Kostenerstattung Brille-Handwerker in einer Werkstatt/technische Arbeiten

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  • Hallo liebes Forum,

    ich habe folgende Frage:

    Ein Mitarbeiter aus der Werkstatt/Instandhaltung kam auf mich zu und fragte an, ob ihm finanzielle Unterstützung zur Anschaffung einer Brille gestattet wird. Er ist für technische Arbeiten zuständig. Es hat also nichts mit Bildschirmarbeitsplatz zu tun. Gibt es da irgendwas konkretes?

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  • Hallo Koma,
    bei uns wird das eindeutig gehandhabt:
    Brillen sind für das private Leben notwendig, also keine speziellen Arbeitsmittel.
    Bei BS-brillen gibt es eine Betriebsvereinbarung, da sie spezielle Brillen für die Arbeit am PC sind.
    (D.h. auch, dass die Brillen am Arbeitsplatz verbleiben müssten.)
    Eine Ausnahme gab es noch: Die Glasbläser benötigten Schutzbrillen mit optischen Gläsern. Aber auch hier sind es eben Arbeitsmittel und PSA.

    Gruß
    Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Moin,

    bei uns wird das relativ kulant gehandhabt. Wenn jemand eine Brille benötigt, weil er sonst seine Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichten kann, unterstützen wir das auch. Wenn er aber ohne die Brille auch im privaten Leben nicht zurechtkommt, dann benötigt er ja sowieso eine Sehhilfe, dann gibt es keinen Zuschuss/Kostenübernahme.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    • Offizieller Beitrag

    Denke die Unterscheidung ist wichtig: Bildschirmarbeitsplatz- Brille und Schutz-Brille mit Sehstärke!

    Die BS Brille geht bei uns über den Betriebsarzt, der legt den "Bedarf" fest.

    Bei Schutzbrillen könnte man als AG natürlich argumentieren (auch bei uns geschehen ;) ), ich stelle
    entsprechende PSA zu Verfügung, die groß genug ist um sie über die "private" Brille aufzusetzen.

    Hier haben wir dann, auch gemeinsam mit dem Betriebsarzt und über die GB dargelegt, welche
    Nachteile so eine Vorgehensweise hat:
    - Tragekomfort, gerade bei längeren Arbeiten
    - Verzerrungen, z.B. bei Ablesen von Maßeinheiten o.ä.
    - Designbedingt passt dann doch nicht jede Brille unter die PSA

    Somit konnten wir ein Budget/Brille von unserem AG aushandeln,
    für welches es eine ordentliche Schutzbrille mit individueller Sehkorrektur
    bei einem ortsansässigem Optiker gibt.
    Durch Eigenleistung AN ist dann noch eine "Aufwertung" in Optik und Design möglich,
    wenn eben gewünscht.

    Das System hat sich bewehrt, läuft schon seit einigen Jahren so, seit dem haben wir
    keinerlei Diskussionen zum Themengebiet "Brillen" mehr |?
    Chris

    preview

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  • Tach auch,

    wir haben das in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
    Wo eine Korrektionsschutzbrille fast immer oder oft getragen werden muss, z.B. Labor, Produktion, Instandhaltung, werden die Kosten durch den AG übernommen.
    Bei "sporadischer Notwendigkeit" für die Benutzung einer Schutzbrille - Überbrille benutzen.

    Gruß Rüssel

  • Hallo
    die Argumentation dass Brillenträger (im normalen Leben) sowieso eine Brille benötigen und sich deshalb eine qualifizierte Schutzbrille mit Sicherheitsgläsern und Schutz bis zu einer gewissen Aufprallgeschwindigkeit selber kaufen müssen, entbehrt jeglicher Grundlage.
    Ich trage auch im Privaten Schuhe, muss ich deshalb Schutzschuhe kaufen......?

    Wenn in einem Betrieb aufgrund der Tätigkeiten Schutzbrillen (längerfristig) getragen werden müssen, hat der Arbeitsgeber diese zu beschaffen. Dies gilt grundsätzlich auch für Schutzbrillen mit Korrekturgläser.

    Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV 112-192 (bisher: BGR 192) "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz", sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet. Kombinationen von handelsüblichen Korrekturbrillen mit Korb- oder Überbrillen neigen außerdem zum Beschlagen und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen.

    Daher sind solche Kombinationen nur eingeschränkt geeignet, hier sollten Korrektionsschutzbrillen verwendet werden. Unter Ziffer 3.2.2.2 Korrektionsschutzbrillen der BGR 192 wird darauf hingewiesen, dass Korrektionsschutzbrillen erfahrungsgemäß von den betroffenen Versicherten problemlos getragen und darüber hinaus regelmäßig besser gepflegt werden. In der Anschaffung ist dieser Augenschutz zwar teurer, dies gleicht sich allerdings in fast allen Fällen durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus.

    Welche Schutzbrille geeignet ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo
    die Argumentation dass Brillenträger (im normalen Leben) sowieso eine Brille benötigen und sich deshalb eine qualifizierte Schutzbrille mit Sicherheitsgläsern und Schutz bis zu einer gewissen Aufprallgeschwindigkeit selber kaufen müssen, entbehrt jeglicher Grundlage.
    Ich trage auch im Privaten Schuhe, muss ich deshalb Schutzschuhe kaufen......?

    Moin,

    vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

    Bildschirmarbeitsplatzbrille - kein Thema
    Korrektionsschutzbrille - kein Thema

    Wenn jetzt ein Mitarbeiter eine "normale Brille" möchte kommt es bei uns darauf an, ob er diese aufgrund seiner Tätigkeit benötigt, weil er vielleicht Arbeiten ausführt, die er im privaten Bereich nicht hat oder er im privaten Bereich ohne diese Sehilfe auskommt, dann helfen wir da natürlich auch. Übertriebenes Beispiel: Ein Mitarbeiter liest zu Hause seine Zeitung, indem er sie immer eine Armlänge von sich weghält, muss bei uns aber feinmechanische Arbeiten verrichten. Also benötigt er privat (noch) nicht zwingend eine "normale" Brille, kann aber seinen Job ohne Brille nicht ordentlich machen. Ich hoffe, jetzt wurde es klarer.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn in einem Betrieb aufgrund der Tätigkeiten Schutzbrillen (längerfristig) getragen werden müssen, hat der Arbeitsgeber diese zu beschaffen. Dies gilt grundsätzlich auch für Schutzbrillen mit Korrekturgläser.


    Bei der Notwendigkeit modifizierter, bzw. ergänzender PSA (z.B. orthopädische Sicherheitsschuhe oder Korrekturschutzbrille) entstehen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer nicht allein übernommen werden müssen.
    Diese PSA ist leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben übernommen (fast immer der gesetzliche Rentenversicherer).
    Die Träger der beruflichen Rehabilitation lassen sich in der Regel von den Arbeitgebern den Anteil ersetzen, der z.B. auf normale Sicherheitsschuhe entfallen würde.

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  • Bei der Notwendigkeit modifizierter, bzw. ergänzender PSA (z.B. orthopädische Sicherheitsschuhe oder Korrekturschutzbrille) entstehen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer nicht allein übernommen werden müssen.
    Diese PSA ist leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben übernommen (fast immer der gesetzliche Rentenversicherer).
    Die Träger der beruflichen Rehabilitation lassen sich in der Regel von den Arbeitgebern den Anteil ersetzen, der z.B. auf normale Sicherheitsschuhe entfallen würde.


    Das der Rentenversicherungsträger die anteiligen Kosten für eine Schutzbrille mit Korrekturgläsern übernimmt wäre mir neu.
    Schuhe, ja
    Gehörschutz, unter Umständen
    orthopädischer Fahrersitz, ja

    aber Brille??

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016