Prüfplaketten auf Brandschutzschiebetoren und Brandschutzschiebetüren

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  • Guten Morgen!

    Bei Arbeitsstättenbegehungen habe ich gesehen, dass an Brandschutzschiebetüren- und Toren, Prüfplaketten angebracht sind, wo nur die Jahreszahl des Prüfjahres angezeigt wird.

    Meiner Meinung nach muß doch auch der Prüfmonat angezeigt werden, oder?

    Kann mir jemand sagen/schreiben, wo ich eine Rechtskräftige Aussage zum anbringen von Prüfplaketten finde?

    Viele Danke für Eure Hilfe.

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  • Hallo,


    Meiner Meinung nach muß doch auch der Prüfmonat angezeigt werden, oder?

    Sehe ich auch so. Wobei damit die Dokumentation der Prüfung nicht beendet ist.


    Kann mir jemand sagen/schreiben, wo ich eine Rechtskräftige Aussage zum anbringen von Prüfplaketten finde?

    Siehe u.a. in der bauaufsichtlichen Zulassung bzw./und Herstelleranleitung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Dokumentation ist damit nicht abgeschlossen, dass ist klar.

    Ich kenne es halt so, dass immer auch der Prüfmonat mit auf die Plakette muss.

    Dazu brauche ich eine Rechtskräftige Aussage.

  • Also eine Rechtsprechung wobei auch der Prüfmonat auf der Prüfplakette sein muss ist mir nicht bekannt allenfalls höchstens in der StVO für Fahrzeuge. Im Arbeitschutz kenne ich aber auch nur Plaketten mit Prüfmonat, wobei dies wünschenswert ist, aber soweit mir bekannt kein muß und die Jahreszahl ausreicht. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
    Gruß Martin

  • Hallo,


    Dazu brauche ich eine Rechtskräftige Aussage.

    Siehe in die Zulassung/Anleitung deiner Türen/Tore oder wenn es ganz
    schnell gehen muss, rufe beim Hersteller an.


    Prüfmonat auf der Prüfplakette sein muss

    Gibt es überhaupt andere Prüfplakette in diesem Zusammenhang
    (BS Türe/Tore)? mmhhmmmm ?(

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Plaketten sind m. E. nicht vorgeschrieben und auch kein Prüfnachweis. Sie dienen der Kurzinformation vor Ort (am Objekt) über den wesentlichen Inhalt des letzten Prüfprotokolls. Man könnte daraus entnehmen: a) es gab eine letzte Prüfung, b) die war erfolgreich, denn sonst hätte es auch keine aktuelle Plakette gegeben und c) manchmal kann auch die nächste Prüfung abgeleitet werden.

    Entscheidend ist das Prüfprotokoll mit Prüfdatum, Prüfer, Prüfgrundlage, Prüfumfang, Prüfergebnis und Prüffrist. Die dazu erforderlichen Angaben erhalte ich, wie oben schon mehrfach geschrieben wurde, aus den Herstellerangaben/-papieren zu dem Bauteil oder aus Genehmigungen, Zulassungen o.ä. Die Plakette ist nur eine Orientierung für Verantwortliche, Nutzer oder Kontrolleure und offenbar in seinem Erscheinungsbild frei wählbar: Inhalt, Farbe, Größe, Form, Design usw.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Wie schon erwähnt, dürfte die Prüfplakette in diesem Fall ja eine Zusatzinfo sein und die verbindlichen Daten sind dem Prüfprotokoll zu entnehmen.
    Jetzt zur Jahreszahl mit/ohne Monatsangabe: Was ist als Prüfzyklus gefordert 1/Jahr oder 1/12 Monate? Sieht auf den ersten Blick ähnlich oder gleich aus, ist aber ein Unterschied.
    Bei 1/Jahr, wäre nach den gängigen Rundungsregeln alles zwischen 0,5 und 1,49 Jahren korrekt und dann dürfte die Jahresplakette problemlos ausreichen.
    Bei 1/12 Monate ist der Zeitraum deutlich kleiner, nach dem die Prüfung spätestens erfolgen muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Wie schon erwähnt, dürfte die Prüfplakette in diesem Fall ja eine Zusatzinfo sein und die verbindlichen Daten sind dem Prüfprotokoll zu entnehmen.
    Jetzt zur Jahreszahl mit/ohne Monatsangabe: Was ist als Prüfzyklus gefordert 1/Jahr oder 1/12 Monate? Sieht auf den ersten Blick ähnlich oder gleich aus, ist aber ein Unterschied.
    Bei 1/Jahr, wäre nach den gängigen Rundungsregeln alles zwischen 0,5 und 1,49 Jahren korrekt und dann dürfte die Jahresplakette problemlos ausreichen.
    Bei 1/12 Monate ist der Zeitraum deutlich kleiner, nach dem die Prüfung spätestens erfolgen muss.

    siehe dazu Forensuche.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,

    es ist schon so, wie Peter es sagte.

    Die Plakette, jetzt egal ob da draufsteht Jahreszahl, korrektes Datum, nächste Prüfung, geprüft am, geprüft nach, usw., ist nichts anderes als ein Augenschmeichler. Damit kann man auf einen Blick einen Information sehen. mehr nicht.

    Rechts-Charakter hat das korrekte Prüfzeugnis, der Prüfbericht. Die Plakette ersetzt diesen nicht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)