Guten Morgen!
Bei Arbeitsstättenbegehungen habe ich gesehen, dass an Brandschutzschiebetüren- und Toren, Prüfplaketten angebracht sind, wo nur die Jahreszahl des Prüfjahres angezeigt wird.
Meiner Meinung nach muß doch auch der Prüfmonat angezeigt werden, oder?
Kann mir jemand sagen/schreiben, wo ich eine Rechtskräftige Aussage zum anbringen von Prüfplaketten finde?
Viele Danke für Eure Hilfe.