Prüfung von Propangasflaschen

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  • Moin Dörk,

    wie ist das zu verstehen?

    Verleiht Ihr die Gasflaschen? - Dann müsst Ihr die auch prüfen.
    Entleiht Ihr die Gasflaschen? - Dann erwarte ich vom Lieferanten/Verleiher, dass er mir nur geprüfte und betriebssichere Flaschen zur Verfügung stellt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • das ist nicht ganz mein Thema. Mit Gasen und deren gebinde tu ich mir schwer.
    Die Gasflaschen unterliegen mehreren Anforderungen. Zum Einen gibt es die TRBS 3145. Die behandelt genau dieses Thema. Zum Anderen unterleigen diese Gebinde auch der GGVSEB und unterliegen somit weiteren Anforderungen, beim Transport. Ihr leiht aus, d. h. m. M. n. das Ihr nur auf mögliche Bechädigungen und Dichtheit achten müsst.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wenn ihr die Flaschen "normal" nutzt habt ihr mit der Prüfung nix am Hut. Das macht dann der Befüller automatisch.
    Problematisch würde es werden, wenn die Flaschen jahrelang bei euch rumstehen, dann könnten sich beim Tansport Probleme ergeben.

    Mfg
    Moritz

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  • Da ihr euch die Flaschen ausleiht, ist die Prüfung der Flaschen i.d. R. kein Thema für euch.
    Es sei denn, es handelt sich um den zugegeben sehr seltenen Fall, das es sich um (i.d.R. graue) Eigentumsflaschen handelt, die vor euch selbst wieder befüllt werden.
    In aller Regel sollte der Inhalt der Flaschen vor dem Ablauf des "Flaschen-TÜVs" verbraucht sein / werden.
    Wenn nicht, darf der Flascheninhalt zwar noch genutzt / verbraucht werden, ein Transport der Flasche ist aber nur noch zur Prüfung zulässig.

    Auf Prüfungen im Rahmen der obligatorischen Nutzung, z.B. die Sichtprüfung und Prüfung auf Dichtigkeit beim Anschluss an Verbrauchsanlagen, die Dichtigkeitsprüfung vor der Wiedereinlagerung, etc, gehe ich jetzt nicht ein, einfach die ASI 8.04 der BGN bzw. deren "Flüssiggas-Portal" für weitere Infos nutzen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Doerk

    Udo hat ja eigentlich schon alles gesagt.
    Aber schaut euch noch mal die Geschaeftsbedingungen des Verleihers an. Auch hier sollte etwas zur Nutzung, Pruefung, Fristen usw. enthalten sein.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Servus zusammen,

    da ich bei Air Liquide arbeite kann ich dazu sagen, wir prüfen sämtliche Flaschen (auch Propan) und Bündel selbst. Auch Eigentumsflaschen nehmen wir zurück und prüfen sie.

    Ich kann mich ansonsten nur den anderen Kollegen anschließen. Sichtprüfung, Leckageprüfung, Schutzkappe vorhanden (wird oft vergessen!) Mehr kann der Benutzer eigentlich nicht tun.

    Gruß, Helge.

    Avoid the worst - Safety first!

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