Ab 1.6.2015 gilt die neue, strengere Betriebssicherheitsverordnung
Die
Betriebssicherheitsverordnung enthält zentrale Regelungen für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ab 1. Juni 2015 gibt es wichtige
Änderungen. Z.B. können fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder nicht
festgelegte Prüffristen für Arbeitsmittel künftig strafrechtliche
Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.
Die wichtigsten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung
- Anforderungen an Arbeitsmittel werden künftig als Schutzziele beschrieben.
- Höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen inkl. neuer Prüfplakette.
- Konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane oder Gasverbrauchseinrichtungen.
- Vorbereitung auf den demografischen Wandel: besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.
- Berücksichtigung ergonomischer und psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
- Anforderung
eines Koordinators, sofern bei Verwendung von Arbeitsmitteln eine
erhöhte Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber besteht. - Verbesserter Explosionsschutz durch Neuregelung der Prüfpflichten.
- Anforderungen an die Prüfer im Explosionsschutz werden definiert.