Ab 1.6.2015 gilt die neue, strengere Betriebssicherheitsverordnung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ab 1.6.2015 gilt die neue, strengere Betriebssicherheitsverordnung
    Die
    Betriebssicherheitsverordnung enthält zentrale Regelungen für den
    Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ab 1. Juni 2015 gibt es wichtige
    Änderungen. Z.B. können fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder nicht
    festgelegte Prüffristen für Arbeitsmittel künftig strafrechtliche
    Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.

    Die wichtigsten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung

    • Anforderungen an Arbeitsmittel werden künftig als Schutzziele beschrieben.
    • Höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen inkl. neuer Prüfplakette.
    • Konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane oder Gasverbrauchseinrichtungen.
    • Vorbereitung auf den demografischen Wandel: besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.
    • Berücksichtigung ergonomischer und psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
    • Anforderung
      eines Koordinators, sofern bei Verwendung von Arbeitsmitteln eine
      erhöhte Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber besteht.
    • Verbesserter Explosionsschutz durch Neuregelung der Prüfpflichten.
    • Anforderungen an die Prüfer im Explosionsschutz werden definiert.
  • ANZEIGE
  • Hi,

    gibt es die aktuelle Version schon irgendwo als Download?

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Guten Morgen zusammen,
    bin aus eingenem Interesse gerade am Kampf mit den Personenumlaufaufzügen in Wuppertal. habe dazu mal einen Ausnahmeantrag auf Wiederinbetriebnahme dieser Anlagen verschickt.
    das Schreiben habe ich Euch hochgeladen, aber bedenkt bitte, darin ist ironie und die Sprache ausserhalb unseres fachwissens

    Beste GRüße

    Thomas

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    habe dazu mal einen Ausnahmeantrag auf Wiederinbetriebnahme dieser Anlagen verschickt.
    das Schreiben habe ich Euch hochgeladen, aber bedenkt bitte, darin ist ironie und die Sprache ausserhalb unseres fachwissens

    Nett, dieses Schreiben wird aber zu 99.9 Prozent keinen der genannten
    Adressaten interessieren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    da schließe ich mich dem Simon Schmeisser an.

    Schön geschrieben, aber welcher Politiker zweifelt eigentlich an seiner eigenen Unfehlbarkeit :?: Daher wird da wohl keine Antwort kommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Guten MOrgen zusammen,
    danke für Eure bisherigen Antworten. Doch wie bereits in der BRD geschehen, laufen schon Bürgerbegehren, Unterschriftensammlungen etc........... und Anträge zur vorläufigen unter Denkmalschutz Stellung. Das Thema betrifft auch die nicht Arbeitsschützer

  • Hallo,

    Moin,
    aber welcher Politiker zweifelt eigentlich an seiner eigenen Unfehlbarkeit :?: Daher wird da wohl keine Antwort kommen.

    Neija, Politiker ist nicht gleich Politiker.
    Es gibt genug z.B. Kommunalpolitiker die bisweilen sehr lange mit sich
    und der Partei um Entscheidungen ringen....zumindest kenne ich das
    so und das ist über Parteigrenzen hinweg.

    Die Bundespolitik mag da anders ticken, auch weil sie stets unter einem
    öffentlichen/medialen Druck sich befindet und etwas "liefern" muss.


    laufen schon Bürgerbegehren, Unterschriftensammlungen etc........... und Anträge zur vorläufigen unter Denkmalschutz Stellung.

    Und auch hier aus eigener Erfahrung, Unterschriftensammlungen sind
    zu 99.9 Prozent für den Papierkorb. Ich habe selbst schon unzählige Stunden
    und Tage mit Unterschriftensammlungen oder Petitionen (Landesebene) verbracht.
    Bürgerbegehren vor Ort sind in den meisten BL rechtlich gar nicht statthaft
    (GemO), zumindest wenn es um Bauangelegenheiten geht.

    Wenn man etwas erreichen möchte, muss man a: die Ausdauer haben b: auch
    unbequeme Schritte gehen c: einen Verband/Partei (möglichst mit Einfluss)
    als Unterstützung haben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Guten Moregen Forum, hallo SimonSchmeiser,
    heute kamen die ersten Antworten zum Thema Paternosteraufzüge. Die habe ich angefügt sowie die Auflistung zum Suchbegriff paternoster. Einmal zeigt sich die Politik auf der anderen Seite der Nutzer.

    Euch allen einen angenehmen Dienstag

    THomas

  • Hallo,

    helfen Dir die Antworten weiter? Ich glaube nicht....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen Forum, das Aktuelle von gestern

    24.06.2015
    Entscheidung im BundeskabinettNostalgie siegt, der Paternoster bleibt
    Reinspringen, hochrumpeln, rausspringen: Jetzt dürfen Bürger auch ohne Fahrstuhl-Führerschein wieder Paternoster fahren. Nach heftigen Protesten hat das Bundeskabinett seine Verordnung aufgehoben.
    Die Betriebssicherheitsverordnung wird überarbeitet. Die paternoster dürfen wieder fahren. :thumbup:
    A
    lso, es lohnt sich immer gemeinschaftlich gegen Entscheidungen aus der Politik Einspruch einzulegen.
    Die Aussage von "das Schreeiben wird 99% der Politiker nicht interessieren" mag sein, aber vielleicht war es ein Tropfen von ganz vielen, die die Aufhebung gewässert haben.

    beste Grüße an Alle

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    lso, es lohnt sich immer gemeinschaftlich gegen Entscheidungen aus der Politik Einspruch einzulegen.
    Die Aussage von "das Schreeiben wird 99% der Politiker nicht interessieren" mag sein, aber vielleicht war es ein Tropfen von ganz vielen, die die Aufhebung gewässert haben.

    Nö, dies hatte sicherlich andere Gründe.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Mal eine andere Frage, hat sich schon wer von euch Gedanken dazu Gemacht wie man den Ex-Schutz nun in das GefStoff Verzeichnis einarbeiten kann bzw. das verbindet.

    Ich würde im Gefahrstoffverzeichnis den Flammpunkt mit angeben. Dazu noch UEG / OEG, sofern anwendbar und eine Bemerkung zum Umgang.
    Damit sollte das Thema im Gefahrstiffverzeichnis hinreichend abgefrühstückt sein. Das Ex-Schutz - Dokument bleibt davon eh unberührt.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich hatte das so verstanden, dass man den Ex-Schutz für nun mit dem Gefahrstoffverzeichnis soweit vorhanden ab frühstücken muss/soll


    Nein, muss man nicht. Bisher war der Exschutz durch die BetrSichV geregelt und parallel dazu auch in Teilen durch TRGS, die wortgleich mit TRBS waren. Nun hat man den Exschutz wieder in das Gefahrstoffrecht integriert, wo er auch einmal hergekommen ist. Doppelregelungen sollten vermieden werden. Für das Exschutzdokument ändert sich momentan eigentlich nichts, nur dass man jetzt eben eine andere Rechtsgrundlage mit dem gleichen Inhalt hat. Ich würde solche Dinge nicht in das Gefahrstoffverzeichnis integrieren, sonst wird es recht übersichtlich. Brennbare Stoffe im Verzeichnis erkennt man ja an der Kennzeichnung. Wenn auch Ex Maßnahmen zu ergreifen sind, betrifft dies in der Regel Umgangsregelungen die man eh schlecht im Gefahrstoffverzeichnis abbilden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE