Erste Hilfe: Maßnahme beim Verschlucken von Säuren und Laugen

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  • Hallo,


    Wenn nun erstmals gelehrt wird, dass das Trinken von Wasser nicht erfolgen darf, dann ist das für mich "eine neue Lehre", weil sie im Gegensatz zu ziemlich allen Einträgen in Sicherheitsdatenblättern steht.Wenn das nicht in Fachzeitschriften behandelt wurde, spricht das meiner Meinung nach nicht unbedingt für die Qualität der Fachzeitschriften oder der angesprochen gemeinten Fortbildungen.

    überspitzt formuliert, weil jetzt die Johanniter in Wunstorf dieses so zeigen,
    soll es eine neue Lehre sein? Mit Verlaub, dies ist Unsinn. Und mit Ihrem Urteil
    über Fachzeitschriften, da wäre ich ein bisschen vorsichtiger, insbesondere
    weil Sie diese höchstwahrscheinlich nicht mal kennen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,

    überspitzt formuliert, weil jetzt die Johanniter in Wunstorf dieses so zeigen,
    soll es eine neue Lehre sein?

    ich fürchte, Sie wollen mich missverstehen.
    Wenn das, was mir erzählt wurde, tatsächlich richtig wäre, dann wäre es eine "neue Lehre".
    Und dann hätten Fachzeitschriften entsprechend berichten müssen.

    Da aber die Aussage beim Ersten-Hilfe-Kurs laut Giftinformationszentrale Nord und BG RCI nicht korrekt war, bleibt bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen alles so, wie wir es gelernt haben und deswegen mussten auch keine Fachzeitschriften darüber berichten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    keine Sorge, ich verstehe Ihre Beiträge sehr gut....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo a.r.ni,ich habe mal bei der Gefahrstoffdatenbank der Länder sowohl unter Schwefelsäure als auch unter Natriumhypochlorit geschaut und dort
    steht nur:
    ... Von Wasser trinken steht dort nichts

    Wundert mich nicht. Nimm einmal konzentrierte Schwefelsäure z.B. 10 ml und jetzt verdünne diese vorsichtig, bis Du einen pH von 2-3 hast. Wir sind da immer noch im stark sauren Bereich, aber wahrscheinlich wirst Du mindestens einen Eimer als Gefäß benötigen. Bei Salzsäure ist dies ebenso. Allerdings kann der Magen starke Säuren relativ gut verkraften. Laugen sind allgemein kritischer in der Ätzwirkung.
    Bei Tensiden, also den Inhaltsstoffen vieler Reiniger, ist die Schaumbildung ein Problem. Gibt man hier viel Wasser zu trinken, kann die Mischung im Magen aufschäumen, stößt dem Patienten dann auf und kann in die Lunge aspiriert werden, was dazu führt, dass die Lungenfunktion massiv gestört wird.
    Wird Benzin verschluckt, wirkt dies ähnlich wie die Tenside, nur dass hier das Benzin am Kehlkopf direkt in die Atemwege kriechen kann und dann die Lungenoberfläche mit einem Benzinfilm überzogen ist. Dies ist immer ein akuter Notfall. Gefahr von Lungenödem, auch noch nach Stunden nach dem Vorfall ohne dass man sich zuvor schlecht fühlen muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Grüß Dich, Markus,

    der Schilderung nach frage ich mich gerade eher, ob dein Kurs entsprechend den aktuell gültigen Richtlinien gehalten wurde.

    Danke - das frage ich mich auch, denn Deine beschriebenen "Stationen" wurden so nicht durchlaufen ... bspw. hatten wir zweimal den bewusstlosen Motorradfahrer.
    Aber der Unterschied zwischen dem erlebten Kurs und Deinen Ausführungen bringt mich letztlich auf eine Idee ...

    ... und zwar:
    Sifapage-Seminare

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    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (18. September 2015 um 18:51) aus folgendem Grund: die "Idee" mit Internet-Hinweis benannt ...

  • Ich bin beindruckt und bedrückt. Ich habe hier gerade neues gelernt und muss sagen, dass ich dies auf Seminaren noch nicht gehört habe.

    Die Frage die sich mir stellt ist: Sollten nicht die Firmen, die nicht so viele so gefährlichen Gefahrstoffe haben eine Liste aufstellen bei denen die wichtigsten Umgangsformen nach einem Ereignis mit einem Gefahrstoff gesammelt werden.
    Die Gefahrstoffbetriebsanweisung ist der erste Schritt. Da habe ich schon die ersten Schritte erläutert.
    Aber es gibt ausreichend Hintergrundwissen das ich nicht alles in eine Gefahrstoffbetriebsanweisung schreiben kann. Dem Ersthelfer können diese Zusatzinformationen geschult werden und sollten auch als Wissensammlung hinterlegt werden.

    Für eine große Chemiefirma ist dies vielleicht kein Weg, aber diese haben auch häufig ein gutes Praxiswissen und benötigen so eine Liste nicht.
    Ich hätte dieses Wissen nicht und ich denke tiefergehende Informationen haben viele Menschen in meinem Arbeitsumfeld nicht.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ... bspw. hatten wir zweimal den bewusstlosen Motorradfahrer....

    Ich habe mich schon öfter gefragt, in wie vielen Betrieben Motorradfahrer unterwegs sind, dass man gerade diese Situation immer in den betrieblichen Ersthelferkursen ansprechen muss.

    ...Sollten nicht die Firmen, die nicht so viele so gefährlichen Gefahrstoffe haben eine Liste aufstellen bei denen die wichtigsten Umgangsformen nach einem Ereignis mit einem Gefahrstoff gesammelt werden.
    ...

    Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Verletzung durch Gefahrstoffe in so einem Betrieb? Ich denke, die dürfte eher gering sein, somit steht Aufwand und Nutzen in einem unpassenden Verhältnis zueinander. Üblicherweise wird man bei fast allen Stoffen nach standardisiertem System vorgehen, also Frischluftzufuhr, abwaschen mit Wasser, evt. Wasser zu trinken geben und dann ab zum Arzt bzw. diesen entsprechend hinzuziehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (21. September 2015 um 07:58)

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  • Erst einmal die Überraschung, dass der Kurs keinen Unterschied zwischen Erst-Ausbildung und Auffrischung machte; ist das woanders auch so?

    Es gibt weiterhin eine Unterscheidung zwischen einer "Fortbildung" und einer "Ausbildung" im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Ersthelfern (i.S.V. § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1), wenn auch nicht in der Dauer (beide seit April je 9 UE, UE = 45 Min.)

    "Die Teilnehmer an einer Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen nicht in einen LehrgangErste-Hilfe-Ausbildung integriert werden." – 2.4.3 DGUV Grundsatz 304-001/BGG 948 vom Feb. 2015

    In der DGUV Grundsatz 304-001/BGG 948 sind auch zwei Lehrpläne von den ermächtigten Stellen gefordert: Ausbildung und Fortbildung. Es dürften in einem "BG-Kurs" also niemals Erstteilnehmer und Wiederholungstäter gemeinsam sitzen ...

    Richtig ist, dass es im Rahmen der FeV ab 2016 (momentan noch Übergangsregelung) keine Unterscheidung mehr gibt, zwischen Erste-Hilfe-Ausbildung und LSM (Kurs in lebensrettender Sofortmaßnahmen), d.h. momentan werden von den Führerscheinstellen weiterhin auch die 8 UE LSM-Kurs anerkannt.
    Die FeV kennt ab 2016 nur noch eine "Schulung in Erster Hilfe" über 9 UE. Die Anerkennung für die Ausbildung in Erster Hilfe mit 16 UE hat aber weiterhin Gültigkeit.

    Nicht nur bei den Feuerwehren, sondern in vielen Berufsausbildungen haben die 16 UE Erste-Hilfe-Ausbildungen weiterhin ihren Bestand, da die Lehrpläne sich weder an der DGUV Grundsatz 304-001/BGG 948 noch an der FeV orientieren, sondern inhaltlich an den benötigten Qualifikationen.

    Grüße aus Karlsruhe

    Oliver

    ps bin stetiger Leser, habe es aber noch nicht in die Vorstellungsrunde geschafft - werde das ändern! Versprochen.

    3 Mal editiert, zuletzt von oliver_n (23. September 2015 um 08:11)

  • Ich habe mich schon öfter gefragt, in wie vielen Betrieben Motorradfahrer unterwegs sind, dass man gerade diese Situation immer in den betrieblichen Ersthelferkursen ansprechen muss.

    Hallo Tiefflieger,

    das hat etwas mit dem Einzugsbereich der Arbeitsstelle zu tun.
    Auf den Bergwerken z. B. kamen früher unheimlich viele mit dem Zweirad. Da die Zeche im unmittelbaren Bereich lag.
    Dies kannst du übertragen auf Firmen die ihre Arbeiter aus dem direkten Umfeld aktivieren. Diese kommen vermehrt mit dem Fahrrad, Roller oder Motorrad.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)


  • das hat etwas mit dem Einzugsbereich der Arbeitsstelle zu tun.
    Auf den Bergwerken z. B. kamen früher unheimlich viele mit dem Zweirad. Da die Zeche im unmittelbaren Bereich lag.
    Dies kannst du übertragen auf Firmen die ihre Arbeiter aus dem direkten Umfeld aktivieren. Diese kommen vermehrt mit dem Fahrrad, Roller oder Motorrad.

    Was früher war interessiert doch heute in diesem Zusammenhang nicht mehr. Betriebliche Ersthelfer sind primär für die Erste Hilfe Leistung im Betrieb zuständig und da ist meiner Meinung nach nicht die An- und Abfahrt zum Betrieb relevant. Somit sind in den wenigsten Betrieben Motorradunfälle zu beachten. Trotzdem wird das Abnehmen des Helmes jedes mal geübt. Bei uns findet die Erste Hilfe Ausbildung auch noch als Inhouse Seminar statt, also nur für unsere Mitarbeiter. Ich werde wohl mal bei der nächsten Gelegenheit den Ausbilder darauf ansprechen müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • . Trotzdem wird das Abnehmen des Helmes jedes mal geübt.

    Der Katalog der Zielsetzungen aus dem DGUV Grundsatz 304-001/BGG 948 hat die Helmabnahme nicht mehr als praktische Übung für alle Teilnehmer gelistet, es heisst "die Helmabnahme beim bewusstlosen Motorradfahrer kennen" bei der Ausbildung (im Gegensatz zu "durchführen können"), weiter "Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer (AD)" - AD ist eine Ausbilderdemonstration die "gegebenenfalls von einzelnen Teilnehmern geübt" wird.

    In der Fortbildung ist die Helmabnahme nicht mehr erwähnt.

    Damit dürfte sich das Thema auch bei euch innerbetrieblich von selbst erledigt haben ;)

    Grüße

    Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von oliver_n (17. Oktober 2015 um 22:01)

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  • Was früher war interessiert doch heute in diesem Zusammenhang nicht mehr. Betriebliche Ersthelfer sind primär für die Erste Hilfe Leistung im Betrieb zuständig und da ist meiner Meinung nach nicht die An- und Abfahrt zum Betrieb relevant. Somit sind in den wenigsten Betrieben Motorradunfälle zu beachten. Trotzdem wird das Abnehmen des Helmes jedes mal geübt. Bei uns findet die Erste Hilfe Ausbildung auch noch als Inhouse Seminar statt, also nur für unsere Mitarbeiter. Ich werde wohl mal bei der nächsten Gelegenheit den Ausbilder darauf ansprechen müssen.

    Hallo Tiefflieger,

    ich beziehe mich auf dritte Zeile meiner Aussage. Es wäre nett nicht nach dem ersten Satz auf den Ignoriermodus zu schalten.
    8)
    "Dies kannst du übertragen auf Firmen die ihre Arbeiter aus dem direkten Umfeld aktivieren. Diese kommen vermehrt mit dem Fahrrad, Roller oder Motorrad."

    Dies ist nicht früher und nicht damals sondern heute und läßt sich in Arbeitsumfeldern großer Standorte gut beobachten. Diese Firmen haben einen großen Fahrradparkplatz bzw. Zweiradparkplatz und diese werden auch sehr stark frequentiert.
    Das heißt für mich, Warum werden Unfallereignisse die vor der Haustür der Firma passieren können nicht trotzdem geübt.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ...
    ich beziehe mich auf dritte Zeile meiner Aussage. Es wäre nett nicht nach dem ersten Satz auf den Ignoriermodus zu schalten.
    8)
    ...
    Das heißt für mich, Warum werden Unfallereignisse die vor der Haustür der Firma passieren können nicht trotzdem geübt.

    Hab ich auch nicht, ich hatte doch deutlich erwähnt:

    ...Betriebliche Ersthelfer sind primär für die Erste Hilfe Leistung im Betrieb zuständig und da ist meiner Meinung nach nicht die An- und Abfahrt zum Betrieb relevant....

