polizei in der Regel zunächst die
    hierfür vorgesehenen Flucht-/Rettungswege gründlich absuchen, um ein
    Hineingehen in einen möglichen Gefahrenbereich zu verhindern.
    Danach können (ggf. anhand bereits vorab mit der Polizei abgestimmter Planungen
    im Ereignisfall rasch) detaillierte Anweisungen zur Räumung oder Evakuierung
    festgelegt werden.

    [*]

    [*]Gruß
    [*]

    [*]Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hallo Frank,

    die Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Bombendrohung wird von den zuständigen Personen in Abstimmung mit der Polizei durchgeführt.
    Weitere Maßnahmen sind davon abhängig, also keine generelle Räumung bei den von mir betreuten Betrieben.
    Es gibt von der Polizei ein Merkblatt zum Umgang mit Bombendrohungen. Dort findest Du Tipps zum Umgang und Hilfen für die Bewertung.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • leider kann ich kein link einfügen wegen Firewall aber Ihr könnt googlen "FBI Run Hide Fight" Video (YouTube). Da wir für die US Streitkräfte arbeiten ist zwar ein genau so großes Sicherheitsrisiko...

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)