Wer trägt die Kosten für die Weiterbildung zur FaSi

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Kollgen,

    wenn man von seinem Arbeitgeber dazu motiviert wird, für die Firma die Weiterbildung zur FaSi zu absolvieren, wer muss diese Maßnahme bezahlen?
    D.h. Ist es sittenwidrig, wenn man einen Zusatzvertrag unterschreibt, dass man quasi in den nächsten 24 Monaten in der Firma bleiben muss, wenn nicht
    muss man die Kosten zahlen.

    Viele Grüße
    Cooley

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    also die Kosten trägt der Arbeitgeber, alles andere ist eher eine Frage für einen Rechtsgelehrten

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Es ist auch in anderen Branchen nicht unüblich, Mitarbeiter nach einer teuren Fortbildung vertraglich für eine längere Zeit zu binden. Daß bei einer vorgezogenen Kündigung durch den Mitarbeiter die Kosten zumindest teilweise zu erstatten sind, ist eine völlig normale Regelung und auch angemessen. Man darf nicht vergessen, daß die Qualifizierung sozusagen dem Mitarbeiter "gehört" und nicht dem Unternehmen, das aber dafür zahlt.

    Der Wert der Qualifikation für die berufliche Zukunft ist sicher höher als die Kosten dafür.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,

    es kommt darauf an............

    Machst du die Ausbildung bei einer BG, dann werden die Kosten für die Ausbildung, Fahrt, Unterbringung, Lehrmaterial, etc. von der BG getragen. Deine Zeit, die du nicht in der Firma bist (Präsensphase) zahlt der Arbeitgeber. Hier gilt es dann irgendwie eine Einigung zu erzielen, die jeder pers. aushandeln sollte. Wer hat den Vorteil einer Ausbildung?

    Dazu parallel gibt es "Selbstzahler", also Leute, die in ihrem Urlaub (vielleicht auch Bildungsurbaub) die Ausbildung durchziehen. Dabei die Kosten selber tragen.
    Das Arbeitsamt könnte im Rahmen einer Arbeitslosigkeit da helfen.

    Und dann gibt es Leute, die komplett bei einem freien Träger untergekommen sind und die Ausbildung komplett selber tragen. Also auch die Präsensphasen, die Prüfungsgebühren, die Fahrten, das Material und die eigene Zeit.

    Letztlich gibt es auch noch Fernlehrgänge, die nur einen Bruchteil an Präasensphasen haben. Diese werden z.B. von einigen UK's angeboten. Dabei kann man parallel zu seinem Job die Ausbildung durchlaufen.

    Das ist das, was mir bekannt ist. Vielleicht gibt es noch mehr?
    Auf jeden Fall den Arbeitgeber irgendwie mit ins Boot nehmen und auch versuchen alle Töpfe anzuzapfen.

    Viel Glück.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Cooly,

    wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben ist diese Vorgangsweise bei vielen Unternehmen üblich.
    In vielen Fällen ist die Ausbildung zur FaSi ist bei den BG,en kostenlos wenn man die Voraussetzungen erfüllt, das bezahlt der Unternehmer mit seinen BG Beiträgen, die Zeit zum büffeln während der Arbeit muss er dir allerdings auch zu Verfügung stellen.
    Bei mir war es so, dass ich eine bestimmte Zeit zum lernen und für,s Praktikum gestellt bekommen habe. Hat bei mir allerdings bei weiten nicht gereicht ich musste viel Freizeit für die Ausbildung opfern, dass ist aber bei jeder Ausbildung so.

    Wenn die Ausbildung bei einen freien Ausbildungsträger durchgeführt wird kostet die Ausbildung mehrere tausend Euro je nach Ausbildungsträger, dass möchte der zahlende Unternehmer in einer gewissen Weise so zurück bekommen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ANZEIGE
  • ...D.h. Ist es sittenwidrig, wenn man einen Zusatzvertrag unterschreibt, dass man quasi in den nächsten 24 Monaten in der Firma bleiben muss, wenn nicht
    muss man die Kosten zahlen....

    Der Vertrag müsste eine Reduktion der Kosten bei längerer Laufzeit vorsehen. Dies kann linear oder auch in gewissen Stufen erfolgen. Wenn Du in obigem Beispiel nach 23 Monaten die Firma verlässt und dann die vollen Kosten aufgebrummt bekommst, dürfte der Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht kassiert werden.
    Die Bindung muss angemessen und verhältnismäßig sein. Bei einer sehr teuren und langen Ausbildung wird daher eine längere Bindungszeit üblich sein. Bei einer kurzen, preiswerten Ausbildung ist dann eher keine Bindung vorgesehen.
    Du kannst Die Sache mit der Bindungsfrist auch als Vorteil sehen. Solange Dein AG Dich binden möchte, möchte er auch ungern auf Dich verzichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also die Kosten aus eigner Tasche zahlen würde ich nicht. Ok kann man als Werbungskosten absetzten, aber ich muss einen Nutzen haben.
    Was ich persönlich aushandeln wäre, bessere Bezahlung, denn als FASI übernehme ich ja auch mehr Verantwortung. Dann wäre der Aspekt, dass man mir für die Arbeit als FASI auch die notwendige Zeit einräumt, z.B. jeden Mittwoch ganztägig nur FASI oder so etwas. Häufig höre ich, ja ich bin FASI aber das mache ich als Meister nebenbei.

    :bremse:

  • Hallo Ayhan,

    da Du in einem kleinen Betrieb arbeitest ist das nicht ungewöhnlich, um nicht zu sagen normal, dass der Unternehmer sich bei solch teuren Ausbildungen ein wenig absichern möchte.
    Du hattest hier im Forum mal geschrieben, dass Du Deine Ausbildung beim TÜV machst, d.h. Dein Arbeitgeber investiert >10.000 Euro (Lehrgangsgebühren, Hotel, Lohn) obwohl Du erst seit kurzem dort arbeitest.
    Ich würde Dir empfehlen tieffliegers Tipp zu beherzigen

    Zitat von tiefflieger

    Du kannst Die Sache mit der Bindungsfrist auch als Vorteil sehen. Solange Dein AG Dich binden möchte, möchte er auch ungern auf Dich verzichten.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE