Anmietung von fahrbahren Hubarbeitsbühnen - Gefährdungsbeurteilung

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  • Mich würde mal interessieren wie das in anderen (Handwerks-) Betrieben so von Statten geht:

    Wir mieten unsere verschiedenen Hubarbeitsbühnen für verschiedene Baustellen beim Vermieter an.

    Bei der Übergabe findet eine Einweisung durch den Vermieter statt (oder sollte zumindest stattfinden ;( ) und es gibt hierfür ein Übergabeprotokoll mit Vermerk "Einweisung des Mieters".

    - Gibt es bei euch nochmals ein internes Einweisungsprotokoll ?
    - Gibt es eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung ?
    - Wie ist das mit der täglichen Sichtkontrolle gelöst ?

    Ich habe ja als Praktikumsthema die Gefährdungsbeurteilung von gemieteten Hebebühnen, stehe aber gerade auf dem Schlauch wie ich das allgemeintauglich für unsere zukünftigen Baustellen lösen kann?

    ?(


    Danke jetzt schonmal für hoffentlich zahlreiche Tipps :)

    :rock2:

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  • Hallo FloSax,

    das ist die übliche Praxis, was nicht heissen soll, dass das auch gut ist.
    Der Verleiher will/muss nur kurz informieren und seine Unterschrift für den Fall der Fälle, dann ist er weg. Diese Kurzeinweisung dient eigentlich auch nur zur Bedienungserklärung.
    Richtiges Verhalten mit einer Bühne? Oft Fehlanzeige. Es heisst ja auch Einweisung und nicht Unterweisung.

    Eine Ausbildung, z.B. nach
    https://www.vbg.de/apl/zh/bgg966/3.htm
    sollte vorab schon vorhanden sein.

    Unterweisen kann/darf nur der Weisungsberechtigte, der Vorgesetzte des Arbeitnehmers. Das ist nicht der Verleiher.
    Ein Gefährdungsbeurteilung sollte vorab vorhanden sein. Vielleicht auch eine, die möglichst viele Dinge inclusive hat: Wie ist das befahrbare Gelände (Untergrund), Durchfahrhöhen, gibt es Gefahren durch Leitungen o.ä., und ... und ... und.

    Die tägliche Sichtkontrolle sollte selbstverständlich sein, doch ist sie das in der Praxis? Wohl eher nicht. Da geht's dann vielleicht darum ob die Akkus voll sind und wer gestern die Beule ins Geländer gefahren hat.
    Wie kann man das vereinfachen? Vielleicht ein kurzes Blatt auf dem neben Kreuzchen eine Unterschrift kommt. Wie der "Kloputzzettel" der im WC hängt?

    Das Ganze steht und fällt mit der Mannschaft und der Führung. Wenn hier nur Zeit = Geld ist, dann fallen diese DInge weg. Und natürlich mit der Verantwortlichkeit der Führungsriege.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo FloSax,

    es gibt von einem bekannten Verlag 4x4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung, mit google findest Du da sicher was. Das kann man sehr gut auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Ausserdem empfehle ich immer ein Prüfbuch für die Hubarbeitsbühne. Damit hast Du die tägliche sichtkontrolle erfasst.

    Ich würde empfehlen mit jeden Nutzer noch einmal kurz in die Besonderheiten der eingesetzten Hubarbeitsbühne, unter den gegebenen Arbeitsbedingungen, mit dem aktuellen Arbeitsauftrag und den dazu vorhandenen/zu nutzenden Arbeitsmitteln zu unterweisen.

    Eine 286 Seiten allumfassende GBU halte ich nicht für sinnvoll. Daher empfehle ich meinen Kunden immer eine baustellenbezogene GBU durchzuführen. Für diesen Zweck gibt es kleine schnelle Lösungen zu kaufen, oder etwas selbstgebasteltes z.B. in Excel.
    Wenigstens eine sogenannte Last minute Risk Analysis durchzuführen kann ich nur empfehlen
    Das sind schon mal ein paar Sachen, wo Du Dir Anregungen j´holen kannst. Viel Erfolg!

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • erstmal danke!


    Eine Ausbildung, z.B. nach
    vbg.de/apl/zh/bgg966/3.htm
    sollte vorab schon vorhanden sein.


    Diese ist meistens vorhanden, leider setzt der AG auch manchmal Leute ohne Ausbildung ein


    es gibt von einem bekannten Verlag 4x4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung, mit google findest Du da sicher was. Das kann man sehr gut auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Ausserdem empfehle ich immer ein Prüfbuch für die Hubarbeitsbühne. Damit hast Du die tägliche sichtkontrolle erfasst.

    Ich würde empfehlen mit jeden Nutzer noch einmal kurz in die Besonderheiten der eingesetzten Hubarbeitsbühne, unter den gegebenen Arbeitsbedingungen, mit dem aktuellen Arbeitsauftrag und den dazu vorhandenen/zu nutzenden Arbeitsmitteln zu unterweisen.

    Eine 286 Seiten allumfassende GBU halte ich nicht für sinnvoll. Daher empfehle ich meinen Kunden immer eine baustellenbezogene GBU durchzuführen. Für diesen Zweck gibt es kleine schnelle Lösungen zu kaufen, oder etwas selbstgebasteltes z.B. in Excel.


    Die Merkregeln haben wir schon, möchte diese aber in die Checkliste (siehe unten) einarbeiten

    Die Unterweisung müsste ja der AG machen, bzw der Baustellenverantwortliche (leider nicht schriftlich vermerkt bei uns).
    Ich bekomme immer erst mit das wir eine Bühne gemietet haben, wenn ich den Lieferschein bzw die Rechnung bei mir am Tisch habe. Für eine Unterweisung also eigentlich zu spät.

    Die Sache mit der "Riesen"-GBU sehe ich genauso, hier ist der Plan eine GBU/Checkliste im Ecxel zu entwerfen. (bin da nur leider nicht sehr fit)

    :rock2:

  • Hallo FloSax.

    Es steht und fällt schon viel mit der Übergabe durch den Vermieter und Übernahme durch Eure Mitarbeiter. Vergesst auch nicht die schriftliche Beauftragung Eurer Mitarbeiter. Ich habe es mal so gemacht, dass bei einer Übernahme auch der Einweisende auf der schriftlichen Beauftragung unterschreiben muss, bevor diese dann durch den Verantwortlichen unterschrieben wird. Natürlich stehen da auch die wichtigsten Einweisungsinhalte drin ;)
    Nimm auch den Punkt mit auf, aus welchen Gründen der Mitarbeiter eine Übernahme verweigern kann/soll/muss.
    Themen, wie Absturzsicherung und Übersteigen sind auch immer wichtig betrachtet zu werden ;) Unterschiede zwischen Scheren- und Teleskophubarbeitsbühnen sollten auch behandelt werden.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,

    wie schon erwähnt wurde Praxis. Die Bediener sollten einen Lehrgang für Hubarbeitsbühnen z.B. beim Verleiher teilgenommen haben. Diese dauern in der Regel einen Tag. Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor jedem Einsatz, durch den Bediener durchzuführen. Einen Vordruck habe ich mal beigefügt, den ich damals bei meinem Lehrgang erhalten habe. Gerne kann ich auch die Schulungsunterlagen per PN schicken.

    Grüße aus Neuwied

  • Moin,

    als Ansatz für "Unwissende" und "Faule" finde ich diese schon ok. Was verstehst du denn nicht?

    (Letztlich soll doch auch jeder seine eigenen Formulare erstellen und nicht 1:1 übernehmen.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hier liegt die Risikoanalyse und der Rettungsplan von einer englischen Organisation vor, die Weltweit Schulungen anbietet. Ist eigentlich für die Schulungszentren vorgesehen und vom jeweiligen Trainer auszufüllen. Kann aber, meiner meinung nach, als Kurz GBU (z.B. vom Bediener vor Ort) ganz gut genutzt werden und ist besser als gar nichts. Nett vom Kollegen Schipper ;) .

    Gruß Julian

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.

    Geduld, ist die Kunst, langsamer wütend zu werden!

    Sitzen ist das neue Rauchen :/!