Stromunfall ...

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  • Wir hatten vor ein paar Tagen einen Stromunfall in der Firma.

    Allerdings wollte der Verunfallte nicht ins Krankenhaus. Wir haben ihn über die Spätfolgen die auftreten können informiert , aber auch dieses konnte ihn nicht umstimmen. Es ist Gott sei Dank anschließend nichts schlimmeres passiert.

    Meine Frage hier zu. Kann man einen Verletzten, der voll ansprechbar ist und nicht unter Schock steht trotzdem zu dieser Untersuchung zwingen?


    PS. Selbst ein schnell angefertige Erklärung ( in Abstimmung mit dem Betriebsrat) über die abgelehnte Weiterbehandlung wurde von Ihm unterschrieben.

    "Wenn du sprichst, wiederholst du nur, was du schon eh weißt; wenn du
    aber zuhörst, kannst Du unter Umständen was Neues lernen" - DalaiLama

    Einmal editiert, zuletzt von blaueaugenoo (12. Juli 2015 um 12:27)

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  • Hallo,
    ich denke zwingen geht nicht . irgendwie ist auch jeder für sich selbst verantwortlich
    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo blaueaugenoo,

    ein Zwingen ist tatsächlich nicht möglich. Auch ein gerufener Krankenwagen mit Rettungssänitäter dürfte ihn nicht entgegen seinen Willen untersuchen oder mitnehmen.
    Aber der Arbeitgeber kann ihn für den Rest des Tages von der Arbeit freistellen... unbezahlt, wenn er keine Krankmeldung vorlegt. Manche muss man zu ihrem Glück zwingen

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo!

    Hier wird über einen Stromunfall diskutiert.
    Grundlage wäre für mich zunächst einmal die Frage, um welche Art von Unfall geht es?
    - 70 V Wechselspannung kurz berührt
    - 230 V Wechselspannung berührt bis zum auslösen des FIs
    - 400 V Wechselspannung berührt bis zur Ohnmacht
    - 15 kV Wechselspannung berührt mit schweren Verbrennungen an den Stromaustrittsstellen

    Ich wollte nur einmal sagen, dass es sehr verschiedene Unfälle gibt. Die Spannungshöhe ist dabei nur ein Maß.
    Bei einem Unfall, der von Unbeteiligten als möglicherweise schwer eingestuft wird, sollte auf jeden Fall ein Krankenhaus aufgesucht werden. Dies auch dann wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt.
    Natürlich hat hat jeder von uns das Recht sich zu weigern in einen Krankenwagen bzw. in ein Krankenhaus zu kommen. Das beginnt bei der Untersuchung.
    Eine Möglichkeit, die mir bei einer Weigerung spontan einfallen würde, wäre der Kontakt mit dem Lebendspartner. Häufig haben diese Personen mehr Einfluss auf die vermeindlichen Patienten.

    (Das ist nicht unbedingt ganz legal - weil persönliche Daten weitergegeben werden. Bei Gefahr im Verzug würde ich es aber als Notfallreaktion für möglich halten.)

    Im Krankenhaus geht es zumeist auch weniger um eine aktuelle Untersuchung, sondern mehr um eine Dauerüberwachung von 24 Stunden. Es kann in diesem Zeitraum immer noch zu Herzrhythmusstörungen kommen.

    Grundsätzlich ist baucos Idee ein super Argument.

    Grüße
    Flügelschraube

  • unbezahlt die Schicht beenden??
    Wie soll hierfür eine arbeitsrechtlich-vertretbare Begründung lauten? ?(

    Ob der MA zum Arzt geht oder nicht, entscheidet in Deutschland jeder selber.
    Ob dieses Verhalten aufgrund möglicher Spätfolgen sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
    Der Unternehmer kann nur aufklären und einen Arztbesuch empfehlen.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo Al_MTSA,

    die Grundlage den Mitarbeiter von der Arbeit zu befreien lautet Fürsorgepflicht. Aber Du hast vermutlich Recht, unbezahlt wird das wohl nicht problemlos gehen. Andersherum (sprich wenn der MA dies möchte) ist die Freistellung aus Gründen der Fürsorgepflicht jedenfalls einfacher.
    Nichts desto trotz bin ich der Meinung der AG sollte sich nicht auf die Empfehlung beschränken, sondern aktiv den MA von der Arbeit abhalten. Und wenn es durch bezahlten Urlaub ist (was definitif möglich ist). Auch das dürfte den MA bewegen zum Arzt zu gehen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    schwieriges Thema. Hört sich jetzt blöd an: Bei Abtransport und Bewusstlosigkeit wäre es einfacher.

