Hallo zusammen,
wir hatten die Diskussion bzgl. G25 ja schon erschöpfend hier im Forum. Wir sind heute bei einer internen Diskussion zum Thema auf einen für mich völlig neuen Ansatz gestossen, den ich hier zur Diskussion stellen möchte: Das Thema Eignungsuntersuchung G25 vs. , ich nenne sie mal "Wiederholungsuntersuchung".
Da nach der Eignungsuntersuchung eine weitergehende G25 nach neuer Rechtslage nicht mehr so einfach ist, die Fürsorgepflicht des AG immer noch im Raum steht, aber beispielsweise Betriebsräte BV'en z.T. kündigen, haben wir darüber nachgedacht, die Fahrerlaubnisse für betroffene MA zeitlich zu begrenzen, bzw. diese nach einem Zeitraum X zu entziehen. Eine neue Beauftragung könnte dann nur nach einer erneuten Eignungsuntersuchung ausgestellt werden.
Wie seht ihr diesen Ansatz?!?
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.
In diesem Sinne
Der Michael