Pflichtenübertragung

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  • Also das ist ja mal wieder eine sehr erquickende Diskussion, die am Ende im Einzelfall immer nur ein Richter auflösen wird.

    Was mir aber dabei immer wieder sauer aufstößt ist die Tatsache, daß es darum im Grunde genommen gar nicht geht. Ich will in meinem Job nicht in erster Linie Ä... an die Wand bringen - ich möchte dafür sorgen, daß erst gar keiner in eine solche Situation kommt! Ein Verhalten wie: "Dafür bin ich nicht Verantwortlich, also geht mich das auch nix an!" verursacht bei mir Übelkeit.

    Statt hier also Verantwortung, Pflichten etc. hin und her zu schachern sollte man vielleicht lieber versuchen, einen vernünftige Sicherheitskultur zu etablieren - dann erledigen sich solche Fragen i.d.R. auch von selbst.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ein Verhalten wie: "Dafür bin ich nicht Verantwortlich, also geht mich das auch nix an!" verursacht bei mir Übelkeit.

    Da bist Du nicht alleine, allerdings kann ich in den letzten Jahren einen deutlichen Trend ausmachen. Geht es darum höhere Bezahlung zu bekommen meint jeder, er ist derjenige der es verdient hat. Geht es darum Verantwortung zu übernehmen zeigt jeder erst mal auf andere. Sozialkompetenz und gemeinschaftliches Miteinander weicht immer mehr der Ellenbogengesellschaft.

    sollte man vielleicht lieber versuchen, einen vernünftige Sicherheitskultur zu etablieren - dann erledigen sich solche Fragen i.d.R. auch von selbst.

    Natürlich, dazu gehört aber auch, dass diejenigen, die sowieso kraft ihres Amtes bestimmte Sicherheitsaufgaben inne haben, diese umsetzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • die Meister, von denen Eingangs die Rede war, haben das Seminar, das nach Abschluss ihre Fachkundigkeit bekundet hätte, abglehnt. Aus welchen Gründen (begründet oder nicht) auch immer. Sie besitzen demnach die Fachkunde nicht, sind aber weiterhin als Arbeitnehmer (entsprechende Paragrafen des Arbeitschutzgesetz) und als Meister für ihren zuständigen Bereich im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflicht verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit können sie nicht ablehnen.

    Sorry... genau an dem Punkt irrst Du Dich.
    Der Meister wird nicht Meister durch Handauflegen oder göttlichen Segen oder was auch immer, sondern er absolviert dazu eine Ausbildung, legt eine Prüfung ab und muss entsprechende Betriebserfahrung besitzen.
    Damit wird er in die Lage versetzt, Vorgesetztenfunktion auszuüben und damit auch Verantwortung im Arbeitsschutz zu übernehmen.
    Gerade dieser Punkt ist auch ein nicht unwesentlicher Aspekt der Meisterausbildung.
    Aus diesem Grund kann ich die Aussage "Sie besitzen demanch die Fachkunde nicht" überhaupt nicht unterstützen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (26. Oktober 2015 um 11:13)

  • Ich möchte mal noch einen weiteren Ball mit in das Spiel bringen, das dadurch mit Sicherheit nicht einfacher wird, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates:

    "Während die Über­tra­gung von Auf­ga­ben (des Arbeitsschutzes) an be­triebs­ex­ter­ne Per­so­nen gemäß § 13 Abs.2 Ar­bSchG nach der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung des BAG ei­ne mit­be­stim­mungs­freie Ein­zel­maßnah­me ist, ist die Be­auf­tra­gung von be­triebs­an­gehöri­gen Per­so­nen bzw. Ar­beit­neh­mern als Or­ga­ni­sa­ti­ons­maßnah­me gemäß § 3 Abs.2 Nr.1 Ar­bSchG an­zu­se­hen und un­ter­liegt da­mit der Mit­be­stim­mung.
    "
    Quelle