    Fakt ist: Will Jemand keine Behandlung und ist der noch "voll" da, dann kann dieser Mensch nicht gezwungen werden.
    Hier kann man nur alle Register gütlich ziehen: Folgeschäden, Check der ganzen Kardiologie, je nach Schwere: Verbrennungen (auch innerlich), etc. Arbeitsrechtlich? Wie denn? Der Mensch verweigert ja nicht seine Leistung, ganz im Gegenteil.

    Ich sehe da keine Handhabe. Da hilft nur Einsicht beim Betroffenen.

    Später das Ganze aufdröseln: Warum ist das passiert? Unterweisen, nach dem Vorfall aus gegebenen Anlass wieder neu. Unfallbericht aufnehmen, usw..
    Was erzähle ich da. Ihr kennt das doch.


    Flügelschraube

    Hier wäre es mir in erster Linie egal, wie hoch die Spannung war. Fakt war der Stromschlag. Also zumindest ein spürbares Ereignis. Jetzt bin ich kein Medizinmann, sondern genau wie du Elektromensch, und da kann ich hinterher auch nicht alle Faktoren, die sonst noch da waren, angefangen von der Luftfeuchte, den Übergangswiderstand im Bereich der Standfläche, den Übergangswiderstand im Bereich der Fingerkontaktfläche, die komplette Körperdurchströmung, und alles andere, kennen damit ich rechnen kann.
    Vielleicht einigen wir uns darauf: Ursache war sicherlich (mind.) ein Verstoss gegen eine Sicherheitsregel, denn wenn keine Spannung da gewesen wäre, dann wäre der Unfall auch nicht passiert.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Jeder der einen Stromunfall erleidet, egal wie hoch die Spannung war sollte mal 24 Stunden ein EKG tragen bzw. die Zeit auf der Überwachung im Krankenhaus verbringen.
    Im Zweifelsfall würde ich immer einen RTW kommen lassen bzw. den Notfall melden. Somit kann ich die Verantwortung schon einmal in andere Hände legen. Wie sich der Mitarbeiter dann entscheidet ist ihm überlassen.
    Sonst würde ich einfach mal den BA fragen. Je nach Einsatz des MAs ist er wohlmöglich gar nicht mehr geeignet seine Tätigkeit weiter zu verfolgen.

    :bremse:

  • Hallo Zusammen,

    ein Fall aus unserer Produktion nur mal so zum Nachdenken!!!!!!

    Freitag Nachmittag noch fünf Minuten zum Feierabend alles muss jetzt natürlich schnell gehen es ist ja bald Wochenende. Beim Dauertestwechsel unserer Servoregler erleidet ein Mitarbeiter einen Stromschlag aufgrund einer schadhaften Zuleitung. Die schadhafte Zuleitung wird dem Vorgesetzten gemeldet der Stromschlag natürlich nicht, wer will den schon am Freitagnachmittag ins Krankenhaus zur Beobachtung.
    Zu Hause angekommen wird der Vorfall der Ehefrau geschildert und alles ist gut. Abends dann vorm Fernseher bricht der Mitarbeiter zusammen, die Frau selbst Elektrofachkraft ruft sofort einen Krankenwagen mit den Hinweis das Ihr Mann vor ein paar Stunden einen Stromschlag (Hinweis: Herzkammerflimmern) bekommen hat. Gott sei Dank ging alles gut! aber nur weil die Ehefrau Bescheid wusste und richtig reagierte.

