Bluter im UN

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  • Hallo zusammen, ich brauche wieder einen Rat von Euch Spezialisten und Fachleuten.
    In einem meiner zu betreuenden UN hat sich jetzt ein MA gemeldet (beim GF) das er Bluter auf Grund seiner Medikamente ist. Es gibt auch eine Bescheinigung vom Arzt darüber.Der UN stellt sich nun auf die Hinterbeine und möchte den MA dadurch eigentlich entlassen. Nun meine Frage oder Fragen dazu.

    - Welche Pflichten hat jetzt der UN?
    - Was muss der UN jetzt umsetzen?
    - Wo stehen den die Pflichten diesbezüglich darin?
    - Welche Pflichten hat der MA jetzt?

    Ich bin mal wieder für jeden Tip und Rat sehr dankbar.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Hi und guten Morgen (gähn),

    das hört sich so an, als ginge da was durcheinander:

    Die Bluterkrankheit (Hämophilie) ist nicht durch Medikamente verursacht, sondern durch Fehlen eines Gerinnungsfaktors (Faktor VIII oder IX) in der Gerinnungskaskade.

    Wenn er gerinnungshemmende Medikamente nimmt, und der Effekt ähnlich der Hämophilie ist kann es einklich nur Marcumar sein, nimmt er die nicht ohne Grund. Da liegt ein anderes Leiden zu Grunde, auf Boden dessen er, falls noch nicht geschehen, einen Schewrbehindertenantrag stellen sollte. Bis zur Entscheidung über den Antrag, genießt er den besonderen Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen.
    Der Vertrauensmann der sbM im Betrieb berät da gerne und hilft bei der Antragsstellung.

    Wenn der Unternehmer kündigen möchte, hat er zunächst ein BEM durch zu führen. Sonst hat er gang schlechte Karten bei einem Kündigungsschutzverfahren. Und beim BEM kann die Sifa beratend eingreifen, wie der Arbeitsplatz umgestaltet werden kann, damit der Beschäftigte weiterhin ohne nennenswerte Gefährdung weiter seiner Tätigkeit nachgehen kann.

    Die Pflicht zur Durchführung des BEM steht im SGB IV §84 Abs. 2

    Und wenn der Beschäftigte keine nennenswerte Krankheitszeiten aufweist, wird der Unternehmer es eh schwer haben krankheitsbedingt zu kündigen. Da sagt jeder Richter, er solle erst mal schauen, wie der Arbeitsplatz umgestaltet werden kann, bzw. was für ein Alternativarbeitsplatz in Frage kommt.

    Und hol auf jeden Fal den Betriebsarzt dazu.

    Die Pflchten des MA bestehen darin bei allem was jetzt kommt konstruktiv mit zu wirken.
    Aber nochmal: Sollte es nicht bereits geschehen sein, dann sollte der MA Antrag auf Anerkennung als sbM stellen.
    Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 soll er sofort aufs Arbeitsamt und die Gleichstellung beantragen.

    Solltest Du noch weitere Fragen haben, schick mir Deine Telefonnummer per Mail, dann melde ich mich bei Dir.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin,

    es wäre schon mal interessant zu wissen welche Tätigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen nachkommt........
    um Dir evtl. Tipps geben zu können.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...
    - Welche Pflichten hat jetzt der UN?
    - Was muss der UN jetzt umsetzen?
    - Wo stehen den die Pflichten diesbezüglich darin?
    - Welche Pflichten hat der MA jetzt?

    Zunächst ist dies einmal ein medizinisches Thema und da würde ich den Betriebsarzt als denjenigen sehen, der hier aktiv werden muss. Er soll sich mit Einverständnis des Mitarbeiters mit dessen Hausarzt abstimmen. Sofern es sich um Marcumar handelt gibt es hier 2 gängige Erkrankungen die damit behandelt werden. Eine der Erkrankungen ist temporär, die andere chronisch. Dementsprechend muss man handeln.
    Der AG muss nun die den Mitarbeiter betreffenden Gefährdungsbeurteilungen unter diesen neuen Gesichtspunkten erneut durchführen und eben die besondere Gefährdungssituation berücksichtigen. Ich halte eine Information der betrieblichen Ersthelfer und direkten Kollegen für sinnvoll, auch hier, das Einverständnis des betroffenen Mitarbeiters vorausgesetzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • es wäre schon mal interessant zu wissen welche Tätigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen nachkommt........
    um Dir evtl. Tipps geben zu können.

    Finde ich im allgemeinen auch.

    Tatsächlich muss erstmal festgestellt werden, ob der MA ein "echter" oder "unechter" Bluter ist. Prinzipiell ist eine erhöhte Blutungsbereitschaft mit der Einnahme z.B. des Medikamentes Marcumar möglich. Blutergüsse sind bei Verletzungen sehr häufig. Damit möchte ich aber möglliche Gefährdungen nicht herunterspielen. Die Frage ist, welche Einschränkung aufgrund welcher (mehr oder minder schwerwiegenden) Blutungsneigung) tatsächlich vorhanden ist.