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Grüß Dich, Udo,

    ist die Be­auf­tra­gung von be­triebs­an­gehöri­gen Per­so­nen bzw. Ar­beit­neh­mern als Or­ga­ni­sa­ti­ons­maßnah­me gemäß § 3 Abs.2 Nr.1 Ar­bSchG an­zu­se­hen und un­ter­liegt da­mit der Mit­be­stim­mung."

    das ist prinzipiell richtig, muss aber meiner Meinung nach wieder zurechtgerückt werden:
    wenn jemand (bspw. Personalchef) aufgrund seiner Funktion (als Vorgesetzter und Weisungsbefugter) für die ihm unterstellten Mitarbeiter Arbeitsschutzaufgaben übernehmen muss, liegt hier meines Erachtens KEINE Beauftragung vor und ist daher nicht vom Betriebsrat (sofern vorhanden ... seufz - mein altes Lied) abhängig.
    Wenn aber dem beispielhaft genannten Personalchef der Arbeitsschutz (meist: Koordinierung) zugeschoben wird und er nun nicht nur für die ihm direkt untergebenen, sondern für alle Mitarbeiter zuständig sein soll, dann ist eine (schriftliche) Pflichtenübertragung erforderlich, die von einem (wenn vorhanden) Betriebs- oder Personalrat die Zustimmung benötigt.

    >> Habe ich jetzt ein paar Klarheiten beseitigen können? :whistling: <<

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Sorry... genau an dem Punkt irrst Du Dich.Der Meister wird nicht Meister durch Handauflegen oder göttlichen Segen oder was auch immer, sondern er absolviert dazu eine Ausbildung, legt eine Prüfung ab und muss entsprechende Betriebserfahrung besitzen.
    Damit wird er in die Lage versetzt, Vorgesetztenfunktion auszuüben und damit auch Verantwortung im Arbeitsschutz zu übernehmen.
    Gerade dieser Punkt ist auch ein nicht unwesentlicher Aspekt der Meisterausbildung.
    Aus diesem Grund kann ich die Aussage "Sie besitzen demanch die Fachkunde nicht" überhaupt nicht unterstützen!

    Aber nicht jeder Meister hat die entsprechende Betriebserfahrung. Schließlich gibt es auch Firmen die einen Meister einstellen. Und bei der ganzen Diskussion fehlt mir einfach das Verhalten des Chefs, Betriebsführers oder wm auch immer. Denn da diese oft quer schießen entstehen doch erst die Probleme. Es ist doch zu vermuten das in der Firma aus dem Eingangsthread vorher schon einiges schief gelaufen ist. Wenn vorher der Sicherheitsgedanken in dieser Firma nicht existend war kann man doch nicht higehen und einfach jemanden bestimmen der für etwas nicht vorhandenen den Kopf hinhalten soll. Auch hier wäre meine erste Frage "was bekomme ich für Befugnisse den Job machen zu dürfen"? Vielleicht sollte man das, die Befugnisse, als ertse klären und nicht hingehen und sagen das ist deine Pflicht, sieh zu zu wie du das hin kriegst


  • Aber nicht jeder Meister hat die entsprechende Betriebserfahrung. Schließlich gibt es auch Firmen die einen Meister einstellen. Und bei der ganzen Diskussion fehlt mir einfach das Verhalten des Chefs, Betriebsführers oder wm auch immer. Denn da diese oft quer schießen entstehen doch erst die Probleme. Es ist doch zu vermuten das in der Firma aus dem Eingangsthread vorher schon einiges schief gelaufen ist. Wenn vorher der Sicherheitsgedanken in dieser Firma nicht existend war kann man doch nicht higehen und einfach jemanden bestimmen der für etwas nicht vorhandenen den Kopf hinhalten soll. Auch hier wäre meine erste Frage "was bekomme ich für Befugnisse den Job machen zu dürfen"? Vielleicht sollte man das, die Befugnisse, als ertse klären und nicht hingehen und sagen das ist deine Pflicht, sieh zu zu wie du das hin kriegst

    Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Zum einen habe ich als Führungskraft zur Erfüllung meiner Aufgaben (die, hoffentlich irgendwo schriftlich fixiert sind....Tarifvertrag oder Stellenbeschreibung) eine Holschuld. Dazu gehört auch, dass ich mich weiterbilde. Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Aufgaben ebenfalls weiterzubilden. Ich denke, hier sind jetzt beide Seiten gefordert. Der Mitarbeiter der will und muss, sowie der Arbeitgeber ---> der ebenfall Willens sein muss und Muss müssen.
    Ansonsten funktioniert der Arbeitsschutz nicht. das erlebe ich bei uns im Haus auch immer wieder. Mit der Einstellung der FASi müssen die FK's nichts mehr machen. Dafür ist ja jetzt die FASi im Haus. Der ist verantwortlich --->O-Ton FK bei uns............
    Da kannst Du unterweisen (Thema Verantwortung im Arbeitsschutz) bist Du blau anläufst. :baby:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Mit der Einstellung der FASi müssen die FK's nichts mehr machen. Dafür ist ja jetzt die FASi im Haus. Der ist verantwortlich --->O-Ton FK bei uns............
    Da kannst Du unterweisen (Thema Verantwortung im Arbeitsschutz) bist Du blau anläufst.

    Ich bin mir sicher das Problem kennt jeder von uns :45:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,

    bei Diskussionen über Verantwortlichkeit im Arbeitsschutz werden oft verschiedene Verantwortungs- "Ebenen" durcheinandergeworfen.

    Das was laut Arbeitschutzgesetz dem Unternehmer, seinem gesetzlichen Vertreter, Betriebsleitern oder sonstigen Personen (in Rechtsverordnungen oder UVV verpflichteten) automatisch obliegt oder den ominösen "zuverlässigen und fachkundigen" Personen schrift übertragen werden kann (von "mit Zustimmung" steht da nichts), sind die Organisationspflichten, d.h. die "Garantenstellung" (die Pflicht etwas in eigener Verantwortung sicherzustellen).

    Daneben gibt es aber noch die in der Praxis hochrelevanten Umsetzungspflichten.
    Umsetzungspflichten hat aber automatisch jeder, der eine Weisung erteilt.
    Jeder Werker, der einem Azubi eine Anweisung gibt ist für aus dieser Anweisung resultierende Folgen (mit)verantwortlich.
    Ein Meister hat für seinen Bereich die Verantwortung, ist weisungsbefugt und deshalb immer automatisch in der Verantwortung für die Folgen seiner "Befehle". Er muss den "praktischen" Arbeitsschutz sicherstellen.

    Wofür er ohne Garantenstellung nicht verantwortlich ist, wäre die grundlegende Arbeitsschutzorganisation zu errichten und aufrechtzuerhalten.

    D.H. wenn nach einem Arbeitsunfall ermittelt würde, würde gegen den unmittelbaren Vorgesetzten wegen möglicher Versäumnissein der Umsetzung und den Unternehmer (Garanten) (wegen möglicher Versäumnisse in der Organisation) als Beschuldigte ermittelt.
    Wenn der unmittelbare Vorgesetzte gleichzeitig Garant ist (Pflichtenübertragung!) ist der Unternehmer zunächst mal aus der Nummer raus, ob er das bleibt, hängt davon ab, ob er seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist.

    Die Frage die sich jetzt stellt, ist die nach dem Grad der Fahrlässigkeit des Meisters, wenn er seinen Umsetzungspflichten nicht nachgekommen ist.

    Um das zu beurteilen wird der Begriff der "allgemeinen im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" wichtig.

    Dieser Begriff definiert, was jemand aufgrund seiner Ausbildung, Fähigkeiten, beruflichen Position können und wissen muss, ohne dass ihm das jemand explizit sagt. Und das ist bei Meistern wesentlich mehr als bei Azubis.