    Das war nur ein Fall aus meiner 40 jährigen Berufserfahrung viele Nicht- u. Fachkräfte unterschätzen die Gefahr von Herzkammerflimmern nach einen Stromunfall. Bei uns gibt es die Anweisung das bei einen Stromunfall der Mitarbeiter ins Krankenhaus zur Beobachtung gebracht wird. Zwingen kann man den Mitarbeiter natürlich nicht aber unsere Mitarbeiter haben durch diesen Fall alle gelernt. Hilfreich war natürlich auch das der Mitarbeiter den Fall den anderen Mitarbeitern schilderte, dass ist leider auch nicht eine Selbstverständlichkeit!!!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Jeder der einen Stromunfall erleidet, egal wie hoch die Spannung war sollte mal 24 Stunden ein EKG tragen bzw. die Zeit auf der Überwachung im Krankenhaus verbringen.
    Im Zweifelsfall würde ich immer einen RTW kommen lassen bzw. den Notfall melden. Somit kann ich die Verantwortung schon einmal in andere Hände legen. Wie sich der Mitarbeiter dann entscheidet ist ihm überlassen.
    Sonst würde ich einfach mal den BA fragen. Je nach Einsatz des MAs ist er wohlmöglich gar nicht mehr geeignet seine Tätigkeit weiter zu verfolgen.


    Die DGUV schreibt zu Strimunfall:
    Eine routinemäßige 24-stündige stationäre Überwachung ist nicht notwendig. Dies ergibt sich auch aus einer Auswertung von zahlreichen Kommentaren zu dieser Fragestellung!

    Eine Pauschalisierung ist nicht die richtige Vorgehensweise.
    Ich würde die Information der DGUV zu Stromunfällen empfehlen (siehe Anlage).

  • Schön was die DGUV so schreibt.

    Jeder Kardiologe und jeder Notarzt führt Patienten nach einem Stromunfall immer einer 24-stüngien Überwachung zu. Habe ich in unzähligen Jahren Rettungsdienst noch nie anders erlebt. Aber durchaus möglich, dass die DGUV und deren Kommentatoren jetzt auch Leben retten und anders entscheiden.

    Wie Sturm bereits schrieb, sind diese Unfälle unberechenbar. Aber dies darf natürlich jeder selbst entscheiden. Die einen haben dann Glück und denen passiert nix und die anderen eben Pech und verlassen dann die Füße voran die eigenen vier Wände.

    Ich empfehle, bei einem Stromunfall Minimum den Hausarzt aufsuchen. Der kann ein EKG schreiben und alles weitere veranlassen.

    :bremse:

  • .... klar die Kardiologen verdienen ja auch Geld damit.
    ein EKG um möglicherweise Auffälligkeiten festzustellen empfiehlt ja die DGUV. ^^

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ...Ich empfehle, bei einem Stromunfall Minimum den Hausarzt aufsuchen. Der kann ein EKG schreiben und alles weitere veranlassen.

    Dann hoffen wir mal, dass der Hausarzt das EKG auch entsprechend auswerten kann. Da habe ich schon so meine Zweifel, sofern es nicht völlig von der "Norm" abweicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    wieder einmal ein Interessanter austausch unter Fachkräften. Vom eigentlichen Problem "darf ich einen Mitarbeiter nach einem Unfall zum Arbeitsmediziner zwingen" bis zur Umverlagerung der Fragestellung nach "wie lange muss ich ein EKG tragen oder muss ich für 24 h in die Beoabchtung nach nur 3 Mails ist rekordverdächtig.
    Egal wie. Einen Mitarbeiter darf ich als Arbeitgeber nicht zwingen. Der Unfall / Vorfall wurde pflichtgemäß vom Arbeitnehmer gemeldet. Die medizinische Maßnahme vom AG empfohlen. Stellt sich mir hier nur die Frage, sofern kein BA im eigenen Haus ist, hätte man nicht besser einen RTW hinzugeholt?
    Was und wie lange dann der Verunfallte beobachtet bzw. oder was auch immer medizinisch notwendig wird, entscheidet letztendlich der Mediziner. Unabhängig was die BG schreibt oder empfiehlt. Man sieht ja, wenn der Verunfallte nicht möchte / will, dann hilft mir auch das Schriftstück der BG nicht. Es sei denn, ich kann den Verunfallten damit überzeugen einen Arzt aufzusuchen. :kr:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick