Mitarbeiter muss mal..

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  • Halli Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe mal wieder eine Frage: Wenn ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit den Arbeitsplatz wegen einer Dringlichkeit (Toilettengang) verlässt, muss er sich dann beim Chef abmelden? Verletze ich hier irgendwelche Persönlichkeitsrechte etc..? Gibt es irgendwelche gesetzliche Grundlagen, die mir hierzu Auskunft geben?

    Ich stehe gerade komplett auf dem Schlauch..

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  • Moin,

    wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt (z.B. Steuer- und Überwachungstätigkeiten - Arbeitsvorgang muss durch einen vertreter/Springer überwacht werden), sehe ich hierfür keine Notwendigkeit.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    es gibt das Direktionsrecht des Vorgesetzten.
    Prinzipiell muss der Vorgesetzte die "Ausführung der Arbeitsleistung" konkretisieren und der Arbeitnehmer darf theoretisch dann auch nichts anderes ausführen.

    Wie Arbeitsunterbrechungen zur Erledigung persönlicher Bedürfnisse gehandhabt werden, sollte in der Betriebsordnung festgelegt werden. Da der Vorgesetzte aber auch über die Fürsorgepflicht wissen sollte, wo seine Mitarbeiter sich aufhalten, halte ich es zumutbar, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes abzumelden.
    Das kann in der Praxis ja auch sehr einfach erfolgen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Die eine Frage ist ob du es kannst und darfst.

    Die ganz andere Frage ist, ob du es wirklich willst.
    Ich halte die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch, dass die Mitarbeitermotivation durch so eine Bestimmung einen ordentlichen Knick bekommt.
    Mit ein bisschen Pech ist das genau der Tropfen der gereicht hat, damit sich deine Mitarbeiter mal wieder auf dem Arbeitsmarkt umschauen...

    Eine solche Regelung kann in meinen Augen langfristig die Stimmung versauen und die Firmenkultur bestimmen. Und so etwas ist nicht schnell wieder gut zu machen.

    Wenn man so etwas macht, nur weil es in dem Moment "praktisch" erscheint, kann die Sache ordentlich nach hinten los gehen.

  • Hallo,


    Die eine Frage ist ob du es kannst und darfst.

    Die ganz andere Frage ist, ob du es wirklich willst.
    Ich halte die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch, dass die Mitarbeitermotivation durch so eine Bestimmung einen ordentlichen Knick bekommt.
    Mit ein bisschen Pech ist das genau der Tropfen der gereicht hat, damit sich deine Mitarbeiter mal wieder auf dem Arbeitsmarkt umschauen...

    Eine solche Regelung kann in meinen Augen langfristig die Stimmung versauen und die Firmenkultur bestimmen. Und so etwas ist nicht schnell wieder gut zu machen.

    Wenn man so etwas macht, nur weil es in dem Moment "praktisch" erscheint, kann die Sache ordentlich nach hinten los gehen.


    Es kommt immer darauf an welche Arbeit oder Position der oder die Mitarbeiter/in ist.

    Bei einem Aussendienstler unterwegs zum Kunden, naja da muß es wirklich nicht sein.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • koma87....

    was willst Du denn damit erreichen? Total Verwaltung / Kontrolle? Für bestimmte Tätigkeiten gibt es ja Springer, die dann den Ersatz stellen. Ich sehe auch keine Veranlassung. "Melde mich ab zum Pinkeln". Na prima.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Die Erfassung der "Fehlzeiten" halte ich durchaus für zulässig, allerdings nicht so, wie im verlinken Bericht von hnooasl, denn da sehe ich datenschutzrechtliche Probleme. Öffentliche "Pinkellisten" und Datenschutz passen für mich nicht zusammen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.