In der BGI 786 stand oder steht unter Punkt 3 das die Kosten für eine Bildschirmbrille (also die "Standardversion") der Arbeitgeber trägt. Das ist ja jetzt auch mehr oder weniger in der ArbMedVV drin. "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind" Allerdings gilt das doch nur wenn ein Attest vorliegt oder?
Auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt es doch eigentlich vor da es ja als PSA gilt, immerhin ist es ja eine als persönliche Schutzausrüstung verordnete Maßnahme des Arbeitsschutzes - oder nicht?
Also versteh ich es richtig das der Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss - zu mindestens für die Brille die im Rezept beschrieben ist? Das Gestell ist dann wahrscheinlich wie bei anderen Schutzbrillen dem Arbeitgeber überlassen und er kann entscheiden ob er die Mitarbeiter da mit einbezieht.
Ich war etwas verwundert heute in einer ASA als der Betriebsarzt dem Arbeitgeber versicherte das er die Kosten nicht tragen muss aber einen bestimmten Zuschuss gewähren kann. Das ist doch dann nicht richtig? Oder gab es noch eine Änderung die ich irgendwie verpasst habe?
Gruss aba