    Ich denke, der AN wird nicht ohne Grund dem GF eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt haben. Vielleicht möchte oder kann er defacto bestimmte Tätigkeiten nicht mehr verrichten. Hat der Arzt bescheinigt, welche Tätigkeiten der AN nicht (mehr) ausführen darf? Und sind die Tätigkeiten im Rahmen der vertraglich zu erbringenden Arbeitsleistung zu verrichten? Hat der AN eine Schwerbehinderung? (Die Fragen müssen hier selbstverständlich nicht beantwortet werden. Sollen nur als Anregung dienen. Gleich an eine vorschnelle Kündigung zu denken, finde ich nicht gut. Sei denn, der AN zielt darauf ab, möchte diese.Dann gibt es sicherlich einen Weg der Einigung. )

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (11. November 2015 um 07:34)

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  • Ich finde es ist ganz klar eineEntscheidung des behandelten Arzt und des Betriebsarzt.


    Es gibt Blutgerinnungshämmer die für die noch arbeitenden Bevölkerung geschaffen wurden,Rattengift wir Marcumar brauch man heute nicht mehr , aber es ist billig und belastet die Deckelung der Krankenkassen nicht, also ein gute Beratung des Mitarbeiters und Unternehmers durch den Betriebsarzt beseitigt das Problem( Medikament zum Bespiel „Pradaxa“ es gibt noch zwei aber die fallen mir gerade nicht ein)


    Kurt

  • Moin Jepi,

    "...durch Medikamente?".

    Daraus folgere ich (med. Laie) einen Blutverdünner, z.B. bei einer Herzgeschichte o.ä..

    Wie auch immer. Entlassen ist ein absolutes no-go. Als nächstes kommen dann die Brillenträger oder die Leute mit einem Zahnimplantat dran?

    Doch sachlich, zurück. Die Problematik kenne ich. Auch in meinem Umfeld gibt es diese Mitarbeiter.
    Was macht man mit denen? Erst mal nichts. Die machen ihren Job, genau wie andere auch. Dabei können sie sich verletzen. Auch ok, doch durch den minimierten Gerinnungsfaktor im Blut, Hardy kann das besser erklären, stockt das Blut eben laaaangsamer. Jede Wunde sieht dadurch erst mal unschöner aus. Jetzt kommt es auf die Größe der Wunde an. Groß? Auf jeden Fall professionelle Hilfe holen, was auch im Normalfall "Arbeitsunfall" geschehen wäre. Wunde kleiner und z.B. mit Pflaster reparierbar? Da haben wir in den Verbandskästen ein Granulat. Das wird auf die Wunde gestreut und verklumpt dann und verschliesst damit die Wunde. Dieser künstliche Schorf fällt später von alleine ab oder kann ganz leicht entfernt werden. Ich komme leider nicht auf den Namen von dem Zeug. Das wird von unserem Verbandsmaterial-Dealer mitangeboten und verkauft.

    Aus eigener Erfahrung: Klappt auch bei Nasenbluten!

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jens,

    die Kollegen vor mir ("Spezialisten und Fachleute" ;) ) haben unter den gegebenen Umständen und den von dir zur Verfügung gestellten Informationen eine ganze Reihe von Hinweisen und Tipps gegeben. Eine weitergehende Rechtsberatung (Kündigungsschutz) oder medizinische Beratung ist im Rahmen des sifapage-Forums aber nicht möglich. Ich denke, du hast nunmehr eine Reihe von Lösungs-Ansätzen erfahren, die du als Sifa angehen kannst.
    Viel Erfolg bei der Problemlösung. Vielleicht kannst du uns bei Gelegenheit über ein Ergebnis bzw. eine Entscheidung deines Anliegens informieren.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Ich bin begeistert über die Antworten bisher.

    @ kelte - folgende Arbeiten führt der MA aus

    • Instandsetzung und Reparatur von Motorsägen und Forst und Gartengeräte
    • Vertrieb und Verkauf von oben genannten Arbeitsgeräte auch im Komunalberei

    @ Waldmann - Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Der MA bekommtna Blutverdünner aufgrund seiner großen Herzprobleme.

    BA hat der UN nicht nach seiner Aussage. Der UN ist noch zusätzlich der Bruder des MA. Was die Sache noch viel komplizierter macht.
    Weder noch Gfbeurteilungen und deren gleichen.

    Es waren vielleicht die falschen Worte die ich gewählt habe. Der MA. ist ein sehr guter Freund von mir und dieser hat um Hilfe geschrieben. Ich möchte diesen dabei unterstützten.

    Gibt es für solche MA gesetzlich etwas was der UN mindestens erfüllen muss?

    Gruß

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Da wäre jetzt noch die Anzahl der Beschäftigten von Interesse, ob das SGB IX da überhaupt greift.

    Aber ich denke diese Problematik wirst Du, Peter hat darauf hingewiesen, hier nicht so geklärt bekommen.
    Und mir fehlen hier noch wesentliche Infos um helfen zu können, das passt aber hier nicht rein. Aber mein Angebot steht.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)