Beiträge von Kristall37154

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    Hallo zusammen!

    Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 16 und 17 ist für jedes elektrische Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

    Ich habe mal gehört das ich eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilun als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht durchführen kann. Lt. BetrSichVist diese Gefährdungsbeurteilung nur im Zuge der elektrischen Sicherheitsprüfung möglich.

    Ist dem so und wenn ja, wer darf denn dann die Gefährdungsbeurteilung durchführen.

    Meine Kollegen und ich betreuen 120 Einrichtungsmärkte, dass bedeutet ja, dass wir dann jede einzelne Bohrmaschine, jeden Ventilator usw. beurteilen lassen müssen.

    Wie kann man das umgehen?

    Kann mir jemand helfen?

    Danke

    *isla*

    Guten Morgen!

    Bei Arbeitsstättenbegehungen habe ich gesehen, dass an Brandschutzschiebetüren- und Toren, Prüfplaketten angebracht sind, wo nur die Jahreszahl des Prüfjahres angezeigt wird.

    Meiner Meinung nach muß doch auch der Prüfmonat angezeigt werden, oder?

    Kann mir jemand sagen/schreiben, wo ich eine Rechtskräftige Aussage zum anbringen von Prüfplaketten finde?

    Viele Danke für Eure Hilfe.

    Ich habe dazu auch mal eine Frage.

    Wie sieht es mit der jährlichen Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Brandschutz aus?

    In der ASR A2.2 steht unter Punkt 6.1 "Unterweisung" nichts von einer Praktischen Löschübung. Unter dem Punkt 6.2 "Brandschutzhelfer", welche ja nur einmalig ausgebildet werden, steht das eine Praktische Löschübung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur fachkundigen Unterweisung gehören.

    Wenn ich das richtig lese, kann also der Brandschutzbeauftrage oder die Fasi die Unterweisung der Mitarbeiter durchführen. Die Brandschutzhelfer müssen jedoch durch ein Fachunternehmen mit geeigneten Feuerlöschtrainer ausgebildet werden.

    Ist das so?

    Hallo zusammen!

    Ich werde zukünftig fast 100 Einrichtungsmärkte als SIFA betreuen.

    Momentan erstellen wir die Gefährdungsbeurteilungen noch per Hand mit vorgefertigten Listen. Diese Listen sind auf Stand von 1996 und somit total veraltet.

    Mein Ziel ist es, diese Gefährdungsbeurteilungen zu digitalisieren, sprich ich benötige eine Software. Ich habe es schon über die BGHW-Software versucht aber irgendwie ist mir diese zu kompliziert und unübersichtlich. Ein weiterer Nachteil ist, dass man bei der Erstellung immer Online sein muß. Dies ist unseren Mitarbeitern in den Märkten aber nicht immer möglich.

    Momentan rufen mich wöchentlich Firmen an und wollen mir ihr Produkt anbieten (Kevox, WEKA, Secova, HNC, usw.).

    Bevor ich mir eine Firma einlade und mir das Produkt vorstellen lassen, möchte ich gerne einmal wissen, ob einer von Euch Erfahrungen mit der Software unterstützten Gefährdungsbeurteilung oder einige Tipps dazu hat?

    Um reichhaltige Beiträge wird gebeten.

    Danke 8)

    Viele Grüße

    Kristall37154

    Guten Morgen,

    Kristall37154: Gegenfrage - Wie sieht denn eure Gefährdungsbeurteilung zu dem Thema aus?
    Wie alt ist die Maschine überhaupt? Hat sie schon ein "CE-Zeichen"? Gibt es vielleicht schon eine Gefahrenanalyse des Herstellers? (Gibt es den Hersteller überhaupt noch :D )

    Wenn es die Herstellerfirma noch gibt würde ich unverbindlich einmal Kontakt mit denen aufnehmen - wer sonst, wennn nicht die kennt sich mit so speziellen Maschinen aus.
    Wenn die Bedienungsanleitung - wie du beschrieben hast - unzureichend ist kann man auch da Nachbesserung einfordern (wie gesagt - wenn´s den Hersteller noch gibt)
    Ist die Maschine so wie sie bei euch steht sicher zu betreiben und ganz wichtig auch die Frage vom tiefflieger: wer soll sie bedienen? geübtes Fachpersonal? Kunden?
    Dementsprechend muss die Maschine erst einmal aufbereitet sein ;)
    BTW: bei der GBU auch mal ein Augenmerk auf Wartung / Prüfung werfen - das wird gerne vergessen!

    Erst danach kann man sich Gedanken über die Betriebsanweisung machen!

    Hallo Thorsten,

    die Paternoster sind auf dem Neusten Stand der Technik. Sie haben eine UVV und auch eine Bedienungsanleitung.

    Die Bedienung erfolgt ausschließlich über Fachpersonal und eine Schlüßelsteuerung.

    Soweit ist alles okay, was fehlt ist die Betriebsanwesiung. Ich habe jetzt aber selbstständig eine erstellt. :)

    Danke!

    Gruß

    Thorsten

    Hallo zusammen! Ich bin seit einem Monat Fachkraft für Arbeitssicherheit und arbeite bei einer großen Deutschen Einrichtungskette.

    In unseren Märkten betreieben wir Teppichpaternosteranlagen, für welche ich eine Betriebsanweisung benötige.

    Hat jemand von Euch schon einmal so eine Betriebsanweisung erstellt? Die Betriebsanleitung, welche ich vom Hersteller/Vertreiber bekommen habe, ist eher dürftig.

    Danke für Eure Hilfe.

    Viele Grüße