    Klar kann ich für alle möglichen und denkbaren Lebenslagen schulen und unterweisen, allerdings muss ich mir schon die Frage gefallen lassen, welche Zeit ich hier für relativ selten vorkommende Ereignisse in Anspruch nehmen möchte? Innerhalb des Betriebes, und da ist meiner Meinung nach der Aufgabenbereich des betrieblichen Ersthelfers, dürfte ein Motorradunfall relativ unwahrscheinlich sein. Fahrradfahrer habe ich bisher noch nicht mit einem Integralhelm gesehen, eher mit so aufgesetzten "Eierschalen" mit Kinnriemen. Für die Erste Hilfe Leistung bei Verkehrsunfällen sind meiner Meinung nach erst einmal die anderen Unfallbeteiligten und im Falle von Fahrrad- und Motorradunfällen somit mit hoher Wahrscheinlichkeit Auto- bzw. Lkw-Fahrer zuständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    Oliver:
    im Moment gibt es tatsächlich bei der Abrechnung eine Unterscheidung nach Ausbildung und Fortbildung. Aber es gibt nur noch einen Handlungsleitfaden für einen Erste-Hilfe-Lehrgang. Da beide Kurse inhaltlich identisch sind und gleich viel kosten, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Unterschied verschwindet und nur noch ein Erste-Hilfe-Lehrgang bei den Begrifflichkeiten Verwendung findet. Die Ausbildung durch die zertifizierten Ausbildungsstätten erfolgt nach einem Handlungsleitfaden, der im Vorfeld mit den Unfallversicherungsträgern abgestimmt wird. Für die Ausbilder ist dieser Handlungsleitfaden, der Ausbilderleitfaden, die verbindliche Vorgabe zur Gestaltung des Kurses.
    Die im Rahmen von Ausbildungen geforderte Erste-Hilfe-Ausbildung ist ein eigenes Thema. Um den Rahmen nicht zu sprengen gehe ich hier nicht weiter drauf ein.

    "Die Teilnehmer an einer Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen nicht in einen LehrgangErste-Hilfe-Ausbildung integriert werden." – 2.4.3 DGUV Grundsatz 304-001/BGG 948 vom Feb. 2015

    Einer der Gründe der Umstellung des Lehrgangs-Systems war die Steigerung der Akzeptanz der Lehrgänge. Mit dieser Vorgabe wird das neue System (ein Kurs mit identischem Inhalt) konterkariert. Ich habe diesen Sachverhalt mit verschiedenen Aufsichtsbeamten unterschiedlicher Berufsgenossenschaften besprochen und bisher fanden es alle gut, die "alten Hasen" mit den "Lehrlingen" in einem Kurs zusammen zu unterrichten. Aus praktischer Erfahrung kann ich bisher nur positives berichten, vor allem bei der Praxis profitieren die Neulinge davon, mit erfahrenen Ersthelfern zusammen zu arbeiten. Zudem erleichtert es den Betrieben die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer und erhöht somit die allgemeine Akzeptanz enorm. Ich halte obige Forderung für groben Unfug, bis jetzt hatte keine BG ein Problem damit davon abzuweichen, meine Erfahrungen mit den "Mischkursen" sind durchwegs positiv und deshalb gehe ich auch hier davon aus, dass diese Vorgabe über kurz oder lang verschwinden wird.

    Zur Helmdiskussion: beißt euch mal nicht am armen Motorradhelm fest ;) Betriebliche Ersthelfer werden durch die Helmabnahme nicht nur auf Verkehrsunfälle im Betrieb oder auf der Straße vorbereitet (neben dem Motorradhelm kann übrigens auch die Abnahme eines Fahrradhelmes beübt werden). Im Rahmen beruflicher Tätigkeiten finden u.a. auch Sporthelme, Forsthelme (auch z.B. mit fest angebrachtem Gehörschutz und Vsier), Bauhelme und Arbeitshelme (auch z.B. mit integriertem Atemschutz bei Schleifern oder Schweißern) Verwendung (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Es finden verschiedenste Helme mit unterschiedlichen Mechanismen (Passform, Visier, Anbauteile, Verschluss) bei der Arbeit Verwendung. Je nach Bauform kann der Helm die Atemkontrolle (z.B. Visier oder Anbauteile im Weg) und / oder das Überstrecken des Kopfes (z.B. Nackenstütze, Bauform des Helmes, Anbauteile) verhindern. Fast alle Helme müssen bei Bewusstlosen abgenommen werden, um ihn vor dem Ersticken an der eigenen Zunge zu hindern (mir ist bisher noch kein Helm begegnet, der bei Bewusstlosigkeit nicht abgenommen werden müsste, um den Betroffenen erstversorgen zu können). Im Optimalfall werden in die Praxis die im Betrieb vorhandenen Helme bzw. Helmformen mit eingebaut.

    schöne Grüße,

    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von MrH (15. Oktober 2015 um 00:28)

  • ...Zur Helmdiskussion: beißt euch mal nicht am armen Motorradhelm fest ;) ... Im Optimalfall werden in die Praxis die im Betrieb vorhandenen Helme bzw. Helmformen mit eingebaut.

    Bei uns im Betrieb sind aber keine Helme im Einsatz und der Erste Hilfe Kurs findet als Inhouse Veranstaltung statt. Somit ist diese Übung für mich weitgehend überflüssig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Ausbildung durch die zertifizierten Ausbildungsstätten erfolgt nach einem Handlungsleitfaden, der im Vorfeld mit den Unfallversicherungsträgern abgestimmt wird.

    Die "Zertifizierung" (Ermächtigung) der Ausbildungsstellen erfolgt auf der Basis des genannten DGUV Grundsatzes und darüber schliesst die Ausbildungsstelle einen Vertrag mit den "gewerblichen Berufsgenossenschaften, Teilen der UnfaIIversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft" ab. D.h. die Durchführung eines Erste-Hilfe-Kurses, der im Namen und im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger durchgeführt wird, basiert auf einem Vertrag zwischen den genannten Partnern und der Ausbildungsstelle.

    Der Ausbilderleitfaden ist ein Teil der Ermächtigungsgrundlage, welche u.a. von den Ausbildungsstellen fordert, getrennte Kurse für Lehrgänge und Fortbildungen durchzuführen. "Gemischte" Kurse kann eine TAP oder ein Erste-Hilfe-Ausbilder für gut empfinden, Vertragspartner der ermächtigten Stelle nach DGUV Grundsatz 304-001 sind aber die oben genannten (i.V. die VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe) und nicht die TAP. Ebenso ist nicht der Ausbilder Vertragspartner. Die Vorgaben für den Ausbilder macht die ermächtigte Stelle, für welche der Ausbilder tätig ist (auf Basis ihrer Ermächtigung und des Vertrags).

    Eine vergleichbare Diskussion hatten wir schon 2010 auf dem Tisch, nachdem wir als ermächtigte Ausbildungsstelle den AED (Frühdefibrillation) in jeden Erste-Hilfe-Kurs mit eingebunden haben - uns wurde diese Vorgehensweise - im Rahmen der Kurse, welche im Auftrag der Unfallversicherungsträger stattfinden - untersagt. Mit der Begründung: "Wir sind der Auftraggeber und wir bestimmen die Inhalte". Da hat auch nicht geholfen, dass international und national (u.a. von der Bundesärztekammer) schon längst die Forderung nach einer "Aufklärung" und Ausbildung mit/am AED gefordert wurde. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing... - Wie jeder weiß, mit der Änderung des DGUV Grundsatzes 2013 war der AED plötzlich fester Bestandteil.

    Es ist manchmal völlig egal, ob wir etwas "praktisch" oder "gut" finden. Es wird in Deutschland auch niemand daran gehindert, eine Ausbildung und Fortbildung in einem Erste-Hilfe-Kurs zu kombinieren, solange der Kurs nicht im Auftrag und Namen der Unfallversicherungsträger stattfindet (und der Teilnehmer über diese abgerechnet wird).

    Darüber hinaus hoffe ich doch, dass es in keinem Betrieb "praxiserfahrene" und "Alte-Hasen" Ersthelfer gibt (i.S.v. Vision Zero) ;)

    Grüße

    Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von oliver_n (17. Oktober 2015 um 23:01)

  • Bei der Besprechung von Säure-/Lauge-Unfällen durch Verschlucken wurde kategorisch gelehrt,
    dass als Maßnahme weder Trinken von Wasser noch Trinken von Milch erlaubt seien.
    Die aktuellen Informationen der GESTIS-Stoffinformationen und alle zutreffenden Sicherheitsdatenblätter behaupten etwas anderes.


    a.r.ni hast du denn mal den tollen Lehrortzuständigen gefragt, worauf er seine Erkenntnisse bezieht, welche Grundlagen er für seine Lehrinhalte hat?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Grüß Dich, Frank,

    hast du denn mal den tollen Lehrortzuständigen gefragt

    nein, noch nicht. Ich habe jetzt - auch mit Eurer Hilfe - erst einmal aufmunitioniert ...
    das Gespräch kommt noch ... ich werde berichten ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)