    Außerdem muss ich mich als Meister natürlich über die für mich relevanten Regeln und Gesetze informieren, genau so wie ich das als normaler Bürger auch tun muss, ganz ohne schriftliche Beauftragung.
    Autowaschen an der Straße ist verboten. Wenn ich es trotzdem tue zahle ich die Strafe, das Argument "das wusste ich nicht, das hat mir keiner gesagt" zieht da gar nicht. Wenn ich Sportschütze bin, muss ich mich an die Regeln für Schusswaffen halten, ohne wenn und aber.

    Wenn sich Meister nicht über Arbeitsschutz informieren wollen und die Hilfestellung der Sifa und BG ablehnen, sind sie es im Ernstfall halt selber schuld.

    Das hat auf der anderen Seite den Vorteil, dass man als Sifa ganz entspannt mit dem Finger auf den Verantwortlichen zeigen kann.

    Ich bin da mittlerweile tiefenentspannt, ich schule die Vorgesetzen über Ihre Pflichten, habe immer auch ein paar Folien mit Gerichtsurteilen zu Arbeitsunfällen dabei, und wenn sie dann nicht wollen, wollen sie halt nicht.

    Schmandhoff

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  • Der Meister wird nicht Meister durch Handauflegen oder göttlichen Segen oder was auch immer, sondern er absolviert dazu eine Ausbildung, legt eine Prüfung ab und muss entsprechende Betriebserfahrung besitzen.
    Damit wird er in die Lage versetzt, Vorgesetztenfunktion auszuüben und damit auch Verantwortung im Arbeitsschutz zu übernehmen.
    Gerade dieser Punkt ist auch ein nicht unwesentlicher Aspekt der Meisterausbildung.
    Aus diesem Grund kann ich die Aussage "Sie besitzen demanch die Fachkunde nicht" überhaupt nicht unterstützen

    Nur weil ein Meister ein Meister ist heißt das noch lange nicht, dass er für den Arbeitsschutz geeignet ist. Qualifizierung ist ein Muss und im Falle eines Falles nachzuweisen.! Ansonsten hat der Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber / Chef des Unternehmens ein Problem. Er hat schließlich die Oberaufsicht ,die Kontrollaufsicht und das grundsätzlich, ob er will oder nicht!

    Es ist doch zu vermuten das in der Firma aus dem Eingangsthread vorher schon einiges schief gelaufen ist. Wenn vorher der Sicherheitsgedanken in dieser Firma nicht existend war kann man doch nicht higehen und einfach jemanden bestimmen der für etwas nicht vorhandenen den Kopf hinhalten soll. Auch hier wäre meine erste Frage "was bekomme ich für Befugnisse den Job machen zu dürfen"? Vielleicht sollte man das, die Befugnisse, als ertse klären und nicht hingehen und sagen das ist deine Pflicht, sieh zu zu wie du das hin kriegst

    "Vielleicht sollte man das, die Befugnisse, als ertse klären und nicht hingehen und sagen das ist deine Pflicht, sieh zu zu wie du das hin kriegst" Sehe ich auch so, aber denke noch mehr: qualifizieren. Und bei betrieblichen Erweiterungen und Veränderungen kannn man nicht auf dem selben Stand stehen bleiben. Ist doch logisch, gilt z.B. auch im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung, die muss dann überarbeitet bzw. erweitert werden.

    Ich bin da mittlerweile tiefenentspannt, ich schule die Vorgesetzen über Ihre Pflichten, habe immer auch ein paar Folien mit Gerichtsurteilen zu Arbeitsunfällen dabei, und wenn sie dann nicht wollen, wollen sie halt nicht.

    Und anschließend die Schulungsinhalte dokumentiert und abzeichnen lassen? Qualitativ bzw. korrekt beraten? Ich setze das einfach mal voraus. Erst dann bist du im Fall eines Falles aus der Sache raus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (1. November 2015 um 09:19)

  • Nur weil ein Meister ein Meister ist heißt das noch lange nicht, dass er für den Arbeitsschutz geeignet ist

    Welche besondere Eignung ist denn für den "Arbeitsschutz" nötig?
    Letztendlich muss der Meister seine Augen aufmachen und den Kopf einschalten.
    Vieles von dem was sicheres Arbeiten ausmacht, ist doch offensichtlich, auch ohne tiefe Kenntnis des Regelwerks.

    Für die "Grundlagenforschung" gibt es die Sifa, die ihre Erkenntnisse mit dem Meister teilt; aus dieser Zusammenarbeit kommt so was ähnliches wie "sicheres Arbeiten" raus: gewisse Dinge wie Unterweisungen oder Prüfungen von Arbeitsmitteln, die organisiert werden müssen; gewisse Regeln an die die Beschäftigten sich zu halten haben, die dann aber auch durchgesetzt werden müssen.

    Das machen Meister in ihrem "Kerngeschäft" jeden Tag und für das "Nebengeschäft" Arbeitssicherheit können sie sich Rat und Fortbildung holen, genauso wie sie sich die für ihr Kerngeschäft holen, etwa in Form von Maschinen oder Softwareschulungen.

    Die "Eignung", die man als Meister für das Thema mitbringen muss, ist
    a.) die Bereitschaft, die Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter (die man nun mal hat, wenn man Führungskraft ist) auch anzunehmen
    b.) Das Thema Sicherheit nicht immer nur ganz unten auf der Prioritätenliste stehen zu haben
    c.) Die Bereitschaft, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter Anweisungen auch befolgen und nicht einfach ignorieren, weil es ja "nur um Arbeitssicherheit" geht. Wenn's um die Produktion geht können sie ja auch dafür sorgen, dass die Anweisungen befolgt werden.
    Das sind jetzt nicht wirklich hohe Hürden.

    Das zugrundeliegende Problem ist, dass die mittleren Führungskräft allgemein und Meister im besonderen im Sandwich zwischen Management und Mitarbeitern stecken, durch hohe Arbeitsdichte und Anforderungen aus allen Richtungen immer am Rande der Überforderung stehen und demzufolge normalerweise danach trachten, alles, was nicht direkt nützlich für die eigenen Kennzahlen ist zunächst mal abzubügeln. Dafür kann man schon Verständnis haben, es ist aber nicht akzeptabel, dass Leben und Gesundheit von Mitarbeitern dadurch gefährdet werden.

    Schmandhoff

  • Welche besondere Eignung ist denn für den "Arbeitsschutz" nötig?
    Letztendlich muss der Meister seine Augen aufmachen und den Kopf einschalten.
    Vieles von dem was sicheres Arbeiten ausmacht, ist doch offensichtlich, auch ohne tiefe Kenntnis des Regelwerks.

    Sehe ich, wie schon mehmals gesagt, nicht so. Zusätzliche Schulungen oder von mir aus die Überprüfung von Wissen zum Thema Sicherheit, halte ich für unabdingbar. Für den AG ist ein solcher Nachweis von enormer Bedeutung. Kann er die Geeignetheit des Meisters nicht nachweisen, dann oh weia im Falle eines Unfalles. Außerdem ist der Stand der Technik nicht immer gleich. Mit der Entwicklung der Technik, muss man mithalten können, neue Erkenntnisse verstehen und in die Praxis umsetzen können. Der Meisterbrief allein ist kein Garant für arbeitsschutz- und sicherheitsgemäße Handeln. Auch die entpsrechenden Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften etc. muss der Meister kennen. Beschäftigte kontrollieren etc. Bei hoher Arbeitsverdichtung, bei Anforderungen immer am Rande der Überforderung, wie du so schön formulierst, sind Risiken und Fehler nicht völlig zu vermeiden. Das Risiko, Fehler zu machen, nicht die volle Aufmerksamkeit an den Tag legen zu können, wächst mit zunehmender Überforderung. In solchen Fällen ist es auch durchaus möglich, einen Meister für die Hauptaufgabe "sicherer Arbeitsschutz" einzusetzen, der mit der SiFa und dem Betriebsrat im Team arbeitet.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (2. November 2015 um 16:33)