Moin,
das nenne ich doch mal etwas anderes als den normalen Alltag. Bei uns ist die Idee aufgekommen, unseren Fuhrpark um ein Segway zu bereichern. Beim Austausch eines KfZ (sofern es keine besonderen Betriebspezifika aufweist), kann ich mich ja noch locker zurücklehnen, da Autos zwar Unterschiede aufweisen, aber wer einen Golf fahren kann, kann auch einen Astra fahren. Beim Segway sieht das natürlich anders aus, da sich dieses Fahrzeug anders verhält als andere Fortbewegungsmittel und einer gründlichen Einweisung sowie eines Tranings bedarf.
Also bin ich meinem Ruf als Bedenkenträger mal wieder gerecht geworden und habe darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht damit getan ist, den Mitarbeitern die Funktionsweise und Knöpfe des Segways zu erläutern, sondern dass eine umfangreiche Unterweisung mit einem ausreichend bemessenem parktischen Teil notwendig ist. Aus dem Bauch heraus würde ich für das ganze Prozedere pro Person mindestens eine halbe Stunde veranschlagen, ohne jetzt wirklich Ahnung zu haben.
Bei potenziell 300 Nutzern ein nicht zu vernachlässingender Aufwand. Die Euphorie ist aber so groß, dass man das Vorhaben weiter betreiben will. Den Spaß mache ich doch gerne mit. Also werden wir für das Ding mal eine saubere Gefährdungsbeurteilung und ein Unterweisungskonzept erstellen. Jetzt bin ich gerade dabei, die Gefährdungen zusammenzustellen.
Stürzen, Umkippen, Anfahren von Personen oder Gegenständen, Anschlagen (der Kopf ist ja höher als beim normalen gehen), Überlastung des Segway (z.B. zu starke Steigungen), Kontrollverlust durch das Überfahren loser Gegenstände, Schlaglöcher, Bordsteinkanten etc., elektrische Gefährdung (Akku, Ladevorgang), Glatteis, falsch eingestellte Modi/Schlüssel (Anfänger, Fortgeschrittene, Experte dadurch höhere Geschwindigkeit bei engeren Wenderadien), zu schnelles Starten oder Anhalten, Fehlbedienung usw.
Vielleicht hat ja der eine oder andere von Euch bereits so ein Gefährt im Einsatz und das ganze Verfahren schon hinter sich. Es wäre schön, wenn noch ein paar Hinweise kämen, die ich verarbeiten kann, falls ich etwas zur Zeit nicht auf dem Schirme haben sollte. Die "normalen" Gefährdungen des Straßenverkehrs werden natürlich berücksichtigt.
Wenn ich die Gefährdungsbeurteilung habe, stelle ich sie natürlich gerne zur Verfügung, und hier habe ich bereits gelesen.
Gruß